Hallo Noris,
Ich teile sogar deine Meinung, das man nicht alles per Anzeige lösen sollte. Deshalb hatte ich auch an die Patientenberatung und an die Schlichtungsstelle verwiesen. Beide üben nämlich zunächst einmal eine BERATENDE Funktion aus!
Ich fand diesen Hinweis besonders deshalb wichtig, weil die meisten Beiträge hier MIT SICHERHEIT ausgeschlossen haben, dass es sich um einen Fehler handelt. Darf ich dich fragen, warum du diese Bemerkung:
ach so, du warst bei der Untersuchung anwesend!
Sorry, das muss ich überlesen haben.
oder wie kommst du zu diesen definitiven Aussagen?
Wir wissen alle nicht was der Pat was der Arzt gesagt, getan
hat.
Wir haben hier nur eine Sicht der Lage!
… nicht bei diesen Beiträgen gemacht hast? Im Gegenteil zu den hier schreibenden Fachleuten, die im weitesten Sinne aus der Medizin kommen, habe ich nämlich nicht behauptet, dass es sicher ein Fehler ist. Auffällig ist aber die sehr große Diskrepanz, was eigentlich gemacht werden müsste in so einem Fall und was tatsächlich gemacht wurde. Relativ unwahrscheinschlich, dass in der Fülle der Unterlassungen ausgerechnet einseitig nur die weggelassen wurden. Es ist aber noch gar nicht einmal von Leuten, die es besser wissen müssten, darauf hingewiesen worden, dass Dinge in der Schilderung fehlen. Wie kann man da „mit Sicherheit“ behaupten, dass alles in Ordnung war?
Das ist so eine unqualifizierte Reaktion, weit weg von einem Expertenrat, dass der Hinweis auf eine fundierte Beratung der einzig seriöse Hinweis ist! Wenn ich die Ärztekammer als Anlaufstelle nenne, dann ist das mit Sicherheit ein Hinweis darauf, dass es mir nicht darum geht, gegen Ärzte zu hacken!
Ich würde deshalb noch einmal meine Antwort im Detail durchgehen, um dich mal zu fragen, was daran konkret auszusetzen ist?
Woher meinst du eigentlich zu wissen, dass die Ärztin sich nichts hat zu Schulden kommen lassen?
Was ist an der Frage falsch?
Die Ärztin arbeitet in einer Notambulanz. Da gehört es zu ihrem Job, dass sie kritische von unkritischen Fällen zu unterscheiden hat und alles nötige zu veranlassen muss, dass sie die kritischen Fälle SICHER ausfiltern.
Was ist an dieser Antwort falsch?
Es ist wichtig den Patienten zu fragen, sich aber auf die „Diagnose“ eines Patienten zu verlassen reicht, den Patienten mal zu fragen, ob er sich auch an die eigene Nase fasst und sowas beim nächsten Mal lässt. …Der Arzt darf sich nicht einmal auf die Selbstdiagnose eines fachkundigen Patienten verfassen: http://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66…
Was ist an dieser Antwort falsch? Schmarotzer hat übrigens genau das Gegenteil behauptet! Das ist die einzige wirklich definitive Antwort, die ich gegeben und sogar belegt habe. Es ist gar nicht nötig mehr Infos zu haben, um zu beurteilen, dass SCHMAROTZER hier DEFINITIV eine falsche Antwort gegeben hat.
;;Betroffene Patienten können sich wie schon vorgeschlagen an die Schlichtungsstelle Ärztekammer oder Unabhängige Patientenberatung wenden. Die sind in der Lage, einen sachkundigen Rat abzugeben.
Wo in all diesen Aussagen steckt eine definitive Aussage, ein Urteil von mir in Bezug auf diesen Fall, die falsch sind, so dass Nachfragen an deren Inhalt etwas geändert hätte?
Ich finde den Sachverhalt ernst genug! Dem wurden hier viele Antworten überhaupt nicht gerecht. In Frage kommen bei dem Symptombild immerhin neben Appendizitis auch die ein oder andere gynäkologische Erkrankung, die exakt dieses Beschwerdebild machen können. Ein bisschen Blutkörperchen im Urin sagt da rein gar nichts. Abgesehen davon, dass, wenn das wirklich der einzige Befund war, die Verschreibung eines Antibiotikums u.U. schon ein Fehler war! Ich greife einem Einwand von dir vor: Du hast die Formulierungen „wenn“ und „u.U.“ wahrgenommen und merkst, dass diese weit weg sind von einer „definitiven Aussage“?
Es ist hier noch einmal gut gegangen, aber es hätte auch anders ausgehen können! Dass es gut gegangen ist, lag nicht mehr im Einflussbereich der Ärztin, dafür hat sie die volle Verantwortung zu tragen, sie hat die Patientin aus ihrer Obhut entlassen. Man kann zu diesen Zeitpunkt nicht sagen, ob sie eindeutig juristisch fehlerhaft gehandelt hat. Was man aber mit Sicherheit sagen kann, ist, dass sie sicher ohne Schuld und richtig gehandelt hat!
Wenn solche Fehler nicht gemeldet werden, werden die Ursachen für solche Fehler nicht beseitigt! Davon hätten noch nicht einmal Ärzte was.
Viele Grüße, Uli