Notebook GWG oder nicht?

Ist ein Notebook, das in der GWG-Grenze von
150 - 1000 EUR liegt ein GWG, da es ja selbstständig nutzbar ist, oder wird es ebenfalls auf 3 Jahre abgeschrieben, wie die PCs, Drucker etc.

Hallo,
den Unterschied macht die selbständige Nutzbarkeit: einen Drucker kannst du in der Regel nicht ohne den dazugehörigen PC nutzen, weshalb er nicht als GWG gilt.
Ein Notebook jedoch hat ja alles zur selbständigen Nutzbarkeit… Insofern ist es ein GWG. Allerdings liegt die Grenze bei GWG bei 410,00 EUR.
Die 1.000,00 EUR Grenze gilt für die Bildung von Sammelposten. (in 2010 kann man wählen, ob man Wirtschaftsgüter als GWG behandelt = bis 410,00 und sofort abschreibbar oder bis 1.000,00 einen Sammelposten bildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Allerdings müssen dann alle Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres bis 1.000 EUR als Sammelposten behandelt werden.)

Greets
ShannonS