Notebook abschreiben

Ich habe für meine neu gegründete Firma ein Notebook gekauft und werde dies über drei Jahre (laut AfA-Tabelle) abschreiben.
Wie mache ich aber die Vorsteuer des Notenooks geltent, auch auf drei Jahre gesplittet oder direkt in einer Summe mit der nächsten Umsatzsteuererklärung?

Danke, Rene

Ich habe für meine neu gegründete Firma ein Notebook gekauft
und werde dies über drei Jahre (laut AfA-Tabelle) abschreiben.
Wie mache ich aber die Vorsteuer des Notenooks geltent, auch
auf drei Jahre gesplittet oder direkt in einer Summe mit der
nächsten Umsatzsteuererklärung?

Hallo Rene,

in voller Höhe mit der nächsten Ust-Voranmeldung oder -Erklärung.

Gruß
Wolfgang

Dankeschön Wolgang.

Rene

hallo rene,

du hast dir im jahr 2001 ein notebook für 10.000 dm + 1.600 dm vorsteuer gekauft (preise nur der einfachheit halber so hoch, da lässt es sich leichter rechnen, und wir sind hier ja nicht im mathe-forum).

in deiner umsatzsteuervoranmeldung, spätestens aber in der umsatzsteuerjahreserklärung gibst du die 1.600 dm vorsteuer an und lässt sie dir vom finanzamt erstatten bzw. mit deiner übrigen umsatzsteuer verrechnen.

einkommensteuerlich ist die verausgabte vorsteuer (1.600 dm) bei 4/3 (einnahme-überschuss-)rechnung sofort abziehbare betriebsausgabe. zu dem zeitpunkt, zu dem du sie vom finanzamt wiederbekommst, musst du sie als betriebseinnahme erfassen.

das heisst also, dass du im jahr 2001 3.333,33 dm afa für das notebook und 1.600 dm vorsteuer für das notebook als betriebsausgabe geltend machst, die vorsteuererstattung vom finanzamt ist betriebseinnahme in dem jahr, in dem du sie erhältst.

bei bilanzerstellung ist verausgabte und vom finanzamt erstattete vorsteuer aus diesem grund gewinnneutral, da sich hier forderung und schuld in gleicher höhe gegenüberstehen.

viele grüße
gunnar

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Kommt drauf an. Wenn dein Notebook für eine Tätigkeit gebraucht wird, die nicht zu zukünftigen USt-pflichtigen Umsätzen führen (z.B: V+V) dann musst du die 1600 Takken zusammen mit den 10.000 über die ND (also die 3 Jahre) abschreiben.

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