Notebook Bestellt mit Falschen Angaben, Was tun?

Hallo Liebe Leute,

habe bei egay Kleinanzeigen ein Notebook Bestellt was mir mit 500GB Festplatte, 4GB Arbeitsspeicher Top Zustand und Akku Neu da nie Benutzt Verkauft wurde.

Heute Bekomme ich das gute Stück und das erste was mir Auffällt es Stinkt sowas von nach rauch :-/
Naja Gerät mal ausgepackt und Angeschloßen und sie da, keine 500GB sondern nur 240GB, ebenso keine 4GB sondern nur 3GB Arbeitsspeicher.
Der Akku ist ebenfalls nicht neu und hat seine Besten Tage hinter sich.

Der Verkäufer hat mir vor Versand eine Ausweis Kopie von sich zu kommen lassen, des weitern habe ich seine Adresse die auf dem Paket steht und die E-Mail Adresse.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? direkt zur Polizei und Anzeige erstatten?
Rechtsschutzversicherung hinzuziehen ( 150€ Selbstbehalt :frowning: )

Über die Falschen Angaben habe ich den Verkäufer bereits Informiert, noch keine Antwort.

danke für jedem Rat.

Hi,

der Kaufvertrag ist rückgängig zu machen, da hier der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt ist. Wenn der Verkäufer allerdings bis jetzt nicht reagiert, können Sie eine Betrugsanzeige androhen, bei weiterhin fehlender Mitwirkung beim wandeln des Kaufvertrages würde ich die Anzeige auch durchziehen.

Der Rechtsanwalt kann hinzugezogen werden, die Kosten dafür können Sie beim Verkäufer geltend machen, müssen Sie allerdings vorfinanzieren.

Viel Erfolg und beste Grüße

Benny

Hi, Rechtschutz anrufen. Da eine Beratung am Telefon normalerweise nichts kostet.
MfG
Michael

Hallo Waldifix,
zunächst mal hast Du vergessen den von Dir bezahlten Preis zu erwähnen. Daran könnte man ermessen, ob es „sich lohnt“ den besagten RA in Gang zu bringen. Die €150.- werden ja nur fällig, wenn der Prozeß nicht gewonnen wird.
Allerdings schaut der Deal, dem Du aufgesessen bist (das nächste mal die Bewertungen genauer studieren, besonders die negativen!) gewerbsmäßig aus, d.h. der feine Herr (oder Dame) hat Dich und andere ganz bewusst getäuscht und hofft darauf, das die meisten es darauf beruhen lassen. Tu Dir und Deinen Mitmenschen einen Gefallen und setz den Händler unter Druck (juristisch!). Da der das scheinbar beruflich betreibt (schau mal wieviel Deals der so im Jahr macht) wird er sich irgendwie abgesichert haben, Du wirst also wahrscheinlich Deinen Selbstbehalt verlieren aber dafür an Sebstwertgefühl gewinnen. Musst Du abwägen.
Was ist denn das verräucherte NB wert ? Kannst Du es ohne großen Verlust weiterverkaufen?
Viel Erfolg - belein

Hallo Waldifix.

waren Sie schon bei der Verbaraucher Zentralle?
Die haben auch Rechtsanwälte usw.

Mit freundlichen Grüßen
cobra-dera

hallo waldifix , das ward wohl nix .ich würde es a) bei ebay melden und b) polizei natürlich einschalten und wenn es geht geld zurück holen -nicht mehr warten gruß günther

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort, dem Verkäufer habe ich zwei Optionen zur Auswahl gegeben, komplette Rückerstattung inkl. Rückversandkosten oder eine Erstattung von 50€ wobei mir zu dem Zeitpunkt auch noch nicht aufgefallen war dass das Versprochene Windows 7 Premium nur auf dem Laptop Installiert ist und es sich lediglich eine Vista Liezens auf dem Gerät befindet.
Zwischenzeitlich wurden mir 30€ und jetzt max. 40€ als Rückerstattung angeboten.
Eine Anzeige bei der Polizei habe ich soeben auch gemacht.

Hallo,
Danke erstmal für die Antwort, der Laptop hat 210€ + 13€ Nachnahme Gebühr gekostet.
Bewertungen gibt es da leider keine da der Kauf bei ebay Kleinanzeige erfolgt ist, somit auch kein Käuferschutz oder dergleichen :frowning:
Mit den vom Verkäufer angegebenen Daten war der Preis ein Durchschnittliches Angebot, was halt mal für 20€ +/- bei ebay Verkauft wird, da ich keine Lust auf das Bieten und warten hatte sah ich mich bei ebay kleinanzeigen um.

