Hallo Michael,
Hi
Du glaubst ja gar nicht, was so alles nicht in
Prüfungsordnungen steht.
Ich weiß.
Ich weiß aber auch, wie schwierig es ist, die Dinge die dort
stehen richtig zu verstehen. Dieses Juristendeutsch ist nicht
einfach.
Hast Du tatsächlich die DPO daraufhin überprüft, was zu dieser
Frage dort steht???
In den DPOs, welche mir bekannt sind, steht über die Bewertung
spezieller Kursklausuren schlicht gar nichts drinnen.
Ich stelle es mir allerdings sehr schwierig vor, oben
geschildertes Bewertungsschema einem Verwaltungsgericht
begreiflich zu machen, ob das nun so in der PO steht oder
nicht, ist dabei egal.
Genau das ist erstmal der Knackpunkt. Wenn man sich schon per Gericht beschweren will, sollte man schon wissen, worüber man sich eigentlich beschwert und gegen wen sich diese Beschwerde richtet.
Es ist völlig egal, wieviele DPO’S von anderen Unis Du kennst. Wichtig ist, was in dieser für diesen Fall gültigen DPO steht.
Gibt die DPO dieses Verfahren her, dann ist Deine Beschwerde eine ganz andere, als wenn es reine Willkür der Uni oder gar eines einzelnen Profs ist.
Da es Dir egal ist, vermute ich mal, Du weist es nicht weil Du nicht nachgelesen hast!
Manchmal ist es allerdings effizienter, einem Querulanten (mit
der Drohung „Schein oder Rechtsanwalt“) nachzugeben als einen
energieaufreibenden und personalbindenden Rechtsstreit
anzufangen.
Diese Sache war einfach auf einen Grabenkrieg zwischen zwei
Instituten und den fixen Ideen eines Institutsleiters
zurückzuführen. Die Studentin wurde sogar von großen Teilen
des Lehrkörpers darin unterstützt, einen Rechtsanwalt
einzuschalten. Weil sie dadurch endlich diesem Wahnwitz ein
Ende machen konnten.
Auf solchen Inneruniversitären Befindlichkeiten und
persönlichen Eitelkeiten beruhen meiner Erfahrung nach die
allermeisten derartigen Schwachfugsvorschriften.
Dieser eine spezielle Sonderfall, der nach Deinen Erfahrungen auf irgendwelchen persönlichen Befindlichekeiten beruhte, kann doch kein Indiz oder gar Beweis dafür sein, daß es auch in völlig anders gelagerten Fällen so ist - das ist doch nicht Dein Ernst?
(Im übrigen müssen auch DPOs und andere Prüfungsordnungen
geltenden Gesetzen entsprechen, da hilft das Abnicken durch
das Ministerium gar nichts)
Natürlich müssen auch DPO’s den geltenden Gesetzen entspechen. Das tun sie in der Regel auch, da sie mehrfach von Juristen in der Uni und im Ministerium geprüft werden. Ich möchte bezweifeln, daß ein betroffener juristischer Laie, der die DPO anscheinend noch nicht einmal gelesen hat, beurteilen kann, ob sie den geltenden Gesetzen entspricht!
Manchmal braucht es Grosse Hämmer und Dicke Nägel, um durch
die Bretter vor den Köpfen was durchzubekommen.
Tja, da hast Du wohl Recht.
Das können aber nicht nur die Unis und Schulen leisten - da
müssen schon die Eltern die richtigen Grundsteine legen.
Bei dieser Studentin hatten es die Eltern auch getan…
Die hatte bereits ein Studium erfolgreich hinter sich und ein
sehr gut ausgebildetes Selbstbewusstsein.
Ein abgeschlossenes Studium und ein ausgeprägtes Selbstbewußtsein sind ganz sicher kein Indiz für eine sozialverträgliche Kinderstube!
Interessant finde ich auch, dass Du denen, die ihr Recht
einklagen wollen, wenn nichts anderes mehr hilft, mal pauschal
Querulantentum unterstellst.
Das tue ich ganz sicher nicht. Wer Recht hat (oder glaubt zu haben) sollte dies auch einklagen. Aber vor einer Klage sollte man ausreichend weit nach rechts und links schauen und sich informieren, ob man wirklich recht hat.
Leider werden die Zeitgenossen, die mit ausgeprägtem Tunnelblick nur ihre eigenen persönlichen Interessen dicht vor Augen haben und anderer Leute Rechte und Interessen überhaupt nicht wahrnehmen (wollen) immer zahlreicher. Jede kleinste Kleinigkeit wird mit Hilfe der (völlig überlasteten) gerichte durchgesetzt.
Fakt ist: Eine Prüfungsordnung kann nicht alles Regeln, und es
ist auch nicht der Sinn davon. Vieles wird über
Prüfungsausschüsse festgelegt, und eine ganze Menge über die
einzelnen Dozenten, weil man so im Normalfall auf Probleme
viel flexibler reagieren kann. Leider ermöglicht dieses System
auch Auswüchse, und dann muss halt mal der Externe Hammer her.
Wenn die interne Diskussion nicht mehr weiterhilft, mag das der richtige Weg sein.
Ein System, in dem Wiederholungsklausuren prinzipiell mit „4“
bewertet werden, ist meiner Ansicht nach unhaltbar.
Bist Du Mitglied im Prüfungsausschuß?
Welche Gründe liegen vor, die zu diesem System geführt haben?
Deine ANSICHT ist hier nicht ausschlaggebend, sondern die Gründe, die zu dieser Regelung geführt haben.
Siehe auch Posting von Studing.
Dabei ist
es scheissegal, was in der Prüfungsordnung steht.
Genau das ist es nicht. Begründung siehe oben.
Gruß
Mike
Grüße
Gordie