Hallo, hat jemand ne Antwort für dieses Fallbeispiel?
Max Mustermann ist Student und hat ein Kleingewerbe angemeldet, um sich ein paar Euro mit der Erstellung von Websites zuverdienen. Dafür hat er sich Anfang 2007 ein Notebook angeschafft. Bei der Steuererklärung läuft er für das Jahr 2007 noch bei den Eltern mit und möchte das Notebook nun von der Steuer absetzen. Ist dies möglich und was muss beachtet werden? Wie funktioniert das mit den Abschreibungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Hallo !
Natürlich kann das Notebook als Betriebsausgabe für das Gewerbe angesetzt werden. Das Finanzamt geht bei einem Notebook von einer 3-jährigen Nutzungsdauer aus, das heißt dass die Abschreibung für dieses Notebook in den nächsten 3 Jahren, also Steuererklärungen, als Betriebsausgabe berücksichtigt wird.
Da es nur ein kleines Gewerbe ist, kann es aber passieren, dass das Finanzamt Angaben zur tatsächlichen Nutzung haben will. Das ist dann der Fall, wenn das Finanzamt von einer privaten Mitbenutzung ausgeht. Darunter fiele auch das Studium.
Da es nur ein kleines Gewerbe ist, kann es aber passieren,
dass das Finanzamt Angaben zur tatsächlichen Nutzung haben
will. Das ist dann der Fall, wenn das Finanzamt von einer
privaten Mitbenutzung ausgeht. Darunter fiele auch das
Studium.
Und wie könnte/müsste Student Max dies dann nachweisen? Geht das überhaupt und was hätte dies für Auswirkungen? Kann das Notebook dann nur zu einem gewissen Teil abgeschrieben werden und wie muss Max das in der Steuererklärung überhaupt angeben?
Danke für weitere Antworten!
Und wie könnte/müsste Student Max dies dann nachweisen? Geht
das überhaupt und was hätte dies für Auswirkungen? Kann das
Notebook dann nur zu einem gewissen Teil abgeschrieben werden
und wie muss Max das in der Steuererklärung überhaupt angeben?
Danke für weitere Antworten!
Gerne !
Die einfachste Lösung wäre, der Student könnte dem Finanzamt nachweisen, dass er zwei Notebooks besitzt. Eines fürs Studium und eines für das Gewerbe. Oder aber der Student besitzt, wie eigentlich alle Studenten, einen PC fürs Studium. Dann hätte der Student nämlich ohne Gewerbe gar kein Notebook angeschafft.
Ist wirklich nur das eine Notebook vorhanden, so muss Überzeugungsarbeit geleistet werden, genaue Aufstellungen, welche Arbeiten genau mit dem Notebook erledigt werden.
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Max hat in der Tat noch einen PC (den er aber schon länger hat) und hat sich Anfang 2007 das Notebook angeschafft, natürlich für das Gewerbe. Dafür könnte sogar noch sprechen, dass er die meisten Kunden in seiner alten Heimat hat und daher auf ein Notebook angewiesen ist! Muss Max dies bereits irgendwie in der Steuererklärung kenntlich machen, dass er dieses Notebook für das Gewerbe angeschafft hat und spielt es dabei eine Rolle, dass die Steuererklärung über seine Eltern läuft?
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Wenn Max in Gewerbe angemeldet hat, dann gibt er eine eigene Steuererklärung ab, da vorab.
Max erklärt in der Anlage EÜR seine Betriebseinnahmn aus dem Gewerbe. Davon zieht er ab seine Betriebsausgaben. Hierfür gibt er im selben Formular 1/3 des Kaufpreise des Notebooks an. Achtung im Jahr der Anschaffung wird dieser Betrag gezwölftelt, wenn keine Anschaffung im Januar. Mehr ist nicht zu tun.
In dieser Anlage EÜR befinden sich auch Spalten für alle sonstige Betriebsausgaben.