Notfallambulanz Verklagen?

Hallo
Der Fall liegt schon ein Jahr zurück,bringt es was wenn man eine Neurologische
Notfallambulanz verklagt?Die mich damals abgewiesen hat,wieder heim geschickt hat.
Im nachhinein durch mehere, weitere andere Untersuchungen stellte sich heraus,das ich wen sich meine
Beschwerden verschlimmern immer ein Notfall bin.
Gruß

Das kann dir ein Anwalt sagen dem du den Fall in jedem Detail schilderst, aber nicht wir hier aufgrund von ein paar Sätzen mit NULL Informationsgehalt.

Ja, klar. Am besten mit I. Lenßen als Anwalt vor einem US Gericht. Da sind locker 10.000.000$ Schmerzensgeld drin.
Nein, ehrlich jetzt: Mit welcher Begründung willst du denn nach einem Jahr klagen? Du bist in der Beweispflicht.
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an.

die frage ist doch erst mal: was genau willst du denn erreichen?

hallo
Was für Details brauch ihr denn?Wenn ich jetz dadurch einen Schaden hab,der wahrscheinlich hätte vermieden werden können.
Gruß

Wann warst du wegen was wo, was wurde wann von wem gesagt? Wer hat dich wann mit was wie behandelt? Dazu die Krankenakte aus dem Krankenhaus, die Akte deines Hausarztes, deine komplette Anamese.

Wenn ich du wäre würde ich das aber wirklich nur einem Anwalt geben und nicht hier posten.

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Hallo
Dann sag mir eins,macht es noch Sinn über 1Jahr? ist die sache her,aber für mich noch aktuell,
weil ich weiterhin in das Klinikum muss.
Ich denke es ist auch nicht gut sich beim Klinikum unbeliebt zu machen?
Gruß

den ,musst du beweisen. nicht nur den schaden, sondern auch, dass die ursache durch die notfallaufnahme und deren abweisung begründet ist. dazu reicht nicht einfach eine behauptung. erst recht keine vermutung ‚wahrscheinlich hätte vermieden werden können‘. und das ganze dann nach jahren? ohne zeugen vielleicht auch noch?

vergiss es. da ist kein geld für dich zu holen.

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Hallo
Ich könnst beweisen,weil alle 3 Monate Ärtzliche Kontrollen gemacht werden.
Aber wenn es nach einem Jahr nicht mehr geht,sie hat auf jedenfall ein Fehler gemacht.
Gruß

die beweisen genau gar nichts, außer dass es (was auch immer) irgendwann schlechter geworden ist. sie beweisen vor allem genau gar nicht, dass eine notaufnahme irgendwas verhindert hätte.

Diese Kontrollen belegen vielleicht ein Fortschreiten der Erkrankung. Das wird bei vielen Erkrankungen ganz normal sein, auch dass das nicht linear sondern mehr oder weniger stark schubweise erfolgt.
Die Frage dürfte eben sein, ob und wie Du nachweisen könntest, dass zum einem über den üblichen Verlauf hinausgehende Verschlechterung vorliegt. Das dürfte schon schwierig sein, weil es da eine mehr oder weniger große Bandbreite gibt. Das nennt man schlicht Schicksal.
Und dann müsste auch noch nachgewiesen werden, dass diese Verschlechterung durch die Abweisung verursacht bzw. durch eine ordentliche Behandlung hätte vermieden werden können. Heißt im Klartext, Du müsstest einen Behandlungsfehler nachweisen können.
Die Chance besteht sicherlich, wird aber doch gegen Null streben. Denkbar wäre eine Einweisung durch den behandelnden (Haus-, Bereitschafts-, Not-)Arzt mit einer konkreten Verdachtsdiagnose, der dann in der Notaufnahme in keiner Weise nachgegangen worden ist. Hat man aber gekuckt und nichts gefunden, müsste man wiederum nachweisen, dass nach den Regeln der ärztlichen Kunst etwas hätte gefunden werden müssen. Bei einem aben Bein ist das einfach. Das sollte auch dem angehenden Arzt in der Fachrichtung Gehirnchirurgie auffallen. Sieht er das nicht. wäre das ein klarer Behandlungsfehler.
Bei neurologischen Geschichten wird das ungleich schwieriger.

Hallo
Es ist nicht in Ordnuhg was in der Notauf Nahme passiert ist,meine ganzen Befunde
hab ich dabei gehabt.Sie war über das Krankheitsbild nicht richtig informiert.
Gruß

Hallo blume_213,

in Österreich gibt es einen Patientenanwalt, der Einsicht in ärztliche Befunde nehmen kann und danach auch ermessen kann, ob es einen Behandlungsfehler gegeben hat oder nicht.
Für Deutschland habe ich das gefunden: http://patientenanwalt.de/

Gruß

dafy

Wenn Du ohnehin alles besser weißt: warum fragst Du hier noch?

Was ist da passiert, was nicht in Ordnung war? Was war da sonst noch los? Letztlich wird aber sowieso von hier aus niemand beurteilen können, ob bzw. was damals gerade akut Behandlunsgbedürftiges vorlag? Das wird selbst Fachleuten in diesem zeitlichen Abstand schwerfallen.

Hier vor Ort ist vor Jahren eine Person in der Notaufnahme des gerade mal 7km entfernt liegenden KKH nicht aufgenommmen worden und danach im RTW verstorben. Die Kinder des Verstorbenen hatten keinen Erfolg mit einer Klage. Welchen Schaden möchtest du also vorbringen?

Generell gilt zudem, auch wenn andere hier das abstreiten, auch in Deutschland, dass eine Krähe der anderen Krähe kein Auge auspickt (und was glaubst du, welche Qualifikation und Ausbildung derjenige hat, der deinen Schaden objektiv begutachten soll?)

Gruß
VB

Hallo VB
Das meint ich ja was ich weiter oben geschrieben hab.
Man macht sich unbeliebt,die stecken alle unter einer Decke.Lassen das im Sande verlaufen,oder?
Gruß

Praktischerweise wird es keinerlei Aufzeichnungen geben, wenn man einfach abgewiesen worden ist. Da dann nach einem Jahr nachweisen zu können, überhaupt dort gewesen zu sein, dürfte schon schwierig werden. Dort wird sich mit Sicherheit niemand an einen von Hunderten abgewiesenen Patienten erinnern, geschweige denn dass nach einem Jahr noch auf den Tag genau eingrenzen zu können.
Ich würde sagen, man spart sich da jeglichen Aufwand und Stress und konzentriert sich darauf, wie es ganz aktuell weitergeht.

Hallo
Das Stimmt nicht ,ich bin in diesem Klinikum weiter in Behandlung,
und die Ärztin konnte genau im Computer sehen wann ich dagewesen war,als sie meine Befunde einscannte.
Gruß

Hallo,

warum wurdest Du abgewiesen? Weswegen warst Du da? Bist Du selbst hingegangen oder wurdest Du hingebracht und dann woanders eingeliefert? Wie ist die genaue Diagnose?
Wie bereits geschrieben wurde ist die Frage wie Du das beweisen kannst. Beweisen bedeutet nicht eine Meinung zu haben sondern das auch durch z.B. Gutachten belegen zu können. Bisher gibt der Text hierzu wenig her.