Note 6 trotz attest für klausurtermin!?

hallo!

schueler x besuche ein berufskolleg und absolviert eine rein schulische
ausbildung.

in der letzten woche hätte schueler x eigentlich eine mathe Vorklausur
geschrieben, leider war schueler x die ganze
woche krank, konnte also weder bei dem klausurtermin anwesend sein,
noch am tag darauf, an dem die
parallelklasse geschrieben hat. von seinen mitschülern hat schueler x
erfahren das er an einem samstag
nachschreiben soll. die relevanten fehltage sind von meinem arzt
attestiert und fristgerecht eingereicht
worden.

am darauf folgenden montag musste schueler x aus persöhnlichen gründen die
schule nach 2 std verlassen. da
es an unserer schule die regelung gibt, dass sich schüler drei mal im
laufe eines schuljahres selbst
entschuldigen können, wollte schueler x diese möglichkeit nutzen da schueler x die
klausur sowieso nicht
nachschreiben sollte (mathe wäre 5&6 std gewesen). der lehrer sagte
dann zu seinen mitschülern das,
wenn er für die fehlstd kein attest vorweisen könne, er ihm eine 6
geben würde statt ihn nachschreiben
zu lassen. und das schueler x sowieso nicht hätte schreiben müssen. also am montag.
anscheind war seine laune ziemlich im
keller da außér schueler x noch einige andere dem unterricht ferngeblieben
sind.

meine frage: kann er das machen!? die relevanten klausurtermine sind
doch attestiert!?

schueler x sein leben quasi komplett selbst finanziert und sich auch viel
um familiäre angelegenheiten
kümmert, kommt es manchmal zu intressen und pflichtsüberschneidungen.
seine noten leiden darunter
jedoch nur geringfügig, schueler x zähle zu den klassenbesten (von mathe mal
abgesehn :wink: ) aber die fehlstd
häufen sich, jedoch hat er nie eine grenze (ich glaube 20 fehlstd
pro monat) überschritten, jedenfalls
wurde schueler x nie abgemahnt…

bitte helft mir, eine 6 in mathe könnte schueler x evtl, trotz guter
leistungen, das genick brechen!!!

danke schonmal!

Hallo,

ohne Angabe des Bundeslandes kann man nur schwadronieren.

Bei uns ist es so, dass der Fachlehrer entscheidet, ob nachgeschrieben wird oder nicht. Fehlt man beim Nachtermin, ohne ärztliche Bescheinigung, dann sind das Null Punkte, also 6.
Diese Note ist nicht anfechtbar.

Wenn du wegen dieser 6 den Abschluss nicht schaffen solltest, dann kannst du gegen das Abschlusszeugnis Widerspruch einlegen, das ganze nennt sich dann Widerspruchsverfahren. Dazu solltest du allerdings einen Anwalt nehmen, der sich explizit im Schulrecht auskennt - und das sind nicht viele.

Gruß
M.

schueler x besucht in NRW ein berufskolleg

zum nachschreibtermin: es wurde schueler x offiziell kein termin genannt bzw eröffnet.
könnte er als ein attest für die „normale“ fehlstd verlangen obwohl ich nicht schreiben sollte?

gruß, und danke an alle!