Notfahrt Auto

Hallo Florian,

es ist eine urbane Legende, daß Martinshorn und Blaulicht vom
§ 1 StVO befreien.

Es ist so, dass auch ohne Martinhsorn und Blaulicht das
Polizeifahrzeug von § 1 StVO befreit ist.
Das folgt aus § 35 I StVO - und zwar unmissverständlich, indem
dort steht, dass etwa die Polizei „von den Vorschriften dieser
Verordnung befreit ist“. Anders, als so, dass alles von 1-34
StVo nicht gilt, kann man das nicht verstehen.

Dann gib das bitte an die Ausbilder der Fahrerbelehrungen der BOS-Organisationen weiter. Das was ich schrieb, habe ich seit jahren dort so beigebracht bekommen.

Dass die Polizei nicht blind mit 120 bei rot über eine
Kreuzung fahren darf, ergibt sich aus § 35 VIII StVO - weder
aus § 1 noch aus sonst einer anderen Vorschrift.

Auf welchem § man sich beruft kann ich jetzt so aus der Hüfte nciht sagen, aber uns wird auch beigebraht, daß eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften nicht gefahren werden dürfen, auch nicht mit Sondersignalen.

Insofern ist wohl eher Deine Annahme einer Legende eine
solche. Und dass das Blaulicht mit Martinshorn nur eine
höfliche bitte ist, finde ich auch ganz interessant. Dass das
nicht so ist ist bereits gesagt worden und folgt ebenso
eindeutig aus § 38 StVO.
Man merke: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Wie gesagt, mein Wissen stammt aus besagten Fahrerbelehrungen, die ich bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und dem Roten Kreuz erhalten habe, seit rund 20 Jahren, mehr oder weniger inhaltgleich.

Die Ausbilder sind meines Wissens keine (Voll)juristen, aber da sich die Inhalte so lange quer durch die Organisationen gehalten haben, gehe ich von einem gewissen Wahrheitsgehalt aus.

Gandalf

Moin,

Welche Klinik gerade frei ist, ist
dabei so ziemlich die uninteressanteste Frage. Jedes
Krankenhaus mit Vollversorgung muss und kann in jedem Falle zu
jeder Zeit eine Erstversorgung gewährleisten und auch
durchführen.

Diese Einwendung ist absolut realitätsfremd. Unterhalte Dich
einmal mit Mitarbeitern von Rettungsleitstellen. Es ist oft
weniger das Problem eine schnelle Erstversorgung zu leisten
als vielmehr, für den Patienten im Anschluss ein
Aufnahmebereites und leistungsfähiges Krankenhaus zu finden.

ich hab mehr als vier Jahre im Rettungsdienst gearbeitet - das Bettenproblem war dabei immer nachrangig. Bei uns (~250.000 EW) gab es zwei Krankenhäuser der Maximalversorgung, die sich nach geraden/ungeraden Tagen abgewechselt haben, und ein kleineres KH, welches minderschwere Fälle aus der Umgebung immer aufgenommen hat. Bettenklärung gab’s nur bei speziellen Fällen (Brandopfer o.ä.). In einer anderen deutschen Großstadt (~600.000 EW) nehmen die KH nach Unfallort aufgeteilt auf, die Uniklinik grundsätzlich erstmal alles.

Achja: Die Einwendung bzgl. der Erstversorgungspflicht hab ich mehr als einmal bei unwilligen Aufnahmeärzten vorgebracht und stets durchsetzen können. Ein Kollege hatte mal keinen Erfolg damit, und hat sich dann zur Vorfahrt der Liegendaufnahme einen Notarzt und den Leiter Rettungsdienst der Stadt bestellt. Rat mal, wer am Ende ganz klein mit Hut war…

Gruß,

Malte

Hi,

es ist eine urbane Legende, daß Martinshorn und Blaulicht vom
§ 1 StVO befreien.

Es ist so, dass auch ohne Martinhsorn und Blaulicht das
Polizeifahrzeug von § 1 StVO befreit ist.
Das folgt aus § 35 I StVO - und zwar unmissverständlich, indem
dort steht, dass etwa die Polizei „von den Vorschriften dieser
Verordnung befreit ist“. Anders, als so, dass alles von 1-34
StVo nicht gilt, kann man das nicht verstehen.

