ein Physiotherapeut musste sich ein Notebook kaufen, da er Arztberichte sowie Tabellen und Behandlungsvorschläge von Zuhause aus machen muss. Physiotherapeut ist Angestellter. Notebook liegt ca bei 600 €. Wie setzt er diese ab? Fällt dieser Unter Werbungskosten oder wo?
Zu den Werbungskosten, die ein Arbeitnehmer von seinem Bruttolohn zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann (soweit sie de Pauschbetrag übersteigen, gehören auch Arbeitsmittel, die
der Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit verwendet (§ 9 Abs.1 Njr.7 EStG).
Dagegen können Kosten der privaten Lebensführung, soweit sie nicht ausdrücklich zugelassen sind (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc) bei keiner Einkunftsart berücksichtigt werden (§ 12 EStG).
Es liegt also an der Argumentation des Steuerpflichtigen, ob das Finanzamt den Laptop als Arbeitsmittel im Sinne von § 9 EStG anerkennt.
Der Bundesfinanzhof hat 2004 entschieden, dass die Kosten eines sowohl rein privat als auch beruflich genutzten PC aufzuteilen sind, wenn die berufliche bzw gewerbliche Nutzung mehr als 10% beträgt (BStBl II S.958).
Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes kannst Du nachlesen: www.gesetze-im-internet.de
Gruß, R.H.G.
Anscheinend ist sonst gar kein Computer vorhanden, ja?
Dann wird derjenige mit Sicherheit das Notebook auch für private Dinge, wie z.B. Postings bei wer-weiss-was oder Emails verwenden.
Es muss also eine realistische Aufstellung gemacht werden, wieviel beruflicher Anteil dabei ist. Wird der unglaubwürdig zu hoch angesetzt, kürzt das FA. Ausserdem muss das Notebook über 3 Jahre abgeschrieben werden!
Ob berufliche Notwendigkeit vorliegt muss man eben nachweisen, ich sehe hier keine gegeben, aber das liegt dann im Ermessensspielraum des Beamten.
mein PC wurde auch nicht von FA anerkannt - obwohl dieser zu
80 % beruflich genutz wird.
Heute lasse ich von Arbeitgeber bescheinigen, dass ich die
hard uns Software dienstlich benötige - das hilft.
Mich wundert dann aber, daß der AG dann nicht den PC als betrieblich genutztes Arbeitsmittel bereitstellt… Komische Sachen macht ihr auf Arbeit .
Ich haben einen Dienstlaptop mit vom AG bezahlter Software und Internetzugang. Bei Übergabe mußte ich unterschreiben, daß ich den Laptop nicht privat nutze. Damit ist absolut klar, daß ich für den Laptop nix zahle.
man schätzt die betriebliche und die private nutzung des laptop. ggf. kann die berufliche nutzung auch 100% sein, wenn man das anhand z.b. der programme nachweisen kann, oder sogar bereit ist ein logbuch zu führen.
beispiel:
privat 20%
beruflich 80%
anschaffungskosten 600€
daraus berufl. anteil 480€
abschreibung über 3 jahre pro rata temporis = 160€ p.a.
Ein gutes Argument wäre, wenn man neben dem beruflich genutzten Laptop noch die Nutzung eines weiteren ausschließlich privat genutzten PCs nachweisen könnte.
Mich wundert dann aber, daß der AG dann nicht den PC alscbetrieblich genutztes Arbeitsmittel bereitstellt… Komische Sachen macht ihr auf Arbeit .
Ist eben für den AG mit deutlich weniger Aufwand verbunden.
Logisch ist das für den AG mit weniger Aufwand verbunden, besonders wenn er den dienstlich genutzten Laptop gar nicht erst bezahlen braucht, und gar keinen Aufwand hat…
Ich habe auf meine Postings zum Thema diverse Nachrichten von Leuten mit dem Inhalt erhalten, daß derartige Ansinnen von AGn (also daß der AN sich z.B. seinen dienstlich geforderten Laptop + Handy selber kaufen muß) leider nicht unüblich sind. Als Arbeitnehmer würde ich mich in so einem Fall intensiv nach beruflichen Alternativen umsehen.
Ich kann mich noch erinnern, daß mir ein früherer z.B. AG auch kein Handy bezahlen wollte, und mich dann aber dienstlich pausenlos unterwegs auf meinem privaten Handy angerufen hat (und noch gemeckert hat, wenn ich es ausgeschaltet hatte…). Ich war dann schneller bei einem anderen AG, als der alte AG mich anrufen konnte .