Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage bezüglich zulassungsbeschränkter Masterstudiengänge:
Wenn man im Zusammenhang mit der Note des Diplomzeugnisses von „mindestens gut“ redet, ist dann die Note 2.0 oder 2.5 gemeint?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Arne
Hallo Arne
„Mindestens gut“ verstehe ich als eine Zwei (oder besser
wobei es bis 2.4 gehen dürfte. 2.5 sollte mathematisch zu einer Drei gerundet werden.
Abgesehen davon gibt es aber mit Sicherheit eine Studienordnung, die man im Studentensekretariat o.ä. ausgehändigt bekommt. Da steht alles drin, was das Studium betrifft, also auch die genauen Zulassungsbedingungen. Eventuell findest Du diese auch auf der Homepage der Hochschule.
ciao, Knobi