Nötigung (240 StGB)?

Danke, Kasi für diese Klarstellung. Leider scheinen einige Väter ihr juristisches Wissen aus Cowboyfilmen bezogen zu haben…
Karl

Stimmt genau, Data. Ich hatte nicht vor, diesen Fall juristisch zu klären, mich interessiert, ob mein moralisches Empfinden mit dem StGB einigermaßen im Einklang steht.
Karl

Also, der Junge durfte dem Mädchen keinen Liebesbrief mit gemalten Blümchen (ich hab ihn gesehen) schreiben oder wie?

Das ist sehr schwierig von außen (auch als Eltern, Lehrer etc.) zu beurteilen. Wenn der „Abstand“ der beiden zu groß ist, (und den sieht außerhalb der Schüler-schar kaum jemand) dann kann auch ein einzelner Brief das Mädchen sehr verletzt haben. Oder wenn dem Brief noch (unerwiederte) Blicke, Gesten, Aufmerksamkeiten folgten oder vorausgingen oder der Brief von Dritten offengelegt wurde oder oder …

Wenn die Beiden nebeneinander sitzen, in der Pause zusammen Karten tauschen und ein Stück des Heimweges zusammen gehen, dann wäre die Reaktion des Mädchens wohl völlig überzogen. Das weiss hier aber niemand…

Bedenke, dass es sich um Grundschüler handelt. Wenn es also nicht gerade Berliner sind, dann sind sie höchstens zehn Jahre alt.