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Nehmen wir mal an, ein Gewerbetreibender (Gewinnermittlung mittels EÜR) kauft bei einem großen roten Elektromarkt ein Notebook für € 579,00 inkl. MwSt… Nehmen wir mal weiter an, der rote Elektromarkt hat zum Zeitpunkt des Kaufs eine Aktion, dass man beim Kauf eines Produkts über € 500,00 einen € 100,00 Gutschein bekommt, sodass dieses einen rechnerischen Anschaffungswert von € 479,00 inkl. MwSt. hat. Daher könnte man sich die Frage stellen, ob dieses Notebook als GWG gebucht werden kann?
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Wie müsste das Notebook verbucht werden, wenn man für dieses noch ein MS-Office kaufen würde? Erweitert sich der Buchwert des Computers um den Kaufpreis des Trivialprogramms und würde somit die GWG-Grenze sprengen oder kann das Office separat verbucht werden?
Herzlichen Dank für Eure Tipps!