ja, generell kann man ein Notebook absetzen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Abendstudium einen gewissen Zusammenhang mit dem normalen Job hat - sprich, wenn man ein Abendstudium macht um Nähen zu lernen, arbeitet aber normalerweise als Immobilienmakler, dann fehlt es an so einem Zusammenhang und man könnte keine Kosten absetzen.
Wenn ich aber nun mal davon ausgehe, dass das Abendstudium mit dem Job zutun hat, dann müsste man das Notebook in die Anlage N unter dem Punkt „Aufwendungen“ erfassen. Zu beachten ist aber, dass bei einem Notebook generell von 3 Jahren Nutzungsdauer ausgeht, d.h. die 600 € werden auf 3 Jahre aufgeteilt und dann nochmal anteilig wann es im Jahr gekauft wurde (z.B. Kaufdatum 01.07.2011 - dann können für 2011 100 € angesetzt werden).
Zu beachten ist
aber, dass bei einem Notebook generell von 3 Jahren
Nutzungsdauer ausgeht, d.h. die 600 € werden auf 3 Jahre
aufgeteilt und dann nochmal anteilig wann es im Jahr gekauft
wurde (z.B. Kaufdatum 01.07.2011 - dann können für 2011 100 €
angesetzt werden).