Hallo zusammen,
angenommen ein Angestellter kauft ich privat ein Notebook und möchte dieses steuerlich geltend machen. Das Notebook kostete 599.- Euro.
Frage: Kann die Summe bei den Werbungskosten in einer Summe geltend gemacht werden oder muß über mehrere Jahre abgeschrieben werden?
Danke für eure Hinweise.
Hallo,
Das Notebook kostete
599.- Euro.
Also kein GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) mehr. Die Grenze liegt irgendwo bei EUR 400,-. Das Steuerprogramm, das besagter Angestellter hoffentlich verwendet, sollte diese Grenze kennen.
Frage: Kann die Summe bei den Werbungskosten in einer Summe
geltend gemacht werden oder muß über mehrere Jahre
abgeschrieben werden?
PCs, Notebooks und Peripheriegeräte, die nicht alleine genutzt werden können, schreibt man über 3 Jahre ab. Und zwar funktioniert das auf den Monat genau. Wenn man sich also z.B. am 1.2.09 so ein Notebook kauft, dann schreibt man für 2009 11/36 ab, für 2010 und 2011 je 12/36 (also 1/3) und für 2012 noch 1/36.
Schöne Grüße
Petra
GWG Nostalgisch
Salü Petra,
die Grenze war 410 €. Und der Rechtsstand, von dem Du sprichst, galt bis 31.12.2007.
Was machenwer jetzt im Februar 2009 damit?
Grübelt
MM
Moin,
nee, nee…
Es gibt auch weiterhin die 410-€-GWGs für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die neuen GWG-Regelungen gelten nur für die Gewinneinkünfte.
§ 9 (1) Nr. 7 EStG
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par9.html
Viele Grüße
e
Lieber Martin May,
ich schätze Ihre Beiträge sehr, nur hier passt etwas nicht ganz.
Bei den Überschusseinkunftsarten bleibts bei der alten Regelung § 9(1) S3 EStG
Oh Mann! so muss das sein …
Es gibt auch weiterhin die 410-€-GWGs für die Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit. Die neuen GWG-Regelungen gelten
nur für die Gewinneinkünfte.§ 9 (1) Nr. 7 EStG
Ja, genau so! So kennen und lieben wir unsere Steuergesetzgebung. *grummel*
Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht?
Schöne Grüße
Petra
(OT) Es lebe…
…das Bürokratieabbaugesetz und erhalte mir meinen Arbeitsplatz

angenommen ein Angestellter kauft ich privat ein Notebook und
möchte dieses steuerlich geltend machen.
Da wird sich das FA aber sehr für die berufliche Veranlassung der Beschaffung und für die Trennung von privater und geschäftlicher Nutzung interessieren.
Frage: Kann die Summe bei den Werbungskosten in einer Summe
geltend gemacht werden oder muß über mehrere Jahre
abgeschrieben werden?
Das kommt in die Gruppe der GWGs zwischen 150 und 1000 € und wird über 5 Jahre abgeschrieben.
Nein, nein, nochmals nein!!!
Mein liebes Nordlicht,
ein Blick in die bereits gegeben Antworten hätte genügt, um zu sehen, dass
a) die Frage längst beantwortet ist
und
b) die neue GWG-Regelung nicht für alle gilt
Einen schönen Abend wünscht
e
a) die Frage längst beantwortet ist
Mein erster Punkt war noch nicht erwähnt.
b) die neue GWG-Regelung nicht für alle gilt
Nicht für alle Personen oder nicht für alle Gegenstände ? Lasse mich gerne belehren.
§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Moin,
dann schau dir die Antworten von clematis und mir an, dann wird es klar wie Kloßbrühe, dass GWG nicht gleich GWG oder wie auch immer ist 
Entscheidend ist ob Gewinneinkünfte oder Überschusseinkünfte.
Viele Grüße
e
Servus,
wie wahr, wie wahr - Alt werden ist auch nix. Im letzten Jahrhundert hatte die ESt noch eine Art System…
Wann kann man sich nochmal in Frührente verabschieden?
Schönen Dank für die Präzisierung, allemal
MM