wenn ein Notebook ersteigert wird und keine Rechnung vorhanden ist, ist eine Art von Kaufbestätigung in Ordnung? Was muss in einer Solchen Kaufbestätigung drin sien? Was muss drin stehen damit dieses Notebook steuerlich geltend gemachen werden kann?
Ist es in einem Solchen Fall möglich das Notebook Abzusetzen?
Wenn die möglichkeit besteht welche gibt es ?
Gruss Christian