Hallo,
ich hab es geschafft das Notebook meines Bruders runter zu werfen. Das Display ist schrott.
Mein Bruder und ich sind bei meinem Vater mitversichert.
Zahlt hier eine versicherung, da wir beide bei meinem Vater mitversichert sind
Hallo,
ich hab es geschafft das Notebook meines Bruders runter zu werfen. Das Display ist schrott.
Mein Bruder und ich sind bei meinem Vater mitversichert.
Zahlt hier eine versicherung, da wir beide bei meinem Vater mitversichert sind
Hallo Don_Votz,
ich bin zwar kein Spezialist was solche Versicherungssachen angeht, aber da ihr alle im selben Haushalt wohnt, glaube ich nicht das die Haftpflicht da greift.
Ich würde sagen wenn überhaupt, dann könntet ihr euch an Eure Hausratversicherung wenden.
Ich hoffe jemand hier kennt eine genaue Antwort, mich würde das nämlich auch interessieren.
Lg Lyserk
Hallo,
Schäden untereinander von in einem Vertrag mitversicherten Personen sind ausgeschlossen,
viele Grüße
Andreas
Mahlzeit!
Bin selber Kundenbetreuer bei einer Versicherung und mache auch Schadenabwicklungen.
Weder die private Haftpflicht-, die Hausrat- oder sonst irgendeine Versicherung wird für diesen Schaden einen Cent zahlen.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Schäden, für die man vor dem Gesetzgeber schadenersazupflichtig ist. Nun hast du einen Schaden angestellt, für den du haftbar zu machen bist (Sofern die Schadenursache durch grob fahrlässige Handhabung entstanden ist). ABER: Die Haftpflichtversiucherung zahlt keine Schäden unter mitversicherten Personen.
Bevor ihr nun überlegt, den Schaden einem „Dritten“ in die Schuhe zu schieben: LASST ES, DAS GIBT ÄRGER!
Egal ob Brillen, Handys oder Laptops, jeder im Hause einer Versicherung wird hellhörig, wenn sich der Nachbar auf die Brille setzt oder der Freund einen Laptop fallen lässt. Zu 90% ist das erstunken und erlogen. Die Versicherungen prüfen derartige Schäden deshalb sehr genau und lassen auch gerne Sachverständige prüfen.
Am Ende kommt meist eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug heraus.
Also bleibt nur noch: Taschengeld sparen oder auf Gnade hoffen
Herzlichst
Daniel Wittke
Hallo
Bin selber Kundenbetreuer bei einer Versicherung und mache
auch Schadenabwicklungen.
Schön, jemand der sich damit auskennt
Weder die private Haftpflicht-, die Hausrat- oder sonst
irgendeine Versicherung wird für diesen Schaden einen Cent
zahlen.
Stimmt so nicht ganz… Sollte für den Laptop eine Elektronikversicherung bestehen (bekommt man zwischenzeitlich bei jedem größeren Elektrofachmarkt mit angeboten) sind Schäden wie „Ungeschickheit“ usw. durchaus mitversichert und führen zu einem Ersatz des schadens.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Schäden, für die man
vor dem Gesetzgeber schadenersazupflichtig ist.
Und eine gute PHV zahlt auch für Dinge bei denen nicht unbedingt eine Schadenersatzpflicht entsteht (Gefälligkeitein,…)
Nun hast du
einen Schaden angestellt, für den du haftbar zu machen bist
(Sofern die Schadenursache durch grob fahrlässige Handhabung
entstanden ist).
Die PHV zahlt auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Bevor ihr nun überlegt, den Schaden einem „Dritten“ in die
Schuhe zu schieben: LASST ES, DAS GIBT ÄRGER!
Da schließe ich mich vorbehaltlos an.
Also bleibt nur noch: Taschengeld sparen oder auf Gnade hoffen
Wessen Gnade?
Grüße
Lars
Und eine gute PHV zahlt auch für Dinge bei denen nicht
unbedingt eine Schadenersatzpflicht entsteht (Gefälligkeitein,…)
Auch wenn Schädiger und Geschädigter im gleichen Vertrag versichert sind ? Wohl kaum.
Ich würde sagen wenn überhaupt, dann könntet ihr euch an Eure Hausratversicherung wenden.
Versicherte Risiken in der Hausratversicherung:
Feuer
Einbruch/Diebstahl
Leitungswasserschaden
Sturm/Hagel
evt. Elemtarschadendeckung
Welches Risiko soll hier zutreffen ?
Hallo,
natürlich nicht… das bezog ich nur auf die AUsführung meines Vorredners wg. gesetzlicher Haftung.
Grüße
Lars