Nötigung (240 StGB)?

Hallo Rechtsexperten,
wenn der Vater einer Grundschülerin zum Klassenkameraden der Schülerin sagt: „Wenn du meine Tochter noch einmal anfasst, schlag ich dich zum Krüppel!“,

dann müsste das eine Bedrohung (241 StGB) sein. Aber ist es sogar eine Nötigung?

Wer weiß Bescheid (spekulieren kann ich selber…)?
Gespannte Grüße!
Karl

Nein, das ist eine pädagogische Ermahnung.

Das ist eine klare Ansage, die zu meiner Schulzeit Usus war.

Hallo

Da wird der Klassenkamerad dazu genötigt, die Schülerin nicht noch einmal anzufassen.

Wenn ein Richter zu einem Einbrecher sagt, dass er in den Knast kommt, wenn er noch einmal einbricht, dann ist es auch eine Nötigung, denn er droht ja mit einem empfindlichen Übel.
Oder wenn eine unter häuslicher Gewalt leidende Ehefrau ihrem Mann androht, in anzuzeigen, wenn er sie nochmal verprügelt. Da droht sie ja auch mit empfindlichem Übel.
Hm.

Ich glaube, der Rechtswidrigkeit steht hier der Absatz 2 aus dem Paragraphen entgegen:
„(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“

Eine andere Sache ist es vielleicht, wenn ein Erwachsener ein Kind derartig bedroht. Aber da die Schulen selber in sehr häufig nichts oder nicht viel Wirksames unternehmen, wenn ein Schüler immer wieder körperliche Übergriffe erleiden muss, kann ich den Vater verstehen. Er kann ja seine Tochter nicht anders beschützen. - Das war nicht die Frage, ich weiß.

Viele Grüße

Hallo Karl,

der Klassenkamerad scheint die Tochter zu nötigen nicht umgekehrt. Was glaubst Du wohl wer und wo Du bist?

Das moralische Recht jedes Vaters ist es, seine Tochter bis aufs Blut zu verteidigen.

Strafrechtlich ist aber jeder Vater gehalten, nur so viel Gewalt anzuwenden, wie es wirklich erforderlich ist, um den Täter abzuschrecken.

Die Ankündigung eines schlimmen Übels, die es dem Klassenkameraden ja letztlich frei stellt, das zu verhindern, ist keine wirkliche Drohung und daher vom Gesetz voll und ganz gedeckt.

Jedoch Schritt für Schritt. Das Recht tatsächlich selbst in die Hand zu nehmen, davor sollte der Vater aber sich in Acht nehemen. Den Rechtsstaat hat er nur dann auf seiner Seite, wenn er sich zu erst einmal an die Polizei wendet.

Gruß mki

Was glaubst du denn, wer der Fragesteller ist? Man weiß nicht, ob er ein Verwandter des Klassenkamerads oder der Schülerin ist, oder ob ein solcher Fall im Bekanntenkreis diskutiert wurde, oder davon in der Lokalzeitung oder in einem Unterhaltungsroman gelesen oder was auch immer.

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Mich schockiert es jedenfalls immer wieder, welches Maß an Gewalttätigkeit auch in mir schlummert, wenn ich meine Mädels verteidigen müsste. Ich glaube fast, der Junge hat noch Glück gehabt, dass es nur eine Ermahnung gibt.

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Allen, die es in Ordnung finden, wenn ein Erwachsener zu einen Jungen „Ich schlag dich zum Krüppel“ sagt, kann ich berichten:

Der Junge war/ist in das Mädchen offensichtlich verliebt und hat dies in Wort und Bild eher schüchtern kundgetan. Das Mädchen hat es geschafft, erstens zwei andere Jungs dazu anzustiften, den Jungen mit Stöcken so zu bearbeiten, dass der Junge im Krankenhaus genäht werden musste, und zweitens ihrem Vater weis zu machen, der verliebte Junge würde sie „täglich“ schlagen (was laut mehreren Zeugen nicht stimmt).
Anstatt auf das Mädchen wütend zu sein hat der Junge ihr alles verziehen…
Karl

Vielleicht wäre es zielführender, wenn die Eltern der Kinder sich miteinander unterhalten und dann die unterschiedlichen Darstellungen der Kinder! zu einem objektiven Gesamtbild zusammen zu fügen.

Kleine Geschichte aus der Kinderzeit meines Sohnes. Mittags stand ein offensichtlich aufgebrachter Vater einer Schulkameradin meines Sohnes vor der Tür und berichtete, dass mein Sohn seine Tochter so sehr geschubst hat, dass sie hingefallen sei und sich den Rücken verletzt hätte. Nachdem wir beide Beteiligten einem peinlichen Verhör unterzogen haben, kam Folgendes ans Licht. Das Mädel hat meinen Sohn und seinen Freund solange geärgert und gerempelt, bis mein Sohn einmal zurückgerempelt hat. Damit hat das Mädchen offenbar nicht gerechnet, hat das Gleichgewicht verloren und ist hingefallen. Weil sie sauer auf meinen Sohn war, hat sie sich die Geschichte mit den Rückenschmerzen einfallen lassen.

Was meinst du, wie wäre die Geschichte ausgegangen, wenn wir nicht miteinander gesprochen hätten?

Data

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Satiere darf alles. Liebe (vor allem einseitig) nicht.

Ich würde sagen, das ist ein faires Angebot. Vielleicht sogar nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Auf jeden Fall wäre noch zu berücksichtigen, welcher Herkunft Schülerin und Klassenkamerda sind. Da könnte dann sowas wie Kulturbereicherung in Spiel kommen und dann ist Schluß mit lustig.

Grüße

Also bei Grundschülern begibt sich der gute man doch auf sehr dünnes Eis, zumal man denen wohl noch kein sexuelles Interesse zusprechen kann