Hallo zusammen
finde leider kein besseres Brett für diese Frage:
Da es für bestimmte Instrumente sehr wenig Notenliteratur gibt, für andere hingegen sehr viel:
Ist es zulässig, käuflich erworbene Notenstücke umzuschreiben (in eine andere Tonart oder einen anderen Schlüssel, damit sie für die entsprechenden Instrumente geeignet sind) und diese dann - mit allen Hinweisen auf Komponist etc.- zu vertreiben?
Oder kann mir jemand mitteilen, wo man zu diesem speziellen Thema Informationen bekommen könnte.
Vielen Dank um Voraus,
Kitty