Hallo liebe Community,
wir sind in einer komischen Situtaion. Wir wollten mit unserer Band ein paar mehr Auftritte bekommen und haben uns dazu mal telefonisch mit einem ansässigen Eventmanager in verbindung gesetzt. Bisher ist kein schriftlicher Vertrag mit Ihm zustande gekommen. ER hatte uns zwar schon 3 lose Termine für die ersten Auftritte genannt, dann aber uns per Mail erklärt , das er alles abgesagt oder mit anderen Bands besetzt hätte da WIR uns nicht gekümmert hätten. Nun haben wir uns mit dem Besitzer der Location in verbindung gesetzt und er war begeistert das wir bei Ihm Auftreten wollen. Nun droht der Eventmanager dem Locationbesitzer mit Klage/Regress wenn er uns dort spielen lässt. Kann er das durch bekommen ???
Wie gesagt, es ist nie etwas schriftliches zustande gekommen und der Eventmanager hat uns mitgeteilt das er alles cancelt. Nun haben wir uns halt wieder selbst gekümmert.
durch bekommen ???
Ja.
Wie gesagt
Unwichtig.
Hallo
Wenn man keinen entsprechenden Vertrag mit einem Eventmanager oder einer Agentur abgeschlossen hat, der ausschließt. daß man sich selbst noch um andere Aufträge oder Auftrittsmöglichkeiten kümmern darf, als die, die über ihn/sie und ihre vereinbarte Provision zustande kommen, ist man ein freier Mensch bzw. eine freie Band.
Besitzer der Location in verbindung gesetzt und er war
begeistert das wir bei Ihm Auftreten wollen. Nun droht der
Eventmanager dem Locationbesitzer mit Klage/Regress wenn er
uns dort spielen lässt.
Hat der denn einen Vertrag mit dem „Eventmanager“, daß ausschließlich über ihn gebuchte Bands dort spielen dürfen?
Wenn nein, kann auch der über seine Lokalität verfügen wie er will.
Gruß
orangegestreift
Moin,
Wie gesagt, es ist nie etwas schriftliches zustande gekommen
auch mündliche Verträge können gültig sein.
Gandalf
es kommt hier wohl eher drauf an, was der eventveran. mit dem lokationsbesitzer für einen vertrag hat.
Yo. Nun ist aber der Alleinvertretungs- und Vermittlungsanspruch über einen Künstler eine sehr weitreichende Vereinbarung, die die gesamte Existenz betrifft und die ich nur in der Schriftform kenne. Man macht sich damit nämlich zum Leibeigenen einer Agentur oder eines Fernsehsenders. Sowas geht man nicht mit einem Anruf ein, wo man mal um Auftrittsmöglichkeiten nachfragt.
Beim beschriebenen Beispielfall gehe ich mal davon aus, dass da einer nur rumquakt und das auch noch unprofessionell.
Eine seriöse Agentur oder „Eventmanager“ schließt Verträge mit Bands ab, wo zum Beispiel drinsteht, daß, wenn ein über die Agentur zustandegekommener Auftrittstermin nicht eingehalten wird, bei Nichtvertragserfüllung bestimmte Schadenersatzansprüche fällig werden oder bei selbst organisierten Auftritten trotzdem xxProzent der Gage an die Agentur gehen. Wurde nichts unterschrieben, was will der denn einklagen?
Und wieso bei der Gaststätte? Als Clubbesitzer geht mich das nichts an, was das für ein Innenverhältnis ist. Wenn ich einen Künstler buche und sich rausstellt, daß der bei mir gar nicht auftreten darf, weil der einen Vertrag mit z.B. einem Fernsehsender hat, der ihm Auftritte in Kaschemmen wie meiner aus Imagegründen untersagt, hat der Künstler das Problem, nicht der Clubbetreiber.
Gruß
orangegestreift
und was ist, wenn der gaststättenbetreiber einen vertrag mit dem eventmanager hat, in dem er diesen exklusiv mit der künstlerbersorgung beauftragt?
Ich schrub im ersten Beitrag weiter unten sinngemäß,
wenn der „Eventmanager“ keinen Vertrag mit der Gaststätte hat, in dem drinsteht, daß dort ausschließlich über ihn gebuchte Bands spielen dürfen,
kann der über seine Lokalität verfügen wie er will.
Aber kein Gaststättenbesitzer, es sei denn, er ist Franchise-Marionette, schließt sowas ab.
Normal ist höchstens, daß man bestimmte Tage für Agenturen reserviert, Vorrecht auf Wochenendtermine einräumt etc.
Wenn er nur droht, ist das doch kein Notfall!