Notebook haftpflicht

Hallo zusammen,

ich hoffe auf Eure Hilfe, da ich nicht weiss wie es mit Haftpflicht aussieht:

habe das Notebook von meinem Freund kaputt gemacht! Da lag noch das klitze-kleine USB-Stick auf der Tastatur als ich das Notebook zuklappte… Folge: zersprungener Display.

Kommt die Haftpflichtversicherung dafür überhaupt auf? Gibt kein Kaufbeleg mehr fürs Gerät (vor ca. 1,5 Jahren gekauft).

Vielen Dank im Voraus!
LG

Würde es der Haftpflicht melden. Ggf. zieht diese einen Sachverständigen zu Rate. Wenn keine Rechnung mehr vorhanden ist, kann es aber schwierig werden.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

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Wohnt ihr zusammen? Habt ihr getrennte Verträge?
Weshalb hattest du das Notebook? Wieso benutzte du es?

Ohne diese Fragen kann man dir keine Antwort bezüglich
der Deckung geben.

Hallo zusammen,

ich hoffe auf Eure Hilfe, da ich nicht weiss wie es

mit

Haftpflicht aussieht:

habe das Notebook von meinem Freund kaputt gemacht! Da

lag

noch das klitze-kleine USB-Stick auf der Tastatur als

ich das

Notebook zuklappte… Folge: zersprungener Display.

Kommt die Haftpflichtversicherung dafür überhaupt auf?

Gibt

kein Kaufbeleg mehr fürs Gerät (vor ca. 1,5 Jahren

gekauft).

Vielen Dank im Voraus!
LG

Hallo,

solch Fragen habe ich fast jede Woche, es gibt keine Private Haftpflicht versicherung die für GELIEHENE sachen aufkommt.

Gruss
Rimos

Hallo,

erst einmal schlecht… dumm gelaufen aber es stellt sich die Frage warum der Laptop zugeklappt wurde und was an dem Gerät wollte…

und ohne Rechnung sieht es noch schlechter aus… und bei dem Alter des Gerätes - naja… die Zeit ist schnelllebig und elektr. Geräte verlieren schnell an Wert und da die Haftpflicht nur den Zeitwert zahlt kommt eh nicht viel bei raus…

viel Glück bei der Schadenmeldung!!

für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

___________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptagentur Thomas Wolter
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28279 Bremen

Postanschrift:
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www.thomas-wolter.eu
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Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33

guten morgen,
einen kostenvoranschlag über die hoehe der reparatur mit dem schadenshergang einreichen.
wenn Du nicht selbst mit dem laptop gearbeitet hast, duerfte es keine probleme geben.
viele gruessse

Hallo etwas spät aber jetzt, grundsätzlich ist es so das wenn dir dein freund das notebook überlassen hat so das du damit arbeiten darfst zahlt die haftpflicht nicht, sie müsste aber zahlen wenn du einfach daran gegangen bist und dir gedacht hast dein freund würde nichts dagegen haben dann eher. hast du kein kaufbeleg dann wird es geschätzt denn haftpflicht heißt zeitwert. ich hoffe es war dir eine kleine hilfe
Hallo zusammen,

ich hoffe auf Eure Hilfe, da ich nicht weiss wie es mit
Haftpflicht aussieht:

habe das Notebook von meinem Freund kaputt gemacht! Da lag
noch das klitze-kleine USB-Stick auf der Tastatur als ich das
Notebook zuklappte… Folge: zersprungener Display.

Kommt die Haftpflichtversicherung dafür überhaupt auf? Gibt
kein Kaufbeleg mehr fürs Gerät (vor ca. 1,5 Jahren gekauft).

Vielen Dank im Voraus!
LG

Hallo dantes,

danke für deine Antwort.

Wir wohnen nicht zusammen, ich war bei ihm und habe etwas aufräumen wollen als es passiert es. Ich habe nicht mal mit dem Notebook gearbeitet! Ich wollte es nur zur Seite tun!
Hoffe, die Situation ist jetzt etwas eindeutiger…

Viele Dank.
LG
busydelic

Leider kann ich nicht helfen, wenn Du eine eigene Haftpflichtversicherung hast, würde ich es auf jeden Fall versuchen.

Hallo dantes,

danke für deine Antwort.

Wir wohnen nicht zusammen, ich war bei ihm und habe

etwas

aufräumen wollen als es passiert es. Ich habe nicht

mal mit

dem Notebook gearbeitet! Ich wollte es nur zur Seite

tun!

Hoffe, die Situation ist jetzt etwas eindeutiger…

Viele Dank.
LG
busydelic

Hallo, dann ist es in Ordnung. Rufe bei der
Versicherung an. Dass kein Kaufbeleg mehr vorhanden
ist, ist nicht der Weltuntergang. Frage mal beim
damaligen Händler nach ob er dir eine Zweitschrift
ausstellt. Ansonsten: Die Versicherung wird dir schon
sagen, was alles benötigt wird. Gezahlt wird eben, bei
einem Totalschaden, der Zeitwert des Geräts. Bei einem
wirtschaftlich sinnvollen Reparaturfall die
Reparaturkosten. Aber darüber zu philosophieren wäre
über ungelegte Eier zu diskutieren. Anrufen, sie
erkläen dir dann, was du genau in deinem Fall
beibringen musst. Denn je nach Gesellschaft,
Gerätepreis, Fall und Sachbearbeiter kann das
unterschiedlich sein.