Notarzt-Einsatzpauschale Rechnung bekommen

Hallo Leute,

vor zwei Wochen bin ich bei Bekannten (in Frankfurt am Main) bewusstlos zusammen gebrochen und die haben natürlich einen Notruf abgesetzt.
Es kam ein NEF (Notarzt) und ein RTW (Rettungswagen), insgesamt 5 Leutz.
Ich hatte wohl Kreislaufprobleme habe mich dann aber schnell wieder erholt und der Notarzt sah keine Veranlassung mich in die Klinik mitzunehmen und hat mich nach einer halben Stunde wieder in die Obhut meiner Bekannten übergeben.

Nun bekomme ich eine Benutzungsgeldanforderung und werde zur Zahlung von 198 Euronen aufgefordert.

Wer kennt sich aus?
Ist das wirklich so, daß man in einer vermeintlichen Notlage am Ende wirklich auch noch so eine hohe Summe zahlen muß, obwohl man es selber ja garnicht verhindern konnte und die Notruf-Absetzer im Guten Glauben handelten, ist den garnix mehr durch meine hohen Steuerzahlungen abgedeckt?

Nur zur Info, falls Irritationen auftreten:
Ich arbeite Vollzeit, habe eigentlich ein überdurchschnittliches Einkommen, zahle fast die Höchstsätze in unser Gesundheitssystem, aber nach Abzug meiner festen monatl. Kosten (Miete und Nebenkosten, Unterhalt, Lohnpfändung durch Verbraucherinsolvenz) bleiben mir am Ende grad mal 300 Euronen.
Ich kann wegen der laufenden Verbraucher-Insolvenz auch keine Stundungsvereinbarung (neue Schulden) vereinbaren.
Ich kann das einfach nicht zahlen.

Muß ich wirklich in Zukunft die Öffentlichkeit meiden, damit niemand, wenn ich bewusstlos werden sollte, den Notruf absetzt?

Staatliche Unterstützungen stehen mir rechtlich (und meiner Meinung nach moralisch auch) nicht zu, da meine Unterhaltszahlung und meine Lohnpfändung nicht berücksichtigt wird, sondern nur mein eigentliches Nettogehalt.
Aber wie soll ich denn mein Leben noch leben, wenn ich mich vor solchen Zahlungen nicht schützen kann, wenn ich bewusstlos bin und nicht selber entscheiden kann, ja ich will einen kostenpflichtigen Notarzt oder nein, ich kann mir das gerade nicht leisten.
Wie kann ich verhindern, daß aufgrund eines von mir nicht zu verhinderneden Notrufes (wegen evt. Bewusstlosigkeit) so eine Kostenlawine auf mich zu rollt?
Das Staats- und Gesundheitssystem kassiert von meiner Arbeitskraft jeden Monat mind. 2000 EUR und ich dachte, damit sind wenigstens Notfälle komplett abgedeckt, es war das erste mal in 41 Jahren, daß ich sowas ohne selbst entscheiden zu können, verursacht habe.

Okey, meine Gefühle und Empfindungen beiseite, meine Frage:
Ist diese Forderung wirklich gerechtfertigt?

Begründet wird diese Zahlungsaufforderung:
gem. §8 Abs.3 HRDG in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung §§ 8 und 19 HRDG 1998 (Rettungsdienst-Rechnungsweisungsverordnung) werden Benutzungsentgelte auf Grundlage der Übergangs-Vereinbarung über die Benutzungsentgelte im Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main vom 30.03.2004 erhoben.

Ganz ehrlich, ich hab versucht das alles zu googlen und zu verstehen, ich schaffs nicht, zumal die gennnten Paragrafen rein garnix mit Abrechnungsverfahren zu tun haben. Und den Rest habe ich nicht gefunden.

Wenn meine Arbeitskraft nicht schon jeden Monat 2000 Euros in das System buttern würde, und ich wenigstens die Wahl gehabt hätte, würde ich nix sagen, aber so …

Ich bleib mal vorsorglich zu Hause und gehe nicht mehr raus, vielleicht sollte ich mir wünschen, daß mir daß nochmal passiert und dann keiner da ist, der den Notruf wählt, dann …
okey, quatsch, aber ich weiß gard nicht mehr weiter, und einen Anwalt kann ich mir nun garnicht leisten.

Wer was weiß dazu, bitte meldet Euch.

Grüße, Holger

Hallo,

vor zwei Wochen bin ich bei Bekannten (in Frankfurt am Main)
bewusstlos zusammen gebrochen und die haben natürlich einen
Notruf abgesetzt.

Sei froh, wenn was ernstes gewesen wäre, hätte man dir evtl. helfen können.

Es kam ein NEF (Notarzt) und ein RTW (Rettungswagen),
insgesamt 5 Leutz.

3-5 sind normal.

Ich hatte wohl Kreislaufprobleme habe mich dann aber schnell
wieder erholt und der Notarzt sah keine Veranlassung mich in
die Klinik mitzunehmen und hat mich nach einer halben Stunde
wieder in die Obhut meiner Bekannten übergeben.

Der ist aber mutig :smile:

Nun bekomme ich eine Benutzungsgeldanforderung und werde zur
Zahlung von 198 Euronen aufgefordert.
Wer kennt sich aus?
Ist das wirklich so, daß man in einer vermeintlichen Notlage
am Ende wirklich auch noch so eine hohe Summe zahlen muß,

hohe Summe? wo? Ich kann keine hohe Summe entdecken?!

