Notebook Umtausch / Rückerstattung

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin :wink:

Ich hätte folgende Frage an euch:

Ein "Marken-"Notebook (HP - 1499 EUR) wurde bei MediaMarkt zu der 0% Finanzierung gekauft.
Da aber HP stark an Qualität nachgelassen hat, musste das Notebook insgesamt 4x umgetauscht werden!!
Unter anderem hat sich der Benutzer den Finger, wegen mangelder Verarbeitung dur abstehende Metallleisten geschnitten, dann waren die Displays am flackertn, DVD/Blu-ray laufwerk kaputt etc…

Jetzt hat er das vierte Gerät vorsich, und hat wieder Probleme mit dem Notebook (u.a. wird es heiß, Sound knarzt manchmal, Display knarzt und flackert manchmal, DVD/Blu-ray Laufwerk murzt/funktioniert nur manchmal, Besitzer hat auch schon paar mal einen geflitscht bekommen…)

Jetzt die Fragen:
(1) Der Besitzer weiß, dass er dem Verkäufer 3x eine Nachbesserung einräumen muss, bevor er den Kaufvertrag auflösen kann.
Zählen die 3x umgetauschte Notebooks auch schon dazu, oder muss der Verkäufer erst das jetztige dreimal umtauschen??
>> Wenn ja - Zweimal wurde das Notebook „angeblich“ aus Kulanz getauscht;; verändert das was an der Situation?

(2) Da der Besitzer auf das Notebook angewiesen ist, möchte er am Ende nicht ohne Notebook stehen, kann er sich ein neues anderes vergleichbares aussuchen?

(3) zu der 2. Frage: Wenn ja, wäre es möglich gegen Differenzzahlung ein höherwertiges Modell zu kriegen?

Wäre echt supi, wenn ihr mir helfen könntet!

Danke schönmal jetzt :smile:

Hallo,
für diesen FIKTIVEN FALL ein paar Anmerkungen meinerseits.

  1. Jeder Kunde hat eine gesetzliche Garantie auf Elektro-Artikel. Der Umtausch eines Gerätes entspricht dabei „einer Nachbesserung“.
  2. Grundsätzlich hat der Kunde aktuell das Recht auf Auflösung des Kaufvertrages und Rückerstattung des gesamten, bezahlten (!) Kaufpreises. Natürlich kann der Kunde nicht mehr zurück verlangen, als er bezahlt hat. Was der Kunde mit der Erstattung macht, ist seine Sache.
    ACHTUNG: Auf gar keinen Fall mit einem Gutschein abspeisen lassen, das ist rechtswidrig und dient lediglich zur Bindung des Kunden!
  3. Das liegt in der Entscheidungsgewalt des Verkäufers.

Grüsse

Soviel Unsinn auf einmal ist schon beeindruckend!
Hallo,

  1. Jeder Kunde hat eine gesetzliche Garantie auf
    Elektro-Artikel. Der Umtausch eines Gerätes entspricht dabei
    „einer Nachbesserung“.
  2. Grundsätzlich hat der Kunde aktuell das Recht auf Auflösung
    des Kaufvertrages und Rückerstattung des gesamten, bezahlten
    (!) Kaufpreises. Natürlich kann der Kunde nicht mehr zurück
    verlangen, als er bezahlt hat. Was der Kunde mit der
    Erstattung macht, ist seine Sache.
    ACHTUNG: Auf gar keinen Fall mit einem Gutschein abspeisen
    lassen, das ist rechtswidrig und dient lediglich zur Bindung
    des Kunden!
  3. Das liegt in der Entscheidungsgewalt des Verkäufers.

Soviel Unsinn auf einmal ist schon beeindruckend!

Gruß

S.J.

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Wann gekauft, wann reklamiert, bei wem reklamiert?

Das sind entscheidende Fakten.

Gruß

S.J.

Gekauft am 19.11.2008 (MediaMarkt)

  1. Umtausch 22.11.2008
  2. Umtausch 24.11.2008
  3. Umtausch 24.11.2008 (Dieser wurde aber nicht mehr auf der Rechnung vermerkt, da kaum noch platz vorhanden war, nur Seriennummer des alten Geräts wurde vermerkt)
  4. Umtausch 25.11.2008 (seit dem besitzte ich dieses Gerät)

Wie würde das mit der Finanzierung laufen? Würde ich die bezahlen Raten nur erstattet bekommen, oder würde dieser dann weiter normal bei der Bank weiterlaufen, und MediaMarkt würde mir den Preis erstatten?

Gekauft am 19.11.2008 (MediaMarkt)

  1. Umtausch 22.11.2008
  2. Umtausch 24.11.2008
  3. Umtausch 24.11.2008 (Dieser wurde aber nicht mehr auf der
    Rechnung vermerkt, da kaum noch platz vorhanden war, nur
    Seriennummer des alten Geräts wurde vermerkt)
  4. Umtausch 25.11.2008 (seit dem besitzte ich dieses Gerät)

Siehe FAQ:1152
Was dort nicht explizit erwähnt ist, dass bei einem Mangel, der innerhalb 6 Monaten auftritt, davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vorlag. Die Beweispflicht liegt beim VK
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachmangelhaftung

Daher kann in diesem Fall vom Kauf zurückgetreten werden - siehe Rücktritt FAQ.

Wie würde das mit der Finanzierung laufen? Würde ich die
bezahlen Raten nur erstattet bekommen, oder würde dieser dann
weiter normal bei der Bank weiterlaufen, und MediaMarkt würde
mir den Preis erstatten?

Da würde ich mal fragen, ob die Bank (mit der ja vermutlich ein separater Vertrag geschlossen wurde), in diesem Falle den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung stornieren/rückabwickeln würde.

TM