Noteinsatz (112) und kaputte Türen

Grüss Gott, ich habe eine Versicherungsfrage (?)… folgendes passierte:
Durch einen Notruf wurde Feuerwehr + Notarzt zu einem bewußtlosen Menschen gerufen. Der Bewußtlose selbst hat nicht die 112 gewählt, sondern eine Bekannte. Dadurch daß betr. bewußtlose Person nicht die Türen öffnen konnte, mußte sich mit Gewalt Zutritt verschaft werden. Dabei gingen Türen incl. Türrahmen und Schlösser kaputt! Wer muß nun den Schaden zahlen?
Die Hausratversicherung der betroffenen Person zahlt nicht, weil es keine „von ihm verursachten“ Schäden sind?!
Wer kann mir helfen und diese Frage beantworten? Ich danke im Vorraus… mfG Anne

Es zahlt keiner. Wer sollte auch. Die Notdienste als „Verursacher“ haben der Person das Leben gerettet. Die Bekannte hatte die Notdienste alarmiert, zahlt aber als „Anstifter“ auch nicht. Es gibt keine gesetzliche Haftungsgrundlage. Mit der Hausratversicherung leuchtet mir ein. Die versichert das nicht. Aber was ist mit der Unfall-/Krankenversicherung?

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Hallo,
in privaten Unfallversicherungen gibt es häufig „Bergungs- und Rettungskosten“. Ich habe die Bedingungen nicht hier (z.B. ob die nur gezahlt werden, wenn es ein Unfall war oder ob es reicht, dass ein Unfall vermutet wurde), könnte mir aber vorstellen, dass es darunter fällt.
Andreas

Durch einen Notruf wurde Feuerwehr + Notarzt zu einem
bewußtlosen Menschen gerufen. Der Bewußtlose selbst hat nicht
die 112 gewählt, sondern eine Bekannte. Dadurch daß betr.
bewußtlose Person nicht die Türen öffnen konnte, mußte sich
mit Gewalt Zutritt verschaft werden. Dabei gingen Türen incl.
Türrahmen und Schlösser kaputt! Wer muß nun den Schaden
zahlen?

Die Rettungskräfte haben, in Kenntnis vom mutmaßlich Bewußtlosen, in dessen Interesse bzw. im „rechtfertigenden Notstand“ gehandelt und sind nicht haftbar zu machen (wenn in der gebotenen Eile kein weniger eingreifender Zugang zum Patienten bestand).

Die Hausratversicherung der betroffenen Person zahlt nicht,
weil es keine „von ihm verursachten“ Schäden sind?!

Die Ablehnung der Hausratversicherung hat wenig damit zu tun, von wem der Schaden verursacht wurde. Eher damit, dass dieser Schaden durch keine versicherter Gefahr (vereinfacht: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch/Diebstahl,…) verursacht wurde.

Wer kann mir helfen und diese Frage beantworten? Ich danke im
Vorraus… mfG Anne

In der Tat ist es so, dass wenig Aussicht auf Kostenübernahme durch eine Versicherung, außer den bereits gemachten Vorschlägen, besteht.

Ich hoffe es geht ihm wieder besser!