Notebook defekt Rückgabe nur Recovered?

Hallo,

Ich habe letzte Woche Montag ein Notebook von Samsung bei meinen Elektronikmarkt einer Deutschlandweiten Kette im Ort gekauft.
Auf dem Notebook ist Windows 7 Home Premium 64 Bit vorinstalliert.
Ich habe als erstes, das Notebook von CD mit Acronis True Image gebootet und eine Komplettsicherung der Internen Festplatte vorgenommen.
Danach habe ich das Notebook das erste mal von der internen HDD booten lassen. Es wurde alles angegeben, was mich gefragt wurde (PC-Name, Wlan-Key, Sprache, usw.).
Nachdem das Notebook ca. 2h gelaufen ist und keine Fehler auftraten, habe ich mein Windows 7 Ultimate 64 Bit installiert. Ich habe alles eingerichtet, was man so braucht (Office, Nero, usw.).
Nachdem alles fertig war und ich das Notebook richtig benutzen wollte (Internet Surfen, Youtube) bemerkte ich dass Youtube die Filme hängen bleiben. Nach kurzen Fehleranalyse bemerkte ich, dass nicht nur die Filme hängen, sondern das ganze Notebook, d.h. Mauscourser, Musik, Filme, einfach alles. Dieser Fehler tritt alle 1-2 Minuten auf und dauert ca. 1-2 Sekunden.
Ich dachte im ersten Moment an ein Treiberproblem, auf der Homepage von Samsung wurde mein Modell aber nicht geführt? Da bin ich zu dem Elektronikmarkt und habe freundlich nachgefragt, dieser hat mich aber an die Hotline von Samsung weitergleitet, da das ein Notebook ist, dass nur für die bekannten Elektronikmärkte speziell hergestellt wurde.
Gesagt, getan, ich habe angerufen, dieser nette Herr am Telefon gab mir die Treiber, die für das Notebook die richtigen wären.
Aufgespielt, jetzt trat der Fehler nur noch alle 3-5 Minuten auf. Nächster Tag, wieder angerufen, fehler wieder erläutert, gab mir der Supportmitarbeiter wieder einen anderen Treiber. Bei diesem trat der Fehler nun wieder häufiger auf.
Da habe ich mir gedacht, wenn Ultimate nicht geht, spielste halt wieder mit Acronis den Ursprungszustand zurück. Dies habe ich dann auch gemacht, wieder alles konfiguriert. Notebook einen ganzen Nachmittag benutzt, kein Fehler, Juhu ich freute mich, dass es nun doch funktioniert.
Am nächsten Tag (gestern) trat der fehler wieder auf, aber nur ca. alle 30 Minuten. Ich habe das Notebook so wie es war wieder meinen Elektronikmarkt zurückgebracht und habe ihm die ganze Sache erklärt.
Dieser gab mir ein neues Notebook im Austausch.

Gestern Abend wurde ich von dem Markt angerufen, dass sie die Recovery nicht mehr zurückspielen können und dass das installierte System nicht das Original ist, da schon ein Konto mit Namen „xxxx“ existiert und dass das nicht die Recovery sei und die das Gerät einschicken müssen, damit Samsung das Recovery wieder installiert und das kostet 60€, die soll ich nun bezahlen.
Ich bin heute gleich wieder hingefahren, wollte das Acronis True Image aufgespielen, ging nicht?
Erst nach dem die Festplatte komplett mit Acronis gelöscht und neu eingeteilt wurde, konnte ich das Backup starten. Ich hatte keine Ahnung was die Servicemitarbeiter scchon vorher versucht haben, da auf einmal 2 mal windows 7 Installiert war.
Jetzt will das Notebook nicht mehr Recovern und muss jetzt erst recht eingeschickt werden.

Man merkte auch im Gespräch, dass der Elektronikmarkt das Notebook ohne weiter zu Prüfen nur Recovern möchte und dann wieder verkaufen.

Jetzt meine Frage, muss ich die Kosten für das einschicken bezahlen? Ich habe das Notebook mit der Original CD recovern lassen und so zurückgebracht.
Es wurde gerade mal vor 11 Tagen gekauft.
Außerdem hat mir der Elektronikmarkt von sich aus ein neues Gerät gegeben.
Was kann ich machen, bzw. was soll ich machen?
Danke für Antworten

Ja.

