Gute Abend,
ich absolviere im Moment eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration und benötige für die Berufsschule sowie Weiterbildung in meiner ein Notebook das genug Leistung hat um mehrere VM’s sowie diverese Clients und ein VPN Pogramm gleichzeitig laufen zu lassen.
Da dies in der Anschaffung sehr kostspielig wird, wüsste ich gerne ob ich das Notebook als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen kann, da es ja hauptsächlich zu beruflichen Zwecken benötigt wird?
Meine Frage basiert darauf dass mir eine Mitarbeiterin des HR Teams meiner Firma bei der Einstellung mitgeteilt hat dass die Firma keine Jahreskarten bezahlt sondern ich diese, genauso wie die Anzüge die ich auf der Arbeit tragen muss, steuerlich absetzen kann.
Das ist ein schwieriges Thema ! Was sind berufliche Werbungskosten, was ist privat.
Einen Anzug kann ich auch sonntags zur Kirche anziehen. Ist also keine Berufskleidung und wird als Werbungskosten abgeleht.
Bei einem PC kann das etwas anders sein, besonders wenn er besondere Voraussetzungen erfüllen muss.
Ich würde ihn als Werbungskosten einsetzen und dies mit meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt klären. Evtl. auch mit seinem Chef sprechen. Das hatte bei mir fast immer Erfolg.
Soweit ich weiß, kannst Du die Anzüge nur mit SEHR VIEL glück absetzen, da Du sie auch privat nutzen kannst und sie keine typische Berufsbekleidung ist.
Beim Notebook ist es etwas anders. Du kannst es zu dem Prozentsatz absetzen, zu dem Du es beruflich benutzt. Dazu benötigst Du eine möglichst genaue Aufstellung, was Du wann wie lange mit dem Ding machst und welche Programme dort installiert sind.
Hallo,
Wenn sie bei ihrem Ausbildungsgehalt schon Steuern bezahlen müssen,dann können Sie das Notebook zu ca.70-80% absetzen.Der Rest gilt als Privatgebrauch.
Der Kaufpreis wird meistens auf 3-5 Jahre steuerlich aufgeteilt.
Für ihre Jahreskarte oder Kleidung gilt auch,nur wenn Sie jetzt schon Steuerliche Abzüge haben können Sie dies alles absetzen.
Ansonsten muss man für alles selbst bzw. die Eltern aufkommen.
Da man jetzt 2 Jahre rückwirkend die Steuer machen kann und Sie eventuell im 2 Jahr Steuer bezahlen, würde ich die Rechnungen aufheben und dann miteinreichen.Was dem Finanzamt nicht passt nehmen die schon raus und teilen ihnen das mit.
Gruß
monika61
Ich erhalte ein Bruto-Gehalt in Höhe von 700 Euro.
Habe die Ausbildung erst am 01.08 angefangen und noch keine Gehaltsabrechnung bekommen und weis nicht ob ich Steuern bezahle oder ob ich überhaupt das Recht habe zumindest das Notebook als Werbungskosten abzusetzen.
Hallo,
Bei diesem Gehalt muss man noch keine Steuern bezahlen,nur Krankenkasse,Al, usw.
Erst ab ca. 850.-€ Brutto werden in den meisten Bundesländern Steuern abgezogen.
Somit können Sie im 1 Azubi-Jahr gar nichts absetzen.
Falls ihre Eltern einen Beruf haben wo die auch ein Notebook zum Teil benötigen,sollten die es versuchen das Notebook abzusetzen.
Alle anderen Ausgaben bleiben leider auf ihnen und den Eltern sitzen.
Es ist eine schwierige Zeit da man meint man verdient endlich mal Geld und am Ende bleiben wieder nur ein paar Euro.
Tip: versuchen Sie ein gut gebrauchtes Notebook zu bekommen und Anzüge für 50€ für den Anfang zu kaufen,nicht gleich 200€ und mehr.
Gruß
monika61
Gäbe es keine anderweitigen Lösungen?
Wie zum Beipsiel erstattung durch die Industrie und Handelskammer?
Hallo,
das Notebook kann abgesetzt werden. Allerdings wird eine Nutzungsdauer von 3 JAhren unterstellt. D.h. Sie können über drei Jahre 1/3 der Anschaffungskosten geltend machen.
Hallo,
die Anzüge sind nicht absetzbar ). Die werden als Arbeitskleidung nicht anerkannt, da man diese auch in der Freizeit tragen könnte.
Notebook und Fahrkarten sind absetzbar.
Viel Erfolg
Hallo,
das ist ein steuerrechtliches Problem.
Drei Punkte sind wichtig:
-
ist die Notebook-Nutzung beruflich notwendig?
-
Wie hoch ist der private Anteil an der Nutzung?
-
Kann das Notebokk sofort komplett oder nur der Abschreibungsanteil abgesetzt werden?
Werbungskosten sind übrigens nur relevant, wenn man auch Steuern zahlt.
https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?3…
Gruß
RHW
Hallo,
Also erstmal kannst du keine Anzüge steuerlich geltend machen, da du sie auch privat anziehen kannst.
Jahreskarten kannst du absetzen. Fahrtkosten zu arbeitsstätte.
Laptop kannst du jährlich also nur 3 Jahre in der Steuererklärung abschreiben. Das geht auf jeden fall wenn es betrieblich ist. (wird auch teils privat genutzt ist ja normal)…
MGG
Michelle