Notebooktastatur Verschleißteil?

Frage aus einem Stammtisch:
Is eine Notebook-Tastatur ein „Verschleißteil“ wie etwa ein Akku und fällt nicht unter die allgemeine Garantie?
Im Diskussionsfall hat sich nach 15 Monaten die Beschriftung der Tastatur runtergerubbelt…

Achim

Frage aus einem Stammtisch:
Is eine Notebook-Tastatur ein „Verschleißteil“ wie etwa ein
Akku und fällt nicht unter die allgemeine Garantie?

Allgemeine Garantie gibt es nicht.
Meinst du Sachmängelhaftung?
Bei der gibt es keine Mindesthaltbarkeit, sondern nur den Begriff der Mängelfreiheit bei Gefahrübergang. Die Tastatur dürfte bei Gefahrübergang mängelfrei gewesen sein.

Meinst du eine (freiwillige!) Herstellergarantie?
Für die gelten nur die Bedigungen, die der Hersteller vorgibt.
Wenn DER nun sagt: Tastatur ist ausgenommen - tja - dann ist das so.

Im Diskussionsfall hat sich nach 15 Monaten die Beschriftung
der Tastatur runtergerubbelt…

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Sagt der 434 des BGB.
Wie du siehst, steht da nichts von Haltbarkeit.
Von einer Tastatur kann man aber durchaus als übliche Beschaffenheit erwarten, dass sie mehr als 15 Monate hält. (Meine MEINUNG)
Nur wird der Nachweis, dass der geringen Haltbarkeit ein Mangel bei Gefahrübergang zu Grunde lag, kaum möglich sein.

„Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.“

Wäre also beim Kauf gesagt worden: „Super Tastatur, die hält mindestens 5 Jahre!“, dann wäre nun klar, dass diese Beschaffenheit NICHT gegeben war. Nur auch dann muss die Existenz eines Mangels bei Gefahrübergang bewiesen werden.

Die Tastatur dürfte bei Gefahrübergang mängelfrei gewesen sein.

Woraus leitest du das ab?

Gruß

Die Tastatur dürfte bei Gefahrübergang mängelfrei gewesen sein.

Woraus leitest du das ab?

sie hat doch 15 Monate einwandfrei funktioniert, oder nicht?
Gruß
loderunner

Die Tastatur dürfte bei Gefahrübergang mängelfrei gewesen sein.

Woraus leitest du das ab?

Das war ein Fehler von mir.
Gemeint war, dass sie bei Gefahrübergang wohl keinen erkennbaren Mangel gehabt habe.

Es dürfte ja bei vielen Sachmängeln so sein, dass beim Kauf kein erkennbarer Mangel vorlag, aber eben doch schon einer vorhanden war, der dann innerhalb der Frist erst zum erkennbaren Defekt führte.

Mein Lieblingsbeispiel (bin ja aus dem Elektrobereich) wäre eine „kalte Lötstelle“.
Da wäre der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden und auch erkennbar, wenn man das Gehäuse öffnen würde und die Platine inspizierte. Trotzdem führt dieser Fehler regelmäßig erst nach längerem Betrieb zu einer Fehlfunktion. Und das Schöne: Die kalte Lötstelle kann man auch nach Monaten klar identifizieren, womit sich bei diesem Fehler keine Probleme mit der Beweislast ergeben.

In diesem Beispiel könnte z.B. eine fehlerhafte Rezeptur der Siebdruckfarbe der Mangel sein, der erst nach 15 Monaten zum Defekt der Tastatur führt. Nur: Weis das mal nach!

Allein das Bedrucken (statt mit Laser eingravieren) stellt m. E. einen Sachmangel dar.

Allein das Bedrucken (statt mit Laser eingravieren) stellt m.
E. einen Sachmangel dar.

So ähnlich wie der Einbau eines 50PS-Motors in den Fiesta statt des Porschemotors?
Man bekommt das, was man kauft, nicht das, was man sich erträumt.