Dann gib das bitte an die Ausbilder der Fahrerbelehrungen der
BOS-Organisationen weiter. Das was ich schrieb, habe ich seit
jahren dort so beigebracht bekommen.

Ich nicht, und ich habe es auch nicht so umgesetzt, sondern vielmehr so wie oben beschrieben - es gab durchaus Situationen, in denen ich auch ohne Blaulicht und Lüla die StVO übertreten habe, in Sachen Geschwindigkeit, Überholverbot, (gerade eben) rote Ampel, Park- und Halteverbot, Durchfahrtsverboten, Fußgängerzonen usw. usf. Damit niemand was falsches denkt: In der überwiegenden Zahl im Rahmen von Schonfahrten, also ganz schmusig.

Auf welchem § man sich beruft kann ich jetzt so aus der Hüfte
nciht sagen, aber uns wird auch beigebraht, daß eine
Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h innerhalb geschlossener
Ortschaften nicht gefahren werden dürfen, auch nicht mit
Sondersignalen.

Da gibt es keinen §, sowas wird im Rahmen von Dienstanweisungen lokal geregelt (bei uns war’s 80km/h, seitdem das NEF mal 30m Gartenzaun bis kurz vor eine Bushaltestelle abgeräumt hat).

Gruß,

Malte

Kein Mensch hat von einer Erlaubnis gesprochen, sämtliche Verkehrsregeln zu missachten. Aber § 316 StGB z.B. kann, wenn ein Arzt nicht zu erreichen ist und Lebensgefahr droht, sehr wohl tatbestandsmäßig erfüllt und die Tat dann durch § 34 StGB gerechtfertigt sein.

Levay

Hallo,

von „freien Betten“ habe ich auch gar nicht geredet…:smile:

Was nützt dir ein Krankenhaus,wenn die Ärzte gerade in den OP`S am operieren sind??..

Hallo Levay,

da stellt sich dann aber wiederum zwangsläufig die Frage nach
der Rechtsabwägung…nämlich
Gefährdet der HELFER damit,das er Besoffen Auto fährt,nicht erst Recht
das Leben desjenigen den er nach § 34 helfen will???

Das sind aber Einzelfallfragen. Deine Behauptung war ja, dass eine Rechtfertigung per se ausgeschlossen sei. Das ist Unsinn.

Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen, du bist sowieso unbelehrbar.

Levay

1 Like

Hallo!

von „freien Betten“ habe ich auch gar nicht geredet…:smile:

Was nützt dir ein Krankenhaus,wenn die Ärzte gerade in den
OP`S am operieren sind??..

Man kann auch gern anfangen, Erbsen zu zählen wenn einem danach ist. Ich habe von aufnahmebreiten und leistungsfähigen Kliniken gesprochen, der Tatsache durchaus bewusst, dass ein Intensivbett ohne passenden Arzt ebenso hilfreich ist wie ein Rettungswagen ohne das Personal, das ihn bedient.

Gruß,

Florian.

Hallo!

da stellt sich dann aber wiederum zwangsläufig die Frage nach
der Rechtsabwägung…nämlich
Gefährdet der HELFER damit,das er Besoffen Auto fährt,nicht
erst Recht
das Leben desjenigen den er nach § 34 helfen will???

Wie Levay schon sagte, kommt’s auf den Einzelfall an. Wenn Du ein wenig eingehender nachforschen willst um Dein ohnehin überragendes Wissen noch ein wenig auszubauen, kannst Du gern mal folgende Urteile lesen, in denen Rechtsverstöße im Straßenverkehr durch § 34 StGB gerechtfertigt waren:

  • Dringender Krankentransport unter Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (OLG Schleswig, VRS 30, 462).
  • Trunkenheitsfahrt, um einen Verletzten ins Krankenhaus zu bringen (OLG Hamm, NJW 1958, 272)
  • Trunkenheitsfahrt, um ein Tanklöschfahrzeug zum Einsatz zu bringen (OLG Celle, VRS 63, 450).
  • Trunkenheitsfahrt eines Arztes zu einem Patienten (OLG Düsseldorf, VM 1967, 38)

Die Urteile mögen ein wenig angestaubt sein und ich gebe zu, dass ich sie blind zitiert habe, aber sie zeigen doch, dass grundsätzlich natürlich § 34 in Betracht kommt.

