Notarvertrag und Maklergebühr

Hallo,

Man nehme an ein Makler einer Voll Regional vertretenen Bank möchte in einem Notarvertrag eine Verkäufergebühr von 3% nicht in vereinbarte 1,5% ändern um „die Käuferseite nicht zum verhandeln zu animieren“ und statt dessen schriftlich mit dem Käufer die 1,5% festlegen.

Der Käufer sollte doch sicher beim Notar auf eine Abänderung der Klauses bestehen, oder?
Ein Notarvertrag dürfte ja mehr bedeutung haben als eine einfache schriftliche Vereinbarung und der Verkäufer dürfte später schön zahlen, gell?

Machte der Verkäufer das lieber mit dem schwer erreichbaren Notar im Vorfeld des Termines, oder vor versammelter Mannschaft?

Gruss
M.

Hallo,

  • Generell sollten im notariellen Kaufvertrag keine Unwahrheiten stehen.

  • Im Vorfeld regeln, der Käufer soll in diesem Fall ja die ungleichen Coutagen nicht kennen und sich dann darüber wundern ohne den Hintergrund dazu zu kennen.

  • Die Klausel so ändern, daß gegen den Käufer der genaue vereinbarte Satz drinsteht und es gegen den Verkäufer z.B. so drin steht: „…die mit dem Verkäufer am xx.xx.2011 schriftlich vereinbarte Provisionshöhe…“.

  • Es gibt ja alle Konstellationen: Mit und ohne Verkäuferprovision, mit und ohne Käuferprovision, Beidseitig gleiche oder ungleiche Provsision. Da muß sich niemand heiß machen, ist meist alles abhängig von der lokalen Nachfrage und dem Angebot, sowohl an Objekten als auch an Vermittlern. Der Markt regelt alles.

Hallo,

Super Formulierung!
Vielen Dank!!!

Wie da wohl der fiktive Makler darauf reagieren wird?

Gruss
M.