Hallo,
da hab ich leider keine Ahnung, wie die Rechtslage genau aussieht. Evtl. kann dir da ein Anruf bei deiner örtlichen Verbraucherzentrale weiterhelfen ?
Bei unserem „planetarischen“ steht seit nem guten Jahr in der PC-Abteilung ein Schild, dass bei „Rückgabe eines PCs eine Recoverygebühr von 60€ erhoben wird“ - ob das rechtens ist, da müsstest du dir „juristische Hilfe“ suchen - also entweder Verbraucherzentrale oder - falls du sowas haben solltest - beim Rechtsschutz - sonst kanns sehr teuer werden !
Viel Erfolg - Gruß Hubert

hallo käfercb , mensch , da würde ich abwägen - rechtsanwalt beratungsgespräch oder die 60.- € oder nochmals mit dem markt - aber marktleiter sprechen - deutlich hinweis viele kaufen hier (deiner freunde etc.) bild kämpft usw. mußt du selbst abschätzen-gruß günther

Hallo Hubert_B,

Danke für diese Antwort.
Werde nun mal abwarten was Samsung macht und ob sich der Markt nocheinmal meldet.

Wie auch Günther60 geschrieben hatte, gibt es noch diverse Computerzeitschriften, an die man sich wenden kann. Danke für eure Hilfe

Sorry, aber das scheint mir nach einer rechtlichen Frage in der ich dir leider nicht weiterhelfen kann.
MfG

Hi,
leider bzw. hatte ich solch ein Problem nocht nicht. Daher kann ich dir nicht weiterhelfen.
Lg Jürgen

Das ist eher eine Frage für einen Juristen (und ich bin Keiner). Aber ich meine Du hast schon mehr getan als man von einem durchschniottlichen Kunden erwarten kann. Im Einzelfall müsste das in den Verkaufsbedingungen stehen. Ich würde mir also das schriftlich zeigen lassen (wo es steht), dass ich die 60 EUR zahlen muss. Ich würde aber vorher kein Geld bezahlen. Und falls Du im Rechtsschutz bist, kannst Du dort die Rechtsabteilung kontaktieren und Deinen Fall schildern.
Gruss + viel Glück,
Mario

Also das ist etwas schwieriger zu bewerten. Im Grunde würde ich sagen, dass du die Kosten tragen musst, denn die Gewährleistung bzw. Garantie der Geräte erstreckt sich nur auf Hardwaredefekte. Nachdem anscheinend Samsung sagt, das Gerät ist i.O. und nur durch die Änderung des ausgelieferten Betriebssystems sind die Fehler entstanden ist es kein Garantiefall.
Im endeffekt hat der Markt dir da eigentlich ohnehin schon mehr entgegenkommen gezeigt, als notwendig. Normalerweise hätten die wirklich das Recht gehabt, dich weg zu schicken und nichts zu tun.
Dass die Probleme auch mit dem Originalbetriebssystem auftraten, wird wohl niemanden interessieren, denn da steht die Beweisbarkeit wieder in Frage.
Ich bin mir auch sicher, dass das Gerät einfach nur wieder komplett hergestellt wird und dann erneut verkauft.
Tut mir leid, dir da nicht positiveres Berichten zu können.

Eigentlich ist dies eine Frage für einen Anwalt. Aber da Du nichts illegales aufgespielt hast und das Notebook nicht funktioniert, ist m.E. die Rückgabe (Wiederruf) ohne weitere Auflagen und Forderungen vom Verkäufer zu akzeptieren.
VG Proeschy

Hallo Käfer CB,
ich verstehe zwar nicht die ganze Komplexität Deiner Schritte aber man hat Dir doch ein neues NB gegeben, welches hoffentlich nunmehr funktioniert. Damit sind Deine Ansprüche befriedigt.
Lass den Markt seine Forderung erstmal schriftlich zustellen (€60.-) und frage einen Juristen, was das bei Nichtbeachtung nach sich ziehen kann. Meist ist Nichtbeachtung sehr ungünstig, also rate ich nach Empfang der Forderung zum Einspruch (schriftlich) Dann auf Empfehlung des Juristen warten. Vom Gefühl her können die Dir gar nix, die von Dir aufgespielte Software als legal vorausgesetzt…Gruß, B.

Hallo,

wenn das Notebook erst vor ca. 11 Tagen gekauft wurde, sollte das die Garantie übernehmen. Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen, da ich selbst sowas noch nicht erlebt habe.

Wünsche trotzdem viel Erfolg

Seniorencoach