Hallo,
wer ist im Beispiel „man“, der es zulassen muss ?
Zulassen ist wohl ohnehin der falsche Begriff. Wahrscheinlich geht es darum, ob der Nachbar dies hinnehmen muss.
Ein Nachbar aus dem angrenzenden Grundstück ?
Genau.
Das „Pinkeln“ in der Öffentlichkeit ist untersagt und wird auch vom Ordnungsamt mit Verwarngeld belegt,wenn man in der Stadt so einen „Pinkler“ antrifft.
Im Garten fehlt es eher an der Öffentlichkeit.
Kommt sicher auf die Definition von Öffentlichkeit an. Wenn ich meinen Atommüll in menem Garten vergrabe, ist es vielleicht doch eine Gefährudung der Öffentlichkeit, obwohl es doch gar nicht in der Öffentlichkeit stattfindet.
Werden sich die „Wildpinkler“ nicht schon allein aus Schamgefühl verdeckt und nicht sichtbar hinstellen ?
Nö, manchen „entblößen“ sich ja schonmal absichtlich. Und mit zunehmendem Alkoholpegel sinkt bei vielen Leuten nicht nur die Geschmacks- sondern sicher auch die Schamgrenze.
Geruch? Bis das störend bemerkbar würde,da müsste das aber eine Riesenparty, eher Typ Schützenfest sein!
Kommt bestimmt auf die Umstände an und dann eben auf die Frage inwieweit sowas hinzunehmen ist.
Ein Baustellenklo ist auch nicht geruchsarm, weil da trotz geruchsbindenen Chemikalien wegen der anderen Nutzungsmöglichkeit noch mehr Andrang bestünde.
Aber möglicherweise hat der Aufsteller dann das Notwendige/Zumutbare geleistet und den Rest muss der Andere dann eben hinnehmen.
Womöglich für Nachbarn nicht schön,aber wer sollte hier behördlich einschreiten ?
Die Ordnungsbehörden? Oder mal bei Greenpeace anfragen, vielleicht iste s eine Umweltverschutzung und die haben gerade kein anderes Thema.
Im Allgemeinen sind solche Nachbarschaftsstreitigkeiten naturgemäß ein weites Feld, da der Gesetzgeber nicht alles mögliche erahnen konnte, was sich Nachbarn so antun und die Richter daher jeden einzelnen Fall für sich bewerten. Möglicherweise käme man mit einer Unterlassungsklage durch. Eventuell erfährt man da jedoch, dass fünfmal tägliches Urinieren an der Grundstücksgrenze noch zu dem zählen, was hierzulande zum Kulturgut gehört, solange niemand den Vorgang beobachten muss. Bei Nachbarn, die nicht aus dem mitteleuropäischen Kulturkreis entstammen, sind vielleicht noch höhere Toleranzgrenzen gesetzt.
Daneben wäre dann die Frage, was mit einer eventuell erfolgreichen Klage gewonnen wäre. Viele Assis interessiert sowas gar nicht und die machen trotzdem oder erst recht damit weiter.
Also viellicht kann der Nachbar darauf angesprochen werden, wobei die Betonung sicher auf Sprechen liegt, womit Vorwürfe oder Schreien erstmal ausgeschlossen sind. Vielleicht mal den Nachbarn einladen und an entsprechender Stelle platzieren. Hat naturgemäß keine Erfolgsgarantie, vielleicht ist er geruchsunempfindlich.
Danach kann immer noch rechtlicher Rat eingeholt werden, wobei dieser eventuell je nach Orts- und Landesrecht sowie den Erfahrungen mit den zuständigen Amtsrichtern und letztlich der Lage des eigenen Grundstückes anders ausgehen kann als woanders.
Hier mal eine lesfreundlcihe Darstellung der Gemengehttp://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/geruch_dae…:
Vielleicht ergibt sich ja aus dem Ortsrecht ein bestimmtes Verbot irgendwohin zu pinkeln, vielleicht aus Umweltschutzgründen. Aus irgendeinem Grund wird man ja auch gezwungen sich an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen und darf sein ganzes Abwasser nicht selbst entsorgen.
Grüße