Ddem Verkäufer habe ich zwei Optionen zur Auswahl gegeben, komplette Rückerstattung inkl. Rückversandkosten oder eine Erstattung von 50€ wobei mir zu dem Zeitpunkt auch noch nicht aufgefallen war dass das Versprochene Windows 7 Premium nur auf dem Laptop Installiert ist und es sich lediglich eine Vista Liezens auf dem Gerät befindet.Zwischenzeitlich wurden mir 30€ und jetzt max. 40€ als Rückerstattung angeboten.
Eine Anzeige bei der Polizei habe ich soeben auch gemacht.

Stellt sich mir jetzt die Frage, die 40€ annehmen und Anzeige zurück ziehen bzw. kann ich überhaupt die Anzeige zurück ziehen?

Ich würde als erstes mal probieren, das Gerät auf privater Ebene zurückzugeben (evtl. Ebay einschalten) - ich weiss nicht, ob die auch bei Ebay-Kleinanzeigen aktiv werden.
Wenn das nichts bringt, kannst du immer noch deinen Rechtsschutz einschalten.
Ich hatte mal das Problem mit einem Rollstuhl-Treppensteigegerät (Scalamobil), welches 750€ gekostet hatte, aber defekt war (Ölverlust vom Getriebe, ausserdem gabs seit 3 Monaten keinen Support und keine Teile mehr beim Hersteller) - das ganze ging vor Gericht, inzwischen würde ich schon fast 1200€ von dem Verkäufer, der ist inzwischen unbekannt verzogen, kriegt nur Hartz-IV und muss Unterhalt zahlen --> keine Kohle zu holen! Jetzt wart ich mal 1-2 Jahre und hoffe, dass er sich dann „erholt“ hat und mir die Kohle zahlen kann.

Viel Erfolg - Gruß Hubert

Waldifix, ich würde die € 40 nehmen und die Anzeige zurückziehen, meiner Erfahrung nach verläuft so etwas wg Geringfügigkeit im Sande.
Wieso eigentlich Anzeige? Wegen Betruges? Du wolltest doch eigentlich Deinen Anwalt mal ordentlich auf die Pauke hauen lassen. Wenn das Erfolg hat - denn eigentlich willst Du doch den erworbenen LT gar nicht mehr - dann hast Du nur € 60 verloren statt € 180.
Oder das ist alles eine Milchmädchenrechnung und Du verlierst auch noch die Selbstbeteiligung zusätzlich.
Also - ich bleibe bei meiner ersten Eingebung und würde dann den LT bei einem Portal anbieten um den Schaden auszugleichen. Allerdings würde ich dem Verkäufer noch eine geharnischte „ich-bin-ganz- schön-sauer“-Mail an den Kopf senden. Gruß - B.

Erst einmal vorab: Ich kann dir keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, dafür sind Rechtsanwälte zuständig. Ich kann Dir lediglich eine Empfehlung geben, wie ich handel würde, wenn mir dergleichen widerfahren würde.

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Verkäufer anschreiben, Übergabe Einschreiben !!
Frist von 10 Tagen setzen besser
einen Anwalt kontaktieren u. ggf schon einmal einen Termin vereinbaren, Rechtschutz informieren.
Ich gehe davon aus, das Du den Selbstbehalt von 150€ nur zahlen müssen, wenn Du verlierst. Wenn Du eine guten Anwalt hast, wird er Dir schon sagen wie deine Chancen stehen.

Gehe rechtzitig zum Anwalt, lass keine Zeit verstreichen, oft reicht schon ein Drohbrief vom Anwalt damit Du da Geld zubekommst

Je eher Du das machst, umso besser stehen deine Chancen.

Ich würde als erstes den Verkäufer kontaktieren und versuchen mich mit ihm zu einigen. Ich würde aber in jedem Fall auch Ebay informieren, damit sie den Fall protokollieren und ggf. den Verkäufer selbst kontaktieren. Einen Rechtsbeistand würde ich erst nehmen wenn alles andere keinen Erfolg gebracht hat. Leider zahlt man bei sowas immer selbst drauf.

Viel Glück,
Mario