Ihr Lieben, angenommen der Heizungsnotdienst verweigert
seine Hilfe - kann man das unter irgendeinen Paragrafen des StGB
subsumieren? Kann darüber hinaus die Tatsache, dass ein Vermieter
die Heizung nicht hinreichend repariert, weil es schlicht zu
teuer ist, Betrug darstellen?
danke!
Hallo!
Ihr Lieben, angenommen der Heizungsnotdienst verweigert
seine Hilfe - kann man das unter irgendeinen Paragrafen des
StGB
subsumieren?
Normalerweise nicht.
Kann darüber hinaus die Tatsache, dass ein
Vermieter
die Heizung nicht hinreichend repariert, weil es schlicht zu
teuer ist, Betrug darstellen?
Kann ich mir nicht vorstellen, wieso das ein Betrug sein sollte.
Gruß
Tom
Hallo!
Wenn einer nicht kommt oder kommen will, dann nimmt man den nächsten Handwerker.
Ein „Notdienst“ eines Handwerksbetriebes ist nicht so etwas wie die Feuerwehr oder Notarzt.
Es gibt keine Pflicht ihn anzubieten und selbst wenn man es macht, gibts immer noch keinen Anspruch, Handwerker kommt auch. Es wäre vielleicht ein Wettbewerbsverstoß(unlautere Werbung), wenn man 24 h-Notdienst anbietet, ihn dann aber doch nicht leistet.
Und Betrug ?
Betrug setzt einen Vermögensschaden voraus, den man jemandem beabsichtigt zufügt.
Wenn VM nicht reparieren lässt, wo ist dieser Schaden beim Mieter ?
Mieter kann doch aber einen Mangel rügen und auch eine Mietminderung machen, wenn Heizung nicht funktioniert, also keine Wärme oder nicht genug liefert.
Und in sehr schlimmen Fällen kann der Mieter auch fristlos kündigen und Schadenersatz verlangen. Und Mieter kann Heizung sogar auf eigene Kosten reparieren lassen und diese Ausgaben dann von Miete abziehen, wenn Vermieter sich nicht kümmert.
MfG
duck313
Januar in Krasnojarsk
Servus,
wenn Du erfroren bist, und der Heizungsklempner von dieser „gemeinen Gefahr“ wusste, kommt eventuell § 323c StGB in Frage.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
inzwischen ist alles bereits genannt.
Wenn eine gemietete Sache nicht einwandfrei funzt muß man zunächst reklamieren, mahnen, Frist setzen usw. und ggf. Miete mindern. Sehr umständlich und langwierig.
Hat aber mit Notdienst oder Handwerker nix zu tun, es sei denn, der Zustand ist bedrohlich oder es ist Gefahr im Verzug, dann käme auch die Feuerwehr zum Einsatz oder bei Erfrierungen der Rettungsdienst …