Notebook vom tisch gefallen! Haftpflicht? Hausrat?

Aaaaaaahhhhhh - Katastrophe! Mein Notebook ist heute vom tisch runtergefallen und nu geht garnichts mehr - ich befüchte: Totalschaden. Da sitz ich armer Student ohne Computer da (diese Nachricht schreibe ich gerade von einem Uni-Rechner) und brauch jetzt Euren kompetenten Rat!

Zum Tatbestand: Meine Freundin hat in meiner Wohnung den Rechner vom Tisch gefegt (nicht absichtlich)? Kann ich da Ansprüche a) an meine Hausratsversicherung oder b) ihre Haftpflicht stellen? Oder kommt u.U. keine von beiden auf? Würde sich irgendwas ändern, wenn es bei ihr Zuhause passiert wäre?

Danke für Eure Hilfe schon im Voraus…
qxl

Hi
Wenn - dann ihre Haftpflicht.
HH

Wenn - dann ihre Haftpflicht.

Verstehe ich dich richtig? MUSS ihre Versicherung nicht dafür aufkommen?

Hallo qxl,

Deine Freundin soll den Schaden bei ihrer (!) Haftpflichtversicherung melden. Falls es Schwierigkeiten geben sollte laß es mich wissen.

Viele Grüße
Michael

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Hi
Ich hatte mal den Fall einer von einem Sideboard gefallenen Kamera - da kamen allen Ernstes so Fangfragen bei einer vor-Ort Besichtigung, ob die Kamera da wo sie war dsicher gestanden wär, und ob sie nicht auch von allein oder so… :smile: abgeziehlt darauf das der Eigebntümer eventuell selbst dran Schuld ist wenn er sie so dämlich hinstellt…

Eine andere Geschichte: Glasböden zwischen 3 50er alurohren, zwischen Decke und Boden verspannt, darin Stereo Anlage in etwa 5 Etagen, Party, einer kommt vom Balkon und stolpert und tritt eins der Rohre weg (Schwer gewesen mit einem Tritt), und der ganze schlamassel war ein Haufen Scherben. Da gings um etwa 2400 DM Schaden - es zog sich über 3 Monate und 2 Begehungen des Ortes… bis die dann einen Teil übernommen haben.

im ersten fall VHV, im 2ten Allianz
hh

Wenn - dann ihre Haftpflicht.

Verstehe ich dich richtig? MUSS ihre Versicherung nicht dafür
aufkommen?

Leistungsabwehr machen sie alle…
Hallo Helge,
manchmal stellen sie sich selbst ein Bein:
ich fuhr mit meinem Freund mit einem Boot aufs Meer (Küste, klar!)raus zum Angeln. Der stieß da draußen (ca. 50 m tief) an die Angel und versenkte sie.
Seine Haftpflicht meinte, das wäre kein Schaden, denn die Angel wäre ja noch in Ordnung, eben nur am Meeresboden.
Ich hätte beinahme einen Lachkrampf berkommen.
Meine Antwort: wenn sie möchten, könnte sie ja die Kosten des Tauchers übernehmen. Außerdem wäre Meerwasser so agressiv, dass die Mechasnik in kurzer Zeit unbrauchbar wird.
14 Tage später war das Geld da.
Grüße
Raimund

der ist nicht schlecht - im Grunde hat dein Bekannter sie dir ja auch nur vorenthalten und nicht zerstört :smile:

Hallo,
die Hausrat ist für diesen Fall nicht zuständig (die versicherten Gefahren der Hausrat, Feuer, Leitungswasser, etc., findest du in der Police oder auf Anfrage bei deinem Versicherer/Prospekt). Die Haftpflicht der Freundin soll den Fall prüfen. Natürlich kann es sein, rein vom Schadenverlauf her, das du eine Mitschuld an dem Ereignis hast. Diese Option wird jedoch recht selten gezogen. Wenn du noch Tips brauchst, melde dich ruhig bei mir. Nicht jede Entscheidung eines Versicherers soll man hinnehmen.

Gruß
Martin

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