Notebook abschreiben - Selbständigkeit

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit ein Kleingewerbe gegründet und habe mir dafür ein Notebook angeschafft (Bruttopreis ca. 300 €]. Ich verzichte auf die Kleinunternehmerregelung und führe monatlich meine Umsatzsteuer ab. Nun würde ich gerne wissen, über welchen Zeitraum ich mein Notebbook abschreiben muss? Für steuerliche Aspekte ist es nicht relevant, da ich unter der Grenze bleibe, jedoch spielt es für die Darstellung in der Einnahmenüberschussrechnung am Jahresende eine Rolle oder täusche ich mich da? Die gezahlte Umsatzsteuer für das Notebook darf ich aber sicherlich komplett mit der erhaltenen Umsatzsteuer verrechnen oder muss ich dies auch über einen längeren Zeitraum verteilen?

Viele Dank schonmal für eure Antworten.

Das muss dein Steuerberater wissen! Den brauchst du sowieso als Selbstständiger.

Da ich das ganze nur nebenberuflich ausübe, lohnt sich ein Steuerberater wohl eher nicht. An sich ist mir alles klar, lediglich bei Ausgaben für Güter die länger eingesetzt werden (das Notebbok bildet hier die einzige Ausnahme) steh ich vor einem Rätsel.

Hallo,

soweit ich weiß werden Notebooks etc. auf 3 Jahre abgeschrieben. Aber das ist auch net so ganz mein Fachgebiet. Fragen Sie bitte auch mal an anderer Stelle nach.

Gruß
Sascha

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit ein Kleingewerbe gegründet und habe
mir dafür ein Notebook angeschafft (Bruttopreis ca. 300 €]. Nun würde ich gerne wissen,
über welchen Zeitraum ich mein Notebbook abschreiben muss? Die gezahlte Umsatzsteuer für das
Notebook darf ich aber sicherlich komplett mit der erhaltenen
Umsatzsteuer verrechnen oder muss ich dies auch über einen
längeren Zeitraum verteilen?

Hallo,

das Notebook wird dann als Betriebsausgabe angesehen, wenn es vorwiegend betrieblich genutzt wird. In diesem Fall ist es auch über die übliche Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Die genauen Nutzungsdauern unterschiedlichster Geräte sind ebenfalls unter http://www.betriebsausgabe.de/abschreibungstabelle.php aufgeführt. Die Vorsteuer kann natürlich sofort abgezogen werden, wenn die Umsatzsteuerpflicht besteht, für die Abschreibung ist demzufolge genauso nur der Nettobetrag von Bedeutung.

Genau so etwa shab ich gesucht. Vielen Dank für deine Antwort!