Notebook Absetzen

wenn ein Notebook ersteigert wird und keine Rechnung vorhanden ist, ist eine Art von Kaufbestätigung in Ordnung? Was muss in einer Solchen Kaufbestätigung drin sien? Was muss drin stehen damit dieses Notebook steuerlich geltend gemachen werden kann?
Ist es in einem Solchen Fall möglich das Notebook Abzusetzen?
Wenn die möglichkeit besteht welche gibt es ?

Gruss Christian

hi,

lass dir eine quittung mitschicken: „hiermit bestätige ich name, anschrift von name, anschrift für das gebrauchte notebook typ xxx am xxx EUR, CT auf mein konto überwiesen bekommen zu haben. ort datum unterschrift“.

dann kann das teil bei betrieblicher nutzung auch „von der steuer abgesetzt werden“.

mfg vom

showbee