Servus,
nehmen wir mal an, der A will bei der B AG einen Laptop im
Internet bestellen.
Nun sucht A auf der Internetseite der AG nach einem Laptop und
findet einen mit der Bezeichnung „Notebook i5 4GB DDR XYZ mit
WIN 7 64-BIT“.
In der genaueren Artikelbeschreibung steht relativ klein
„Betriebssystem: Ohne Betriebssystem“.
Der A bestellt den Laptop, bekommt zunächst eine Rechnung per
E-Mail (Bezeichnung wiederum „Notebook i5 4GB DDR XYZ mit WIN
7 64-BIT“) und bezahlt.
Daraufhin bekommt der A eine weitere Rechnung per E-Mail in
der als Artikelbezeichnung nur noch „NOTEBOOK 4GB DDR XYZ“
steht. Bei Lieferung stellt der A fest, dass kein WIN 7 dabei
ist.
Verstehe das nicht genau. Sind das zwei verschiedene Notebooks oder wurde die Rechnung nur doppelt versandt?
Und wieso stellt A erst bei Lieferung fest, dass kein Win 7 vorhanden ist? Bei der Artikelbeschreibung stand doch drin, dass kein Betriebssystem mitgeliefert wird.
Was kann der A nun machen? Kann er von der AG verlangen, WIN 7
zu liefern oder den Schaden zu ersetzen?
Vielen Dank für eure Hilfe:smile:
Grüße
Dosenöffner85
Im Übrigen gilt bei Verträgen der Grundsatz falsa demonstatia non noncet, was so viel bedeutet wie Falschbezeichnung schadet nicht. Mit anderen Worten: A und B AG wollten sich über das gleiche Notebook einigen, aber weil die Bezeichnung so lang war, wurde abgekürzt. Es handelt sich jedoch um das Notebook, welches A wollte.
Wieso soll Win 7 nachgeliefert werden, wenn das nicht vereinbart wurde?
Falls A jedoch unzufrieden ist, könnte er von seinem Widerrufsrecht gem. § 355 BGB Gebrauch machen, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt.
Viele Grüße