Liebe Experten,
hoffentlich ist die Frage nicht zu speziell…
Fallbeschreibung:
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Arbeitnehmer A (alleinstehend und -lebend) hat im Juni 2003 einen Aufhebungsvertrag per 30.09.03 unterzeichnet und war vom 01.10. - 31.12.03 arbeitssuchend.
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Noch im Juni 2003 hat er sich für die Stellensuche per Internet ein höherwertiges Notebook (schneller Prozessor, Modem, Netzwerkkarte, CD-RW/DVD-R Laufwerk, Win XP, Office XP Home, Anschaffungspreis ca. 2.500 EUR) sowie im Juli 2003 einen DSL-Anschluss zugelegt.
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Für private Zwecke (Steuererklärung, Fahrtenbuch, Schriftverkehr) steht ein weiteres, schon etwas älteres Notebook zur Verfügung.
Fragen:
1a. Kann das neue Notebook als Arbeitsmittel zur Stellensuche grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden?
1b: Falls ja: für welchen Zeitraum?
- Der DSL-Anschluss wird sowohl für die Stellensuche (Recherche, E-Mails von Jobbörsen) als auch privat (E-Mails) genutzt. Wie sieht es hier mit der steuerlichen Absetzbarkeit aus?
Für Eure Unterstützung vielen Dank!
Anne