ich habe von dem Insolvenzverwalter der Firma wo ich gearbeitet habe einen Brief bekommen. Ich solle das Notebook abgeben, was der Insolvenzbeschlagnahme unterliegt.
Ich habe dem Insolvenzverw. aber angeboter, er bekommt das Notebook wenn ich mein Gehalt für Januar bekomme.
Insolvenztermin war der 1.1.2004 0.01, ich bin zum 31.01.2004 gekündigt worden.
Kann ich dem Insolvenzverwalter etwas entgegenbringen?
Gruss
Lars
wenn Du keine 3 bereits ausstehenden Gehälter hast, dann hast Du so oder so kein Verlustrisiko (wie erwähnt zur Not Insolvenzausfallgeld =100% netto).
Aus diesem Grund sofort den Schleppi zurückgeben, da Du ansosnten ggf. je nach Belastung des Inso-Verwalters so richtig Ärger hast. Und glaube mir, mit Insolvenzverwaltern ist nicht gut Kirschen essen…
Hallo Lars und Jürgen.
Da er erst zum 31.01.04 gekündigt ist, darf er das Notebook solange behalten, dann aber gegen Quittung sofort zurückgeben, aber wie Jürgen schon schrieb, wenn Du das NB nicht unbedingt brauchst, gib es schon jetzt gegen Quittung zurück.
Gruss
Hermann
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Da er erst zum 31.01.04 gekündigt ist, darf er das Notebook
solange behalten,
der Arbeitgeber kann das Notebook zu jedem zeitpunkt zurückfordern, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag zugestanden. Glaube ich bei einem Azubi eigentlich weniger.
Der Insolvenzverwalter hat diese Befugnisse ebenfalls, erst recht, wenn er schon Käufer für die Teile gefunden hat.