Gruß,

Florian.

1 Like

Was nützt dir ein Krankenhaus,wenn die Ärzte gerade in den
OP`S am operieren sind??..

Die Ärzte der Notaufnahme operieren nicht. Die arbeiten in der Notaufnahme. Eine Erstversorgung ist damit gewährleistet, danach kann man immer noch weitersehen. Leute, die so schwer erkrankt oder verletzt sind, dass sie eine Not-OP im Schockraum benötigen, bekommt man mit dem eigenen PKW ohnehin kaum lebend ins KH.

.m

Hallo Florian,

wie bist du denn auf diese Urteile gekommen?

Neugierig:
Levay

Hallo!

wie bist du denn auf diese Urteile gekommen?

Einfach blind aus’m Kommentar zitiert :wink:

Gruß,

Florian.

Hallöchen nochmal,

ganz vorweg:
Ich habe oft erleben müssen, dass einige Leute bei einem Unfall bei waren und keiner wusste die Nummer für den Notarzt/Feuerwehr usw.
Das ist keine Seltenheit.

Wer mit dem Handy einen Notarzt rufen will wählt die 110 oder besser noch die 112.
(Bei 112 bekommt die Zentrale die Standortzelle des Handys noch als Information, glaube ich)
Ist auf jeden Fall besser, da dort die Rettungseinsätze koordiniert werden und immer die am nahesten zuständige Rettungs- und Bergungsstelle verständigt wird.

Wer kein eingenes Handy hat, aber bei dem Unfallopfer eins liegen sieht:
Anmachen. Egal was dann kommt. 112 tippen und bestätigen (OK oder grünen Hörer) Notfalls wiederholen. Wie ich letztens gelesen habe ist jetzt auch Passwortschutz von Handy außer Kraft wenn 112 getippt wird)
Und gerade im Auslanmd sind die Notrufnummern oft anders: 112 hilft.

Wer Sprachsteuerung im eigenen Handy hat: Legt doch zusätzlich noch Einträge wie Hilfe, Notarzt, rettung oder ähnlich an damit ihr im Notfall auf jeden Fall den Notruf wisst.

ich bin lange Jahre überdurchschnittlich an KM gefahren.
Ich habe es einige Male erlebt, dass auf kaum befahrenen Strecken Wagen im Graben lagen und ich mit allen Mobilfunknetzen „im Dunkeln“ stand.

Zu allererst geht es drum, dass der Verletzte eine erste Versorgung bekommt.
Es nutzt nichts, wenn ich nur anrufe und auf Krankenwagen warte.
Es nutzt genauso wenig wenn ich mir einen (nicht versorgten) Verletzten ins Auto packe.

Abbinden ? Na schönen Dank. Bei Kopfverletzungen etwas schwierig oder wenn das Gesicht schon nicht mehr als Solches zu erkennen ist.
Ich will jetzt nicht weiter beschreiben, weil Anblick und Vorstellungen alles andere als angenehm-
Es gibt immer Verletzungen, bei denen Blutungen nicht gestoppt werden KÖNNEN durch „Erste Hilfe“.

Der Ersthelfer muss als erstes dem Verletzten helfen und wenn möglich gleichzeitig einen Rettungswagen rufen oder andere Kfz anhalten, damit diese den Notarzt verständigen können.

Wer sich nicht traut zu helfen:
Wenn ihr den Verletzten nicht wegbewegt, könnt ihr nichts falsch machen - sagt man und meine ich auch.
Manchmal ist es sogar der Schock beim Verunfallten, der gefährlicher ist als die sichtbare Verletzung.
Hauptsache es ist einer bei ihm und sorgt dafür dass er wach bleibt.

Und wenn ein Auto brennt ?
Ja und? Im TV haben sie schon öfters Kfz zu genau diesem Zweck in Brand gesetzt. Ergebnis. Es dauerte immer sehr lange bis der Tank Feuer fing und fast nie hat es so „schöne“ Explosionen gegeben.

