Hallo zusammen,
ich bin neu in die Laborplanung eingestiegen und käpfe mich gerade durch alle Richtlinien/Normen bezüglich des Not-Ausschalters.
Meine Frage: muss ein Not-Ausschlater abschließbar sein? Laut VDE 0100 Teil 723 „das Schaltgerät für das Wiedereinschlaten nach Betätigen der Einrichtung für Not-Ausschaltung muß gegen unbefugtes Einschalten gesichert sein.“ Dies gilt für Unterrichtsräume mit Experimentierständen, wie sieht das denn in „normalen“ Laboren aus?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Danke!