Notebook bei EBay

ich habe via E-Bay ein Notebook ersteigert und möchte auf der sicheren Seite sein. Daher möchte ich falls die Person keine Rechnung mehr hat, eine Art von Kaufbestätigung aufsetzen. Nun ist meine Frage wie könnte eine solche Lauten? Was muss drin stehen damit ich dieses Notebook steuerlich geltend machen kann?
Kann ich dies überhaupt steuerlich absetzen und kann ich auf eine solche bestätigung bestehen?
Ausserdem möchte ich mir mit dieser Kaufbestätigung absichern das ich keine Helerware kaufe.

ich habe via E-Bay ein Notebook ersteigert und möchte auf der
sicheren Seite sein.

Dann hast Du hoffentlich beim Händler gekauft, sonst hast Du nämlich keinerlei Gewährleistung.

Daher möchte ich falls die Person keine
Rechnung mehr hat, eine Art von Kaufbestätigung aufsetzen.

Was hat das mit der Rechnung zu tun? Wegen der Garantie? Da hilft Dir allerdings auch keine „Art Kaufbestätigung“.

Nun
ist meine Frage wie könnte eine solche Lauten? Was muss drin
stehen damit ich dieses Notebook steuerlich geltend machen
kann?

Ein Beleg über den Kauf ist die eMail von eBay sowie ein Ausdruck der Seite. Dazu noch eine Quittung des Verkäufers „Betrag 1.500,00 EUR für Notebook eBay Auktion 3685usw. erhalten“. Das sollte eigentlich als Beleg ausreichen.

Kann ich dies überhaupt steuerlich absetzen und kann ich auf
eine solche bestätigung bestehen?

Ob Du das steuerlich absetzen kannst, kann Dir nur Dein Steuerberater beantworten. Auf einer Quittung (von Privat) oder einer Rechnung (vom Händler) kannst Du bestehen.

Ausserdem möchte ich mir mit dieser Kaufbestätigung absichern
das ich keine Helerware kaufe.

Wie soll das helfen??? Der kann Dir doch auch über ein geklautes Notebook eine Quittung ausstellen.

viele Grüße,

Ralf

Missverständnis?
Hallo,

Ausserdem möchte ich mir mit dieser Kaufbestätigung absichern
das ich keine Helerware kaufe.

Wie soll das helfen??? Der kann Dir doch auch über ein
geklautes Notebook eine Quittung ausstellen.

Ich glaube, dass die Kaufquittung des Verkäufers gemeint ist. Nach einer Kopie einer solchen zu fragen ist in der Tat eine ganz gute Idee, auch wenn soetwas natürlich auch gefälscht werden kann (was dann als zusätzlicher Anklagepunkt auf den Verkäufer zukommen würde - aber das nutzt dem Betrogenen natürlich nichts).

Grüße,

Anwar

Hallo,

Ich glaube, dass die Kaufquittung des Verkäufers gemeint ist.

So wie ich das sehe, hat der Themenstarter (der sich w-w-w-typisch nicht mehr meldet *grrr*) zwischen der (original-)Rechnung und dem „Kaufbeleg“ des Verkäufers unterschieden. Diese Quittung bringt ihm natürlich bei Hehlerware nichts.

viele Grüße,

Ralf

Hast Recht!
Hallo Ralf,

So wie ich das sehe, hat der Themenstarter (der sich
w-w-w-typisch nicht mehr meldet *grrr*) zwischen der

Diese Quittung bringt ihm natürlich bei

Hehlerware nichts.

Habe gerade den Originalbeitrag nochmal gelesen und Du hast gleich dreimal recht:
Einmal: (der sich w-w-w-typisch nicht mehr meldet *grrr*)
Zweimal: :frowning:original-)Rechnung und dem „Kaufbeleg“ des Verkäufers
unterschieden.
Dreimal: Diese Quittung bringt ihm natürlich bei Hehlerware nichts.

Besonders mit dem *grrr*. :smile:

Grüße,

Anwar

Gewährleistung auch bei Privatverkäufen

ich habe via E-Bay ein Notebook ersteigert und möchte auf der
sicheren Seite sein.

Dann hast Du hoffentlich beim Händler gekauft, sonst hast Du
nämlich keinerlei Gewährleistung.

Auch Privatpersonen sind zur Gewährleistung verpflichtet, können diese aber weitgehend vertraglich ausschließen. So pauschal ist deine Aussage falsch.

Gruß

Matthias

Auch Privatpersonen sind zur Gewährleistung verpflichtet,
können diese aber weitgehend vertraglich ausschließen. So
pauschal ist deine Aussage falsch.

Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Ich bin pauschal davon ausgegangen, dass der Verkäufer eBay-typisch einen von diesen (formal völlig falschen, aber dennoch wirksamen) „EU“-Disclaimern unter seiner Auktion hat.

viele Grüße,

Ralf