Und wenn ich die Insassen aus einem brennenden Kfz hole und was falsch mache?
Was will man da falsch machen ? Selbst wenn ich ihn/sie an den Ohren rausholen müsste oder ihm die Knochen brechen … er verbennt nicht jämmerlich und kann dann immer noch geheilt werden… oder hat jedenfalls eine 100% höhere Chance zu überleben.

Notfahrt ? (Um diesen Begriff zu benutzen)
In meinem angenommenen Fall befinde ich mich in einem Dorf das 20 Km vom Krankenhaus entfernt ist.
Der Betroffene erstickt oder zeigt Zeichen eines Herzinfarktes.
Die üblichen Maßnahmen helfen nicht.
DANN würde ich Notarzt anrufen und einen Treffpunkt auf der Strecke vereinbaren.

In diesem Fall hätte der „Patient“ eine doppelt so hohe Überlebenschance als wenn ich nur auf den Arzt warten würde. Der Arzt ist somit schon in der halben Zeit beim Patienten.

Bisher habe ich erst einem „Herzinfarkt-Fahrer“ helfen müssen, dessen Frau nur zitternd und heulend neben ihm saß. Doch das war zum Glück mitten in einer Kleinstadt mit Krankenhaus. Die üblichen Maßnahmen zeigten Erfolg und der Notarzt war schnell da.

OK. Es gibt diesen kleinen Ort in OWL. Meine alten Eltern leben dort und deshalb weiß ich genau, dass ein Notarzt nicht in der offiziell vorgegebenen Zeit dort sein kann.
Die Straße zum nächsten Krankenhaus führt durch keinen Ort und ist gut zu übersehen. Sie weist keine Unfallschwerpunkte auf und ist durchweg mit bis zu Tempo 220 befahrbar. (was mein aktueller Wagen sowieso nicht schafft)
Das Risiko ist damit einigermaßen kalkulierbar, vor allem, da die Strecken dort nachts kaum befahren sind.

Und genau deshalb habe ich mich gedanklich auch schon häufiger mit diesem Problem auseinander gesetzt und überlegt, was ich machen würde.
Ich weiß welches Krankenhaus den Notarzt losschickt, kenne die kürzeste Fahrtstrecke des Krankenwagens , die er auch auf jeden Fall nehmen wird usw… usw…
Ich bin in diesem speziellen Fall also auf sehr viele Punkte vorbereitet. Die einzigen Variablen sind Verkehrslage,Wetter und Kfz.

Es gibt noch eins:
Ich WEISS dass ein Unfall meinerseits den Patienten töten kann und wird.
Erfahrung in Hochgeschwindigkeitsfahrten habe ich mit entsprechendem Wagen einige Jahre sammeln können.
Aus diesem Grund würde ich auch nie ein unbekanntes Kfz benutzen wenn diese Fahrt nötig sein sollte.
Das Ausloten von Grenzbereichen (wenn man sie nicht vorher schon kennt) ist tödlich.
Und bei solcher „Notfahrt“ würde ich selbst meinem eigenen Wagen nicht so trauen wie sonst üblich.
Vollgas auf trockener und gerader Strecke ? ja
Vollgas in Kurven, überholen, Gegenverkehr, Waldgebiete? nie

Genug mit dem „erhobenen Zeigefinger“
Die meisten Autofahrer können durch lange Fahrpraxis ihre Fahrfähigkeiten und Auto einschätzen. Sie wissen auch, dass Grenzbereiche nicht erforscht werden sollten.
Sie wissen weiterhin, dass jede Art von Notfall das Gehirn in Panikzustand versetzt und einige logische Denkvorgänge nicht mehr zum Tragen kommen können.

Eigentlich betraf es nur die, die erst seit kurzer Zeit den Führerschein haben oder die mehr in der Stadt als auf Langstrecke unterwegs sind.
Ach übrigens:
Ich kenne viele Leute im „Pütt“ und Rheinland, die „jeden Tag Autobahn fahren“… durch die üblichen Staus aber maximal Tempo 80 gewohnt sind. Die sind auch gemeint *lach*

Gruß
BJ

(PS:Luftröhrenschnitt kann ich nicht und würde ich persönlich nicht versuchen, da Angst Halsschlagader zu treffen. )