Ich möchte mit meiner Freundin eine Wohnung kaufen. Sie bringt das Eigenkapital mit welches sie auch in einem Trennungsfall wiederbekommen soll. Dies soll jetzt schon festgelegt werden. Kann so was mit in den Kaufvertrag oder müssen wir dafür extra zu einem Notar?
zum Notar müsst ihr sowieso. Der wird dann die Eigentumsaufteilung so machen, daß im Trennungsfall Deine Freundin ihr Eigenkapital wieder rauskriegt.
Bsp. Die Wohnung kostet 200000,- Deine Freundin hat 60000,- EK.
Dann wird die Wohnung (beide tilgen 50:50) 65:35 aufgeteilt.
Hallo Max,
auf diese Weise ist aber nicht geklärt geklärt wer das Eigenkapital eingebracht hat. Trennen wir uns bevor die Wohnung bezahlt ist, bekommt jeder entsprechend dem Eigentumsanteil sein Geld. Ich würde also doch von ihrem Geld etwas abbekommen weil ja nicht jeder nur seinen Anteil abbezahlt.
das passt schon. Ihr nehmt ja den Kredit zu gleichen Teilen auf.
Dann ist die Beispielrechnung:
Kaufpreis: 200000,-
EK: 60000,-
Kredit: 140000,-
Den Kredit teilt ihr euch 50:50, die Wohnung zu 65:35.
Angenommen nach ein paar Jahren trennt ihr euch. Der Einfachheit halber wenn gerade 40000,- des Kredites getilgt sind.
Dann hat deine Freundin: 130000,- Anteil an der Wohnung abzüglich 50000,- noch zu tilgender Kredit. Macht zusammen 80000,- also genau ihr eingebrachtes Kapital zuzüglich ihrer Tilgungsleistung.
Du hast: 70000,- Anteil an der Wohnung abzüglich 50000,- noch zu tilgender Kredit. Macht zusammen 20000,- also genau Deine Tilgungsleistung.
Mit anderen Kombinationen funktioniert das genauso.
Herzliche Grüße,
Max
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Ich sehe keine Möglichkeit dies im notariellen Kaufvertrag umfassend zu regeln.
Ihr tretet dort ja beide als eine Partei auf und der Verkäufer ist die andere Partei. Er hat mit eurer internen "Geschäfts"beziehung nichts zu tun.
Eine Möglichkeit wäre natürlich, zu unterschiedlichen Bruchteilen Eigentümer zu werden und diese EIgentumsverhältnisse auch so im Grundbuch eintragen zu lassen.
z.B. die Immo kostet 200000. Sie bringt 20% Eigenkapital mit - der Rest (160000) würde gemeinschaftlich aufgenommen.
Sie müßte dann zu 1/5 + der Hälfte des Rests (das sind 2/5) Eigentümer werden.
Ihr würdet dann zu 3/5 und 2/5 Eigentümer der Wohnung.
Ob sie allerdings ihr Eigenkapital später wieder herausbekommt, hängt allerdings dann am Verkaufspreis.
Besser wäre m.E., wenn ihr untereinander einen eigenen Vertrag abschließen würdet- der keiner notariellen Beurkundung bedarf.
Gruß Norbert
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Besser wäre m.E., wenn ihr untereinander einen eigenen Vertrag
abschließen würdet- der keiner notariellen Beurkundung bedarf.
wir haben ein ähnliches Problem. Bei uns kommt allerdings noch dazu, daß einer schonmal die Eigenheimzulage bekommen hat und wenn jeder 50:50 bekommt ist auch nur 50 % Eigenheimzulage drin. Desshalb wollen wir auch so einen Vertrag wegen dem Eigenkapital machen, allerdings hatten wir an einen Notarvertrag gedacht weil wir nicht wissen wie man sowas am besten auf Papier bringt. D.h. ist das alles rechtens und so?
Ich sehe keine Möglichkeit dies im notariellen Kaufvertrag
umfassend zu regeln.
Ihr tretet dort ja beide als eine Partei auf und der Verkäufer
ist die andere Partei. Er hat mit eurer internen
"Geschäfts"beziehung nichts zu tun.
Hallo Norbert,
dies ist schlicht und ergreifend falsch. Natürlich ist der normale Standardvertrag für Immobilien ein Zweiparteien-Vertrag, der am PC bei mehreren Erwerbern einfach entsprechend erweitert wird, indem man den Käufer eingangs als Person 1 + Person 2, … definiert.
Es spricht aber überhaupt nichts dagegen, diese Bestimmung des Käufers auch weiter zu definieren, z.B. indem man eben die hier nötigen weiteren Bestimmungen mit in den Vertrag aufnimmt. Gleiches gilt auch für Regelungen, bei denen sich z.B. Ehegatten vorab schon darauf einigen, wer im Falle einer Trennung die Immobilie weiter nutzen darf (oft wichtig, wenn Familieneigentum eines der Partner erworben wird), etc. Schließlich haben wir in D Vertragsfreiheit und dürfen Verträge machen, wie wir wollen, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen.
Allerdings sollte man immer bedenken, wie eine solche Situation auf den Verkäufer wirkt, und ob man diese ganzen internen Details überhaupt dem Verkäufer mitteilen will. Daher kann es sich anbieten, einen getrennten Vertrag nur zwischen den beiden Erwerbern zu schließen, auf dem dann im Kaufvertrag nur Bezug genommen wird (Käufer sind A+B zu den im gesonderten Vertrag vom … festgelegten Bestimmungen). Wobei man aber auch da vorsichtig sein muss, dass der Verkäufer hier nicht gleich Übles ahnt. Kommt eben auf den Einzelfall an, wie man es machen will und kann. Da aber auch die internen Bestimmungen eine Immobilie betreffen, würde ich einen solchen Vertrag (als getrennten Vertrag) immer notariell beurkunden lassen, da er sonst leicht angreifbar wäre. Im Zweifelsfall den Notar auf jeden Fall zum Thema befragen und klären, ob bestimmte Regelungen als immobilienrechtliche zu gelten haben (und zur Wirksamkeit beurkundet sein müssen) oder nicht.