Also man stelle sich folgende Situation vor:
Mr. X kauft sich am 28.09.2006 bei Händler A ein Notebook. Nach etwa 4 Wochen wird ein Hardwarefehler festgestellt. Das wird vom Händler bei einer Überprüfung bestätigt. Auch seien die Maßnahmen bei der Reparatur eine „Kleinigkeit“ und „wird nicht allzu lange dauern“, denn es muss lediglich ein Modul ausgetauscht werden. Am 31.10.2006 schickt also der Händler das Notebook zur Reparatur direkt an den Hersteller.
Nach sagenhaft unglaublich schnellen 3 Wochen kriegt Mr. X sein Notebook zurück. Mit einem neuen Defekt. Nach dem Austausch des Mainboards wurde anscheinend das Anschliessen des Displays vergessen. Also kein Bild. Mr. X überfällt ein Gefühl von Übelkeit und Zorn. Aber egal, kann ja mal vorkommen. Also wieder auf zum Händler, am Tag der Abholung - wohl gemerkt.
Gleiche Prozedur. Händler schickt Notebook zur Reparatur. Da aber Mr. X nicht nochmal 3 Wochen warten will, ruft er beim Hersteller an und schildert die Situation. Der Hersteller versichert die Bearbeitung des Auftrages mit höchster Priorität. Es vergehen wieder fast drei Wochen, während denen niemand Auskunft über den Reparaturstatus des Gerätes geben kann.
Schliesslich kommt das Ding doch noch an (am 7.12.2006).
Mr.X wendet sich zunächst an den Händler und verleiht seiner Verständnislosigkeit Ausdruck. Der Händler kann natürlich nichts dafür, man solle sich in diesem Fall doch bitte an den Hersteller wenden.
Der Hersteller bedauert die Situation und bietet zum Trost einen reudigen USB Stick als Entschädigung an.
Mr.X ist Student, er hat dieses Notebook GEBRAUCHT. In dem obigen Zeitraum musste Mr.X schauen wie er ohne Notebook auskommt, was auch zu eventuellen Umkosten geführt hat. Das hat er auch dem Hersteller mitgeteilt. Mr. X kann nicht nachvollziehen dass man sich als Kunde so etwas gefallen lassen muss.
Nun meine Fragen:
Muss man sich wirklich mit einem runzligen USB Stick zufriedengeben??
Gilt hier nicht die Unzumutbarkeit? Eben WEIL Mr.X Student ist und auf das Notebook angewiesen ist. Und er bauht sein Notebook SOFORT, nicht erst nach mehreren Wochen. (Achja, ein Leihgerät konnte auch nicht gestellt werden).
Der Kunde muss dem Hersteller die Möglichkeit zur Reparatur geben, das ist klar, wenn jedoch kein Verhältnis zwischen Reparaturaufwand und Zeitaufwand vorhanden ist, muss man doch etwas machen können.
Hat man denn nicht Anspruch auf Entschädigung? Und wie schaut es mit einer eventuellen Wandlung aus.
Ein Dankeschön an alle, die sich durch den lange Text gekämpft haben.