Hallo,
Man nehme an ein Makler einer Voll Regional vertretenen Bank möchte in einem Notarvertrag eine Verkäufergebühr von 3% nicht in vereinbarte 1,5% ändern um „die Käuferseite nicht zum verhandeln zu animieren“ und statt dessen schriftlich mit dem Käufer die 1,5% festlegen.
Der Käufer sollte doch sicher beim Notar auf eine Abänderung der Klauses bestehen, oder?
Ein Notarvertrag dürfte ja mehr bedeutung haben als eine einfache schriftliche Vereinbarung und der Verkäufer dürfte später schön zahlen, gell?
Machte der Verkäufer das lieber mit dem schwer erreichbaren Notar im Vorfeld des Termines, oder vor versammelter Mannschaft?
Gruss
M.