Hallo Leute,
vor zwei Wochen bin ich bei Bekannten (in Frankfurt am Main) bewusstlos zusammen gebrochen und die haben natürlich einen Notruf abgesetzt.
Es kam ein NEF (Notarzt) und ein RTW (Rettungswagen), insgesamt 5 Leutz.
Ich hatte wohl Kreislaufprobleme habe mich dann aber schnell wieder erholt und der Notarzt sah keine Veranlassung mich in die Klinik mitzunehmen und hat mich nach einer halben Stunde wieder in die Obhut meiner Bekannten übergeben.
Nun bekomme ich eine Benutzungsgeldanforderung und werde zur Zahlung von 198 Euronen aufgefordert.
Wer kennt sich aus?
Ist das wirklich so, daß man in einer vermeintlichen Notlage am Ende wirklich auch noch so eine hohe Summe zahlen muß, obwohl man es selber ja garnicht verhindern konnte und die Notruf-Absetzer im Guten Glauben handelten, ist den garnix mehr durch meine hohen Steuerzahlungen abgedeckt?
Nur zur Info, falls Irritationen auftreten:
Ich arbeite Vollzeit, habe eigentlich ein überdurchschnittliches Einkommen, zahle fast die Höchstsätze in unser Gesundheitssystem, aber nach Abzug meiner festen monatl. Kosten (Miete und Nebenkosten, Unterhalt, Lohnpfändung durch Verbraucherinsolvenz) bleiben mir am Ende grad mal 300 Euronen.
Ich kann wegen der laufenden Verbraucher-Insolvenz auch keine Stundungsvereinbarung (neue Schulden) vereinbaren.
Ich kann das einfach nicht zahlen.
Muß ich wirklich in Zukunft die Öffentlichkeit meiden, damit niemand, wenn ich bewusstlos werden sollte, den Notruf absetzt?
Staatliche Unterstützungen stehen mir rechtlich (und meiner Meinung nach moralisch auch) nicht zu, da meine Unterhaltszahlung und meine Lohnpfändung nicht berücksichtigt wird, sondern nur mein eigentliches Nettogehalt.
Aber wie soll ich denn mein Leben noch leben, wenn ich mich vor solchen Zahlungen nicht schützen kann, wenn ich bewusstlos bin und nicht selber entscheiden kann, ja ich will einen kostenpflichtigen Notarzt oder nein, ich kann mir das gerade nicht leisten.
Wie kann ich verhindern, daß aufgrund eines von mir nicht zu verhinderneden Notrufes (wegen evt. Bewusstlosigkeit) so eine Kostenlawine auf mich zu rollt?
Das Staats- und Gesundheitssystem kassiert von meiner Arbeitskraft jeden Monat mind. 2000 EUR und ich dachte, damit sind wenigstens Notfälle komplett abgedeckt, es war das erste mal in 41 Jahren, daß ich sowas ohne selbst entscheiden zu können, verursacht habe.
Okey, meine Gefühle und Empfindungen beiseite, meine Frage:
Ist diese Forderung wirklich gerechtfertigt?
Begründet wird diese Zahlungsaufforderung:
gem. §8 Abs.3 HRDG in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung §§ 8 und 19 HRDG 1998 (Rettungsdienst-Rechnungsweisungsverordnung) werden Benutzungsentgelte auf Grundlage der Übergangs-Vereinbarung über die Benutzungsentgelte im Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main vom 30.03.2004 erhoben.
Ganz ehrlich, ich hab versucht das alles zu googlen und zu verstehen, ich schaffs nicht, zumal die gennnten Paragrafen rein garnix mit Abrechnungsverfahren zu tun haben. Und den Rest habe ich nicht gefunden.
Wenn meine Arbeitskraft nicht schon jeden Monat 2000 Euros in das System buttern würde, und ich wenigstens die Wahl gehabt hätte, würde ich nix sagen, aber so …
Ich bleib mal vorsorglich zu Hause und gehe nicht mehr raus, vielleicht sollte ich mir wünschen, daß mir daß nochmal passiert und dann keiner da ist, der den Notruf wählt, dann …
okey, quatsch, aber ich weiß gard nicht mehr weiter, und einen Anwalt kann ich mir nun garnicht leisten.
Wer was weiß dazu, bitte meldet Euch.
Grüße, Holger