Der Fall: x kauft 2008 ein Notebook (Medion) bei Aldi. Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre. Nun sind technische Probleme aufgetreten, die x nicht selbst beheben kann. Aber: Rechnung und alle weiteren Notebook-Unterlagen sind wie vom Erdboden verschwunden, Was genau kann x tun, um dennoch in den Genuss der Garantieleistungen zu kommen?
Was genau kann x tun, um dennoch in den Genuss
der Garantieleistungen zu kommen?
In die Garantiebedingungen sehen und das befolgen, was dazu geregelt ist.
Gruß
S.J.
Moin,
bei Medion anrufen und sich mit dem Reparatur-Service verbinden lassen. Auf der Unterseite des Notebooks müsste ein Aufkleber von Medion mit der Seriennummer kleben. Diese wird abgefragt und daran können die erkennen, wann der gekauft wurde und somit auch erkennen, ob noch innerhalb der Garantiezeit.
Schöne Grüße
e
Hallo,
Aufkleber von Medion mit der Seriennummer kleben. Diese wird
abgefragt und daran können die erkennen, wann der gekauft
wurde und somit auch erkennen, ob noch innerhalb der
Garantiezeit.
an der Seriennummer kann man ggf. erkennen, wann das Gerät hergestellt wurde, aber ganz sicher nicht, wann es verkauft wurde. Und da der Herstellungszeitpunkt immer mehr oder weniger deutlich vor dem Kaufdatum liegt, wird eine solche Ermittlung immer zu Ungunsten des Käufers sein.
Gruß
S.J.
Kommt darauf an.
Man stelle sich vor, dass e zwar kein Notebook aber einen PC bei Medion gekauft hat. Es gab Probleme mit der Festplatte. Anruf bei Medion. Dort wurde nach der Seriennumer gefragt. Es kam ein Mitarbeiter von Medion vorbei und alles war gut. Keine Frage nach der Rechnung.
Warum es also nicht auf diesem Weg versuchen? Anrufen, Sachverhalt schildern und schauen was passiert.
Das dies rechtlich gesehen eventuell zuungunsten des Käufers verläuft mag ja sein, aber man sollte die menschliche Komponente nicht unterschätzen.
Und hier hilft nur noch die Devise: Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Ein Anruf bringt mehr als alles andere.
Hallo,
Das dies rechtlich gesehen eventuell zuungunsten des Käufers
verläuft mag ja sein, aber man sollte die menschliche
Komponente nicht unterschätzen.Und hier hilft nur noch die Devise: Sprechenden Menschen kann
geholfen werden. Ein Anruf bringt mehr als alles andere.
ja ja. Wir befinden uns hier in welchem Brett genau? Im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.
Dass man irgendjemanden anrufen kann, dürfte hinreichend bekannt sein. Ich unterlag scheinbar dem Irrtum, dass es sich hier um eine Frage der Rechtslage handelte…
Gruß
S.J.
OT - Ach ja…
moin,
Wir befinden uns hier in welchem Brett genau? Im Brett
„Allgemeine Rechtsfragen“.
=> nein, wirklich?!? woher wusste ich bloß, dass der kommentar kommen musste…
Ich unterlag scheinbar dem Irrtum, dass es sich
hier um eine Frage der Rechtslage handelte…
=> und du hast sie beantwortet. herzlichen glühstrumpf.
ich wollte noch so nett sein und eine möglichkeit aufzeigen wie es vielleicht doch noch klappen könnte. jenseits sämtlicher rechtslagen, rechtsfragen, rechtsantworten etc. pp… ist das soooooooooooooooooooooo schlimm? sooooooooooooo schlimm, dass ich dies hier im brett rechtsfrage gemacht habe? mea culpa…
i.d.s.
e
um die diskussion von eben nochmal aufzugreifen
anhand der seriennummer kann man evtl sehr wohl überprüfen ob garantie vorhanden ist oder nicht
gerade die rechner die bei aldo gekauft werden, sind in der regel nicht so bei medion erhältlich. es liegt daher sogar nahe dass für jede computeraktion bei aldi medion sehr wohl überprüfen kann, wann das gerät in etwa (nämlich in der regel in besagtem aktionszeitraum) gekauft wurde, auch ohne rechnung