Notfallversicherung wegen offenen Beiträgen

Hallo,

folgender Fall: Person A hat 14 Monate nicht in die Krankenversicherung einbezahlt, weil er selbstständig war und nicht genügend übrig geblieben ist. Seit Januar ist er wieder in Festanstellung. Die Krankenversicherung sagt, er ist nur Notfallversichert bis er die offenen Beträge (3500 Euro) bezahlt hat.

Problematisch ist auch, dass Person A unter Asthma leidet und sein Medikament braucht.

Die Versicherung sagte, auf eine Ratenzahlung gehe man nicht ein, der Versicherungsschutz bleibt bei der Notfallversicherung. Person A kann also nicht zum Arzt.

Die Versicherung will nun pfänden.

Kann es denn tatsächlich sein, dass die Notversicherung aufrecht erhalten wird, bis das alles bezahlt wurde?

Wie kommt die Person jetzt an das Asthmamedikament? Kann er in eine Notfallpraxis gehen?

Person A kann hier mitlesen und bittet um Hilfe.

LG IA

Wie kommt die Person jetzt an das Asthmamedikament?

Indem Sie einfach zum Arzt geht, diesen privat bezahlt, und sich das Medikament verschreiben lässt. Dann geht Sie in die Apotheke und kauft sich das Medikament mit dem „Privat“-rezept.

Wenn es wirklich dringend ist, ist das die schnellste aller Methoden um an das (überlebenswichtige) Medikament zu kommen.

Problematisch ist auch, dass Person A unter Asthma leidet und sein Medikament braucht.

So wie die Krankenkasse die Beiträge braucht.

Die Versicherung sagte, auf eine Ratenzahlung gehe man nicht
ein, der Versicherungsschutz bleibt bei der
Notfallversicherung. Person A kann also nicht zum Arzt.

Doch kann er, er muß den aber dan selber bezahlen.

Kann es denn tatsächlich sein, dass die Notversicherung aufrecht erhalten wird, bis das alles bezahlt wurde?

Ja, das ist Usus.

Wie kommt die Person jetzt an das Asthmamedikament?

Das hat mein Vorredner schon beschrieben.

Person A kann hier mitlesen und bittet um Hilfe.

Gegebenenfalls einen Kredit aufnehmen (Bank, Arbeitgeber) und den in Raten zurückzahlen.

Hallo,

im Rahmen der Notfallversicherung muss die Krankenversicherung das Medikament zahlen, wenn z.B. eine lebensbedrohliche Situation vorliegt. Das hat aber nichts mit dem ärztlichen Notdienst zu tun.

Er muss sich bei der Kasse erkundigen, wie die Notfallversorgung organisiert wird.

Ich finde es ungewöhnlich, dass keine Ratenzahlung akzeptiert wird.

Leider hat er wohl versäumt, während der nicht auskömmlichen Selbstständigkeit über die Höhe der Beiträge zu verhandeln. Nachträglich ist das schwierig.

Viel Glück

Barmer

Danke für die Antworten! owt
nix