meine Frage ist folgende:
Angenommen man würde ein Buch schreiben und wolle auch Lieder (Noten und Text) darin veröffentlichen.
Welche rechtlichen Belange sind hierbei zu beachten?
Angenommen man würde ein Buch schreiben und wolle auch Lieder
(Noten und Text) darin veröffentlichen.
Welche rechtlichen Belange sind hierbei zu beachten?
Muss vorher der Komponist gefragt werden?
Wenn es noch nicht länger als 70 Jahre her ist, dass das Stück erstmals veröffentlicht wurde, bestehen Urheberrechte. Diese können beim Komponisten liegen oder bei seinen Erben oder bei seinem Verlag oder…
Sonst gemeinfrei.
Wie ist es bei Volksliedern?
Gemeinfrei. Falls nicht eine besondere Interpretation wiedergegeben wird, die so erstmals vor weniger als 70 Jahren publiziert wurde.
ich ging bisher immer davon aus, dass das Werk bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt sei, zumindest sofern ein Urheber identifizierbar ist. Zumindest lese ich das als Laie so aus §§64-66 UrhG.
Wenn ich falsch informiert bin, würde ich mich sehr über eine Erklärung freuen.