Nothilferecht bei Wildtieren?

Hallo,

darf man Wildtiere gegen akute Bedrohung durch Menschen schützen?

Bsp 1: A, volljährig, klettert auf einen Baum, um ein Vogelnest zu zerstören. B sieht das und hält ihn auf.

Bsp 2: A ist während der Brutzeit mit seinem freilaufenden Hund unterwegs. B sieht, wie der Hund sich einem Entengelege nähert und vertreibt diesen zuerst mit Rufen, dann mit Tritten.

Vielen Dank für Antwort

Grüsse

Jörg

hallo
es darf keine übertriebene hilfe für die tiere sein
so könnte das treten des hundes schon zu viel sein, wenn er davon ernsthaftere verletzungen davon trägt
ein „aufhalten“ des a mit gewalt ist auch nicht zu rechtfertigen, da menschengesundheit vor der der tiere geht
lg