Notebook auf Raten.....jetzt arbeitslos

Hallo,
nehmen wir mal folgendes an:

Jemand (23)arbeit als Zimmerer und kauft
sich auf Raten ein Notebook(1500€…viel zu teuer gekauft). Er soll 56€ im Monat abzahlen. Er ist jetzt seit dem 1.12.09 arbeitslos gworden.
Wie sich erst jetzt rausstellte hat jemand nicht immer pünktlich oder gar nicht bezahlt.Das konto überzogen, Lastschrift nicht eingelöst…Strafgebühren noch und noch.
Jemand muß jetzt noch immer(nach einem Jahr)1500€ zahen.
Die Kohle hat er aber nicht.
Was geschied, wenn er nicht zahlt, muss er das Notebook wieder abgeben,oder wie geht es jetzt weiter???

Danke schon jetzt

lisa

Gem. § 449 Abs. 2 BGB muss das Notebook herausgegeben werden, wenn der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktritt. Das wird er wohl tun, wenn die Raten nicht gezahlt werden.

Levay

Hallo,

das Notebook wurde über eine Bank des Elektromarkts finanziert.Wie geht es dann weiter?

lisa

Das kann man schwer sagen. Wenn die Bank das finanziert hat, ist es vielleicht kein Eigentumsvorbehalt. Womöglich aber eine Sicherungsübereignung. Vielleicht auch gar nix. Das ist ein bisschen wie Stochern im Nebel.

Levay