Notfallfahrt ins Krankenhaus

und im fall eines unfalles wären alle tot gewesen, aber hey, glück reicht ja allein…

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also bei 55m/sec und einer sichtweite von, lassen wirs mal im besten fall, 100m sein ist vorausschauens fahren möglich?

irgendwie glaub ich das nicht wirklich

wirklich gruselig, was man von den adac-magazin-rechtsecke-lesern liest…

folgendes gilt für die strafrechtliche/owi lage:

objektiv liegt eine geschwindigkeitsüberschreitung (owi; vllt auch straßenverkehrsdelikte wie §§ 315c stgb ) vor, ebenfalls wurde der tatbestand der nötigung erfüllt.

allerdings sind alle diese delikte mittels notwehr (§ 32 stgb) bzw notstand (§ 16 owig) gerechtfertigt. denn nach der schilderung lag objektiv eine konkrete (lebens-/leibes)gefahr des kindes vor. dies rechtfertigt es zumindest, dass eine objektive gefahr (durch das fahren mit überhöhter geschw.) eingegangen wird. da nach der schilderung keine konkrete gefahr für andere güter (natürlich vor allem leib/leben anderer) entstanden ist, ist das verhalten gerechtfertigt (die abwägung spielt nur bei § 16 owig eine rolle, nicht bei § 32 stgb).
ein milderes mittel (notarzt) stand nach der schilderung nicht zur verfügung, da die anfahrt aufgrund der konkreten gefahr und der erfahrungen aus der vergangenheit nicht abgewartet werden musste…

-> keine strafbarkeit, keine owi

p.s. wie du siehst bedarf es keines gesonderten gesetzes fuer private notfallfahrten, der gesetzgeber stellt ausreichende mittel zur verfügung…

Hey
Ohne alle Antworten gelesen zu haben.
Hier haben Alle Alles falsch gemacht.

D hätte die 112 anrufen sollen (dort gibt es sogar Hilfeleistungstips !!!).
Und der Fahrer des Transporters darf sich so auch nicht verhalten.

Die NOTRUFNummer der Feuerwehr und des Rettungsdienstes lautet 112 !

Gruß Jörg

WO kann man denn bitte nur 100m sehen?

Du weißt wohl nicht was oder wie viel 100m eigentlich sind.

Reaktionszeit kannst du miit 0,2-0,3sec ansetzen.

LOL? Typischer LKW auf der Autobahn 10m? :smiley: :smiley: :smiley:

Hallo,

Aua Aua…schon mal daran gedacht, das andere Verkehrsteilnehmer
denken…

Heee was will der Arsch da??..

Ich persönlich würde dich mal kurz mit meinen Sattel auflaufen lassen…

Die Rettungskette ist in Deutschland (zum Glück) noch garantiert…innerhalb von 8 Minuten ist ein RTW da…oder eine andere Person wie zum B. Feuerwehr als First Responder

objektiv liegt eine geschwindigkeitsüberschreitung (owi; vllt
auch straßenverkehrsdelikte wie §§ 315c stgb ) vor, ebenfalls
wurde der tatbestand der nötigung erfüllt.

Würdest du die Anwendung der Gewalt zu diesem Zweck wirklich als verwerflich bezeichnen?

allerdings sind alle diese delikte mittels notwehr (§ 32 stgb)

Hier meinst du, dass er sich gegen das Blockieren der Spur gewehrt hat, richtig?

bzw notstand (§ 16 owig) gerechtfertigt.

„Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Die Fahrt im PKW mit panischen Eltern, überhöhter Geschwindigkeit und waghalsigen Manövern wäre wohl reiner Stress für das kranke Kind.
Demnach wäre dieser Transport so ziemlich das Gegenteil von dem, was ICH als angemessen bezeichnen würde.

Würde man nicht zumindest erwarten, dass der eigenmächtigen Entscheidung, die Rechte des Notstands in Anspruch zu nehmen, erst mal das Naheliegendste zumindest geprüft wurde, also der Anruf bei der 112?