Naja ich denke das dürfte doch deine Krankenkasse übernehmen. Für den Rest würde es eine Lösung geben, aber dann würde man sich ins eigene Fleisch schneiden. *g*

Liebe Grüße

Anja

Hallo

da bist Du aber noch billig weggekommen.
Eigentlich kostet so ein Einsatz um die 340 Euronen.
Und das Fahrzeug konnte zu der Zeit ja auch keinen anderen Einsatz fahren.

MfG

Kerstin

Hallo Anja,

danke, für die Zeit, die Du mir geschenkt hast.

Aber für mich sind 198 EUR das Geld, wovon ich zwei Drittel des Monats lebe, also für mich schon viel.

Und ich habe versucht deutlich zu machen, daß ich es bis zu einem gewissen Grad auch auch gerechtfertigt halte, ich bestreite ja nicht, daß ein solcher Einsatz Geld kostet.

Aber, ich konnte es ja garnicht verhindern, wie denn auch bewusstlos, hätte ich gewusst, was da auf mich zukommt, eine Zahlungsforderung, die ich nicht leisten kann, oder die mir finanzell das Genick bricht (wegen meiner laufenden Verbraucher-Insolvenz), hätte ich gesagtm lasst mich liegen und verrecken, dann hätt ichs hintermir, aber, wie es im Moment aussieht, habe ich jetzt mahr als 20 Jahre (laut stat. Lebenserwartung) ein finanzell erbärmliches Leben vor mir, weil meine Verbraucher-Insolvenz platzt.
Ich wünsch mir gerade, es wäre zu Hause passiert, niemand hätte den Notruf wählen können und ich wäre hinüber gegangen, ehrlich.

Zum anderen, habe ich auch deutlich gemacht, daß ich mich nicht beschweren würde, wenn ich dem ganzen System nicht sowieso schon viel Geld in den Rachen werfen würde, jaaaa, ich weiß, Solidarsystem, aber wenn ich am Ende meiner Leistungsfähigkeit bin, und trotzdem noch weiter abgeschröpft werden soll, noch dazu, ohne selbst entscheiden zu können, komme ich mir ziemlich hilflos vor und frage mich, ist das noch richtig.

Falls das nicht richtig rüber gekommen ist, bitte ich das zu entschuldigen und reiche diese Erklärung hiermit nach.

Ich will nix geschenkt bekommen, und Solidarsystem hin oder her, ich setzte meine Arbeitskraft (trotz Verbraucherinsolvenz) überdurchschnittlich ein, schaffe damit überdurchschnittliche Beiträge für das Gesundheitssystem (KK-Beiträge und Steuern), und trotzdem langt es einfach nichtmehr. Entweder ist das dann die natürliche Auslese des System, gut dann sortier ich mich aus, oder hier liegt tatsächlich ein Fehler der Behörde vor.

Falls ein Fehler der Behörde vorliegt, ich finde ihn nicht, kann keinen Anwalt wegen meiner finanzellen Situation beauftragen und es gibt keine Rechtshilfebelehrung in dem Schreiben.
Das ist meine Hoffung, daß es tatsächlich jemanden gibt, der mir aus reiner Menschlichkeit einfach einen Tipp gibt, wenn es ein behördlicher Fehler gibt.

Wenn es alles so rechtes ist, dann gut, sortier ich mich aus, dann hat es unser System geschafft, natürliche Auslese.

bis dann Holger

Hallo,

(meine bescheidene Meinung)
aus der Verordnung:

Höhe der Benutzungsentgelte sollen die Leistungserbringer mit den Leistungsträgern Vereinbarungen treffen.

Und? Hast Du was mit denen vereinbart?
Wohl eher Deine Krankenkasse!!!

Also Zettel nehmen und dort abgeben.

Wenn die nicht wollen, frag sie nach einer Kulanzregulierung und wenn die auch nicht geht, nach dem nächst möglichen Kündigungstermin!!!

Wer so gut verdient wird wohl nicht gerne weggelassen:wink:

VG René

Hey ,
wie bist du denn versichert ?
Gesetzlich , oder privat ??

Jörg

Hallo,

kann es sein, dass Du keine Krankenversicherung hast`?

Gruß

Hallo Holger,

wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, würde diese die Kosten übernehmen.

Falls nicht und auch die private wegen hoher SB nicht zuständig ist (oder du ohne KV bist), wende dich telefonisch an die Behörde, die den Gebührenbescheid erlassen hat, schildere kurz deine Situation und bitte um Gewährung einer Ratenzahlung. Das ist normalerweise kein Problem.

Kopf hoch!
Ich wünsche dir Gottes Segen.

LG
sine

Hallo Sine,

Hallo Holger,

wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, würde
diese die Kosten übernehmen.

Falls nicht und auch die private wegen hoher SB nicht
zuständig ist (oder du ohne KV bist).

In Deutschland gibt es zwischenzeitlich eine Kranken-Pflichtversicherung.
Ohne KV geht es nicht mehr.
Nur vielleicht weiß dies Holger noch nicht.

Gruß

Hallo Holger,
normalerweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Vielleicht hast Du oder Deine Bekannten keine Angaben über Deine Krankenversicherung machen können, so dass dem Notdienst erstmal nichts anderes übrig blieb, als die Kosten Dir in Rechnung zu stellen. In der gesetzlichen zahlst Du dann aber ggf. lediglich die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro. Du solltest Dich also mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen.