Hallo,
ich habe die letzten Jahre viel abgenommem und liege nun mit meinem Gewicht im Normbereich. Von meiner Krankenkasse habe ich die Zusage für die Kostenübernahme einer Bauchdecken- und einer Oberschenkelstraffung bekommen. Bei der Vorstellung im Krankenhaus sagte mir der Chirurg nun, das vor der Straffung an den Oberschenkeln eine Fettabsaugung gemacht werden müßte(Oberschenkel sind lipös). Die Kosten dafür übernehme ich selbst.
Habe nun gehört, das man „soetwas“ von der Steuer absetzen kann, bräuchte nur ein ärzl. Schreiben über die Notwendigkeit dieser Fettabsaugung. Da die Straffung nicht ohne vorherige Fettabsaugung geht und ich Probleme durch meine dicken Oberschenkel habe nun meine Fragen.
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Wer stellt mir so ein Schreiben aus, kann das der Arzt im Krankenhaus?
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Wie und Wann reiche ich das Notwendigkeitsschreiben bei der Steuer ein? Muß das vor der Fettabsaugung gemacht werden?
Vielen Dank schonmal
Sabine W.