Die Frage geht dahin, dass der Notarzt geholt wurde da der Patient augenscheinlich in Bewusstlosigkeit lag. Es war also kein unnötiger Notruf. Ca. 5 Monate später ging eine Rechnug des Notarztes ein. Ist diese gerechtfertigt? Inwieweit muss die Krankenkasse die Rechnung übernehmen?
Hallo,
war es der tatsächliche Notarzt im Notarztverfahren erkundigt sich dieser nach dem Kostenträger des Einsatzes, also nach der Krankenversicherung. Dorthin geht dann auch seine Rechnung.
Nur wenn diese Daten nicht bekannt sind oder nicht erfragt wurden gibt es die Privatrechnung.
In diesem Fall - Rechnung an Absender zurück - Krankenkasse und Mitgliedsnummer angeben oder Kopie der Krankenversichertenkarte
beifügen.
Gruß
Czauderna
Vielen Dank für die promte Antwort. Eine Sache diesbezüglich gibt es aber noch. Der besagte Patient ist kurz nach dem Notarztbesuch verstorben. Somit bei den Hinterbliebenen keine Mitgliedskarte mehr vorhanden ist. Kann die Rechnung somit direkt der Krankenkasse zugestellt werden oder dem Arzt wie beschrieben die Rechnung mit Ablichtung der Sterbeurkunde mit Hinweis auf die Krankenkasse zugesandt werden?
Vielen Dank im Voraus
Annaconda1!
Hallo,
was steht denn eigentlich genau auf der Rechnung.
Meist kommen die Notärzte mit einem Notarzwagen eines Rettungsdienstes - dann muesste es sich um die Notarztpauschale handeln - in diesem Falle wäre die Kasse des Verstorbenen zuständig.
Rechnungsaussteller sollte seine Rechnung direkt an die Kasse senden.
Ist der Patient noch während der Anwesenhit des Notarztes verstorben und
handelt es sch um die Festellung des Todes, dann ist diese Leistung keine Kassenleistung, so blöd das auch klingen mag.
Gruß
Czauderna
Du musst die Rechnung nicht bezahlen.
Wer einen Notarzt oder Krankenwagen im Notfall ruft der kann nicht für entstandene Kosten herangezogen werden, es sei denn er hat den Notfall bewusst oder fahrlässig herangeführt.
Ist der Patient verstorben oder nicht nachvollziehbar wo er versichert war, ist das halt Pech für den Notarzt(Krankenhaus)
Hättest du den nicht gerufen wäre das unterlassene Hilfeleisung gewesen.
Rechtlich können die dir „GARNICHTS“.
Ich würde da einen freundlichen Brief zurückschreiben das die sich an die Hinterbliebenen wenden möchten, die haben sicherlich noch Unterlagen über die Versicherung.
Andernfalls droh mit einem Anwalt.
*** Nur wer einen Rettungswagen „vergeblich“ d.h. grundlos ruft wird für die Kosten herangezogen ***