wie sieht die Regelung aus, wenn man ein Notebook übers Internet bestellt, dieses zu Hause ausprobiert und feststellt, dass man das Notebook doch nicht haben möchte.
Wenn das Notebook nun innerhalb von 14 Tagen wieder zurück geschickt wird, muss der Verkäufer das Notebook wieder zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten?
Hallo,
ja, der Verkäufer muss die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurücknehmen. Du musst keine Gründe angeben, warum du sie nicht möchtest. (§ 312 b - f BGB - Fernabsatzgeschäft)
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ja, der Verkäufer muss die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder
zurücknehmen. Du musst keine Gründe angeben, warum du sie
nicht möchtest. (§ 312 b - f BGB - Fernabsatzgeschäft)
Hallo,
wichtig:
Dies gilt natürlich nur, wenn ein Verbraucher im Sinne des BGB:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
von einem Unternehmer im Sinne des BGB:
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
Die 40 Euro beziehen sich auf die Versandkosten und nicht auf
den Verkaufspreis.
stimmt nicht.
BGB §357 Abs 2 Satz 3:
„Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.“
Hier wird eine Bestellung mit einem Betrag von bis zu 40 Euro genannt, von Portokosten steht da nix. Interessant ist auch, dass in den AGB diese Klausel („bis 40 Euro trägt der Käufer die Rücksendekosten“) genannt werden muss, sonst muss der Händler die Rücksendekosten auch bei geringerem Bestellwert tragen.