Die Rettungskette ist in Deutschland (zum Glück) noch
garantiert…innerhalb von 8 Minuten ist ein RTW
da…oder eine andere Person wie zum B. Feuerwehr als
First Responder

Nenne mir das Bundesland, dass sowas für jeden Einzelfall garantiert.

Nein, das gibt es nicht.
Hilfsfristen gelten „im Mittel“ oder für „für 95% aller Einsätze“.

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objektiv liegt eine geschwindigkeitsüberschreitung (owi; vllt
auch straßenverkehrsdelikte wie §§ 315c stgb ) vor, ebenfalls
wurde der tatbestand der nötigung erfüllt.

Würdest du die Anwendung der Gewalt zu diesem Zweck wirklich
als verwerflich bezeichnen?

nein, würde ich nicht. aber das spielt keine rolle, denn § 240 abs.2 stgb wird erst geprüft, nachdem das vorliegen von rechtfertigungsgründen (§ 32 stgb, 16 owig) abgelehnt wird. man kommt zur frage der verweflichkeit also nicht (natürlich kann man es als zusatzargument bringen)

allerdings sind alle diese delikte mittels notwehr (§ 32 stgb)

Hier meinst du, dass er sich gegen das Blockieren der Spur
gewehrt hat, richtig?

der einsatz der (lichthupe)hupe diente dazu, die konkrete gefahr für das kind (ausgehend von der erkrankung) möglichst schnell zu beseitigen.

bzw notstand (§ 16 owig) gerechtfertigt.

„Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes
Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Die Fahrt im PKW mit panischen Eltern, überhöhter
Geschwindigkeit und waghalsigen Manövern wäre wohl reiner
Stress für das kranke Kind.
Demnach wäre dieser Transport so ziemlich das Gegenteil von
dem, was ICH als angemessen bezeichnen würde.

ich weiß nicht, ob das verhalten noch zu stress geführt hat. kann an kind, das sich in einer lebensgefährlichen situation befindet noch wahrnehmen, was um es passiert (-> weiß ich nicht). aber selbst wenn das kind stress empfindet, ist dies gerechtfertigt, um die konkrete lebensgefahr abzustellen…

Würde man nicht zumindest erwarten, dass der eigenmächtigen
Entscheidung, die Rechte des Notstands in Anspruch zu nehmen,
erst mal das Naheliegendste zumindest geprüft wurde, also der
Anruf bei der 112?

sicherlich würde man das normalerweise erwarten können. im konkreten fall allerdings (so wie geschildert, bestand die erfahrung, dass der krankenwagen mit erheblicher verzögerung erscheint) brauchte man mE nach nicht zu warten…

achja, falls ein irrtum hinsichtlich der rechtfertigenden lage bestand (-> unterstellt es lag keine rechtfertigung vor), greift die figur des erlaubnistatbestandsirrtums. man wird mE dann auf schuldebene zur entschuldigung des verhaltens kommen (§ 17 stgb analog, vermeidbarkeit des irrtum mE nach (-)

Tach!

Beide Fahrer haben sich falsch verhalten.
Der Kleintransporterfahrer , indem er die regeln für Spurwechsel und das rechtsfahrgebot mißachtet hat.
Der PKW-Fahrer, indem er zu schnell fuhr und durch Lichthupe nötigte.

Soweit die laienjuristische Sicht.

Im wirklichen Leben hätte ich den Kleintransporter wohl ein paar mal seitlich am Heck „angestupst“, vernünftiges Auto vorausgesetzt…

Gruß,
M.

Hallo,

auch erst einmal Dir ein Danke für Deine Meinung.
Es mag sein, dass, wenn man nur die aktuelle Situation sieht, 200 km/h zu schnell sind. Ein guter Fahrer erkennt Situationen - mögliche Situationen - bevor sie sich stellen. Und auf einmal fühlen sich auch Leute im Fahrzeug bei 180 sicher, die bei anderen schon bei 120 Angst bekommen.

Unbenommen. Allerdings sind Gefühle keine objektiven Tatsachen. Darauf habe ich mehrfach versucht hinzuweisen.

Das geht über das vorausschauende Fahren - Situation da, also handele ich, bevor ich direkt an der Situation bin - noch ein Stückchen heraus, indem man permanent aufmerksam fährt und guckt, welche Situationen sich wo entwicklen könnten, noch bevor sie es getan haben.

O.K: Bei einer Nachtfahrt auf der Autobahn wäre doch sicher ein solches Risiko Hindernisse, die man wesentlich später erkennt. Wie vorausschauend muss man fahren, wenn man eine gerade loslaufende Rotte Wildschweine einkalkuliert? Da hilft nur reduzierte Geschwindigkeit.

Man darf solch eine Fahrt nicht damit vergleichen, wenn ein Spaß- oder Gelegenheitsfahrer mal lustig vor sich hin fährt, sich vom Radio berieseln lässt und vielleicht gerade noch darüber nachdenkt, was er heute Abend zu essen macht oder welche Termine er morgen hat.

Oder gar wenn er sich vor Angst um sein Kind fast in die Hosen macht. SOwas lenkt ganz sicher ab, auch wenn es der Betroffene selbst gar nicht merkt. Das liegt ind er Natur der Sache. Der Mensch kann da durchaus Umgebungsinformationen ausblenden. Ein Umstand der bei 200 km/h auf öffentlichen Straßen denkbar ungünstig ist.

Nun, einerseits sollte man hier nicht vergessen, dass es durchaus Enten gibt, die Nachts wesentlich leistungsfähiger sind als tagsüber.

Welche Menschen sind das?

Andererseits ist es auch so, dass in so einer Situation das Adrenalin in Donald sicherlich dazu beigetragen hat, dass er hellwach war.

Das ist sicher eine sehr subjektive Wahrnehmung. Außerdem führt das Adrenalin dazu, dass andere Umgebungsinformationen ausgeblendet werden. Das kann im Wald auf der Flucht vor dem Säbelzahntiger die Lebensversicherung sein. Da der Mensch aber eben nicht für 200km/h ausgelegt ist, hilft ihm da auch das Adrenalin wenig um bei Bedarf die Physik auszutricksen.

Nun, ich glaube nicht, dass Donalds Uhr von Gefühlen geplagt langsamer oder schneller die Zeit vergehen lässt.

Mit dem Glauben ist das immer so eine Sache.

Wenn man ein Kind mit Pseudokrupp hat, und da Erfahrung hat, kann man durchaus den Schweregrad schon am Atemgeräusch feststellen. Und Donald braucht sicherlich auch keine medizinischen Gerätschaften, um zu wissen, dass tiefblaue Lippen ein ganz schlechtes Zeichen sind, wenn das Kind nicht einmal mehr reden kann und nur noch japst.

Und dann ist so ein hektischer Aufbruch und eine „Kamikaze“-Fahrt mit entsprechenden Beschleunigungen in alle Richtungen die beste Lösung?
Auch wenn es schwerfällt, dass diese Fahrt nicht die Situation verkompliziert hat, war Glück, Zufall oder wie man es auch immer nennen mag.

Naja. Also die Reaktion und Handlungsweise des Vaters kann sicher jeder hier nachvollziehen. Nennen wir es sowas wie emotionalen Ausnahmezustand. Ein Zustand der keineswegs zu einer höheren Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr führt.
Es ändert sich also bei objektiver Betrachtung nichts daran, dass er mit diesem Verhalten sich, sein Kind und Dritte gefährdet hat.

Eine Gefährdung wäre Donald sicherlich eingegangen, wenn er über ein paar rote Ampeln gebrettert wäre oder in der Stadt die Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte. Das tat er aber nicht, er hielt sogar bei einer rechts-vor-links-Situation an vor dem Krankenhaus um sich zu vergewissern, dass da keiner kommt.

Die physikalischen Konsequenzen bei 200 km/h im Hinblick auf Reaktions- und Anhalteweg selbst bei optimalen Bedingungen sind bekannt? Hier kamen nun noch Dunkelheit und eine emotionale Ausnahmesituation dazu. Ein sher hohes Risiko und eben reines Glück, wenn nichts passiert. menschen tendieren übrigens dann dazu, dieses Glück auf das eigene Können zurückzuführen und nach dem Motto Bisher ist es immer gut gegangen auf die Zukunft zu projizieren.

Es geht lediglich um die Autobahnfahrt und hier existiert das
Tempolimit nur aus einem Grund - dem Verkehrsaufkommen am Tag
und eventuell noch der Lärm- / Umweltschutz.

Aha, eventuell. Könnte aber auch mit der Fahrbahnbeschaffenheit etc. zu tun haben. Dinge die man bei oberflächlicher Beobachtung nicht mal bei Sonnenschein von hinten erkennen muss. Es geht mir hier auch nicht um die Überschreitung eines Tempolimits an sich, sondern darum, dass 200 km/h von niemanden beherrschbar sind. Passiet nichts ist es Zufall. Selbst erfahrene Rennfahrer schaffen es auf für den öffentlichen Verkehr gesperrten Strecken Unfälle zu bauen und dabei im dümmsten Fall ihr Leben zu verlieren.

Hast Du schonmal gesehen wie ein Auto und vor allem die Passagiere aussehen, wenn ein Wildschwein mit 80 durch die Scheibe fliegt?

Nee, nur hinterher. Tut aber hier nichts zur Sache.

Da machen die 120 km/h auch keinen Unterschied mehr.

Na doch. Die Reaktionsmöglichkeiten sind deutlich geringer.

Außerdem wusste Donald, dass auf dieser Autobahnstrecke nicht mit Wild zu rechnen ist.

D Er fährt die Strecke fast täglich seit vielen Jahren.
Das habe ich vorhin gemeint. Weil man jahrelang Glück hatte, kann auch inj Zukunft nichts passieren. Der Mensch liegt da oft auch in vollkommener Ruhe falsch, wenn es um solche Einschätzungen der Realität geht.
Ich bleibe daher bei meiner Einschätzung, dass ich dieses Verhalten von Donald auf rein menschlicher Basis nachvollziehen kann. Bei objektiver Betrachtung bleibt es beim Eingehen sehr hoher Risiken, wozu nicht nur die unmittelbare Gefährdung durch verzögerte Reaktionen bzw. die menschlichen Reaktionsfähigkeit übersteigende Geschwindigkeit gehört. Für mich gehören da auch ein u.U. nicht optimaler Transport dazu, was sowohl die Position des Patienten als auch die Beschleunigungskräfte in alle Richtungen angeht. Auch die ganze Aufregung wird sich nur selten positiv auf den Zustand des Patienten auswirken.
Es ist diesmal vielleicht gut gegangen. Muss beim nächsten Mal keineswegs so sein. Zumal sich ja solche Anfälle gerade in einer Jahreszeit häufen, die für besonders schnelles Fahren denkbar ungeeignet sind. Hinzu kommt dann ja noch, dass solche Anfälle in der regel auch nur nachts auftreten.
Möglicherweise müssen beim nächsten mal drei Rettungswagen und zwei Notärzte los, um auf der Autobahn zu versuchen Mensch und Wildschwein auseinander zu halten und zu retten, was noch zu retten ist. In der Zeit warten woanders gerade Leute auf den Notarzt. Der braucht diesmal länger, weil er von wonanders angefordert werden muss, da die vorhandenen gerade auf der Autobahn beschäftigt sind, weil…

Es gibt durchaus andere Maßnahmen, die bei solchen Anfällen als Erste Hilfe angewandt werden können und sollen. Ärzte berichten übereinstimmend davon, dass es in der Mehrheit die falschen/panischen Reaktionen der Eltern sind, die aus solchen an sich nicht lebensbedrohlichen Anfällen lebensbedrohliche Siuationen manchen können. Viellicht hat da der Arzt von Donald sehr gepennt und nicht über solche Maßnahmen aufgeklärt. In unserem Gesundheitswesen scheint ja nichts mehr unmöglich.

Grüße

Hallo,

wenn der Rettungsdienst länger als 17 Min gebraucht hat, beschwere dich sofort bei deiner Kreisverwaltung.

In den Rettungsdienstgesetzen der Länder ist eine maximale Hilfsfrist genannt. Diese ist einzuhalten.
Wird diese nicht eingehalten, muß genau dargelegt werden, warum diese Frist nicht eingehalten wurde.
Nach meinem Kenntnisstand beträgt die maximale Hilfsfrist in D 17 min.

Wenn sich genügend Leute beschweren, mus seitens des Rettungsdienstes die Planung überarbeitet werden und ggfs zusätzliche Kräfte und/oder Wachen eingeteilt werden.

Und weil ich Kinder habe, würde ich mich nie in solch einer Gemütsverfassung mit meinen Kindern im Auto hinters Steuer setzen.
Im übrigen finde ich es absolut unfair, dieses „Totschlagargument“ hier anzubringen, denn es ist egal ob es um mein Kind oder um meinen Ehemann oder um den Nachbarn von nebenan geht.

Grüße
miamei

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Tach!

Hi Rambo,

Im wirklichen Leben hätte ich den Kleintransporter wohl ein
paar mal seitlich am Heck „angestupst“, vernünftiges Auto
vorausgesetzt…

im richtigen Leben wirst du irgendwann einmal an jemanden geraten, der es dir unmöglich macht, hier noch zu irgend etwas zu posten…!

Gruß,
M.

Gruß
rollifern

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nachts ohne fernlicht auf der autobahn.

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wie lang soll den deiner meinung nach ein lkw ohne anhänger sein?

OT: was soll das denn?
Hallo zusammen,

wo bitte hat der Fragesteller nach Meinungen und moralischen Bewertungen gefragt? Sorry für den Ausdruck, aber diese selbstherrliche Erbsenzählerei finde ich zum Kotzen. (Und Oberzumkotzen finde ich die Beiträge, die dem Lieferwagen auch noch Applaus spendieren. Da ist es dann nicht mehr weit bis zum Hilfssherrifftum. Abschreckendes Beispiel hierzulande ist der allseits bekannte Knöllchen-Horst, und wer will schon SO enden? http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/has…)

Selbst wenn man der Meinung ist, dass man in einer lebensbedrohlichen Situation und mit den entsprechenden Erfahrungen des Fragestellers (die auch nach 100 besserwisserischen „aber EIGENTLICH braucht der Rettungsdienst in Deutschland nicht so lange“-Beiträgen offenbar real so stattgefunden haben und dann auch noch extrem schlimme Folgen hatten) anders gehandelt hätte, ist doch eine gewisse Distanz beim Diskutieren angebracht - schließlich ist es seine Entscheidung, und dass er auf rechtliche Konsequenzen für ihn persönlich in dem Moment pfiff hat er ja mehrfach zum Ausdruck gebracht. Die Tatsache, dass er anders entschieden hat, als man selbst von sich glaubt gibt einem noch lange nicht das Recht persönlich zu werden und von Kind wegnehmen und Idiot zu faseln. Also echt mal…

verwunderte Grüße,
Inka

Wieso denn ohne Anhänger?

knappe 19 Meter inkl. Auflieger

Hey miamei,

DAS ist ein sehr gutes Argument, jenseits aller Gefühle und Prolemik !

Im übrigen finde ich es absolut unfair, dieses
„Totschlagargument“ hier anzubringen, denn es ist egal ob es
um mein Kind oder um meinen Ehemann oder um den Nachbarn von
nebenan geht.

WER entscheidet für WEN und WANN die angemahnten und geforderten Rechten gelten ??
Dafür gibt es einen Stern.

Gruß Jörg

Hallo,

natürlich verstößt der Transporter-Fahrer gegen das Rechtsfahrgebot, und am Ende liegt wohl eine Nötigung vor… aber nicht schwerwiegender als die Nötigung des Notfall-Fahrers, wenn der mit Hupe + Lichthupe + Warnblinker arbeitet.

Haftungsrechtlich ist es ohnehin egal, was der Grund für die rasante Fahrt ist. Und nur zur Klarstellung: selbst ein RTW mit Sonderrechten muss darauf achten, dass er andere Fahrzeuge nicht unnötig/übermäßig gefährdet.

Grüße, M