Ein Bekannter hat mich gefragt ob folgende Frage ich ihm beantworten kann:
Bei seinem Wohnungsverkauf vermutet er, werden die schriftlichen Notarvertrags-Vereinbarungen nicht eingehalten.
Es wurde bei ihm vereinbart, dass sowohl der Verkäufer gegenüber dem Käufer und ebenso der Käufer gegenüber dem Verkäufer keine finianziellen Forderungen mehr stellen kann, nach Überweisung des Geldes dass natürlich schon länger eingetroffen ist bei ihm.
Wie kann er jetzt eventuell dahinter kommen, wenn der Käufer sein ehemaliger Schwiegervater ist und seine ehemalige Frau und natürlich er selbst genauso Verkäufer.
Mit seiner Exfrau hatte er einen 50% Anteil an der Wohnung gehabt.
Wenn die o.g. Vereinbarungen nicht eingehalten werden, kann/darf er dann klagen?
Und wie sind seine Aussichten auf Erfolg?
Danke für die Mithilfe für einen guten Bekannten.
Gruss
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