Noten umschreiben - Urheberrecht

Hallo zusammen
finde leider kein besseres Brett für diese Frage:

Da es für bestimmte Instrumente sehr wenig Notenliteratur gibt, für andere hingegen sehr viel:
Ist es zulässig, käuflich erworbene Notenstücke umzuschreiben (in eine andere Tonart oder einen anderen Schlüssel, damit sie für die entsprechenden Instrumente geeignet sind) und diese dann - mit allen Hinweisen auf Komponist etc.- zu vertreiben?

Oder kann mir jemand mitteilen, wo man zu diesem speziellen Thema Informationen bekommen könnte.

Vielen Dank um Voraus,
Kitty

Hallo Kitty,

wenn der Komponist schon mehr als 70 Jahre tot ist gibt es kein Problem.
Ansonsten darft du parodieren und zitieren, so lange es nicht eine offensichtliche Kopie des Originals ist.

Es gibt durchaus Nachahmungen, die gesetzlich unangreifbar sind, oder zumindest nicht angegriffen wurden.

Gruß!

Horst