Notebook für Arbeitssuche absetzbar?

Liebe Experten,

hoffentlich ist die Frage nicht zu speziell…

Fallbeschreibung:

  • Arbeitnehmer A (alleinstehend und -lebend) hat im Juni 2003 einen Aufhebungsvertrag per 30.09.03 unterzeichnet und war vom 01.10. - 31.12.03 arbeitssuchend.

  • Noch im Juni 2003 hat er sich für die Stellensuche per Internet ein höherwertiges Notebook (schneller Prozessor, Modem, Netzwerkkarte, CD-RW/DVD-R Laufwerk, Win XP, Office XP Home, Anschaffungspreis ca. 2.500 EUR) sowie im Juli 2003 einen DSL-Anschluss zugelegt.

  • Für private Zwecke (Steuererklärung, Fahrtenbuch, Schriftverkehr) steht ein weiteres, schon etwas älteres Notebook zur Verfügung.

Fragen:
1a. Kann das neue Notebook als Arbeitsmittel zur Stellensuche grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden?
1b: Falls ja: für welchen Zeitraum?

  1. Der DSL-Anschluss wird sowohl für die Stellensuche (Recherche, E-Mails von Jobbörsen) als auch privat (E-Mails) genutzt. Wie sieht es hier mit der steuerlichen Absetzbarkeit aus?

Für Eure Unterstützung vielen Dank!
Anne

hi,

die kosten sind vorweggenommene werbungskosten. also kannst du sie absetzen. natuerlich nicht in voller höhe.

beim laptop wirst du wohl gut argumentieren müssen um eine nutzung zur stellensuche von 20-30% zu erhalten. alles andere würde ich persönlich keinem abnehmen. im gleichen verhältnis dazu den dsl-anschluss.

absetzbar sind dann (m.E.) 30% von der abschreibung des notebooks und 30% der fixen & variablen kosten vom DSL.

da du nur 3 monate in 2003 arbeitssuchend warst, auch nur zeitanteilig. ein notebook hat eine nutzungsdauer von 3 jahren. also rechnest du:

2500 / 3 = 833,33 EUR abschreibung p.a.
833,33 / 12 x 3 = 208,33 EUR für die 3 monate
208,33 EUR x 30% = 62,50 EUR anteil für die werbungskosten 2003.

mfg vom

showbee

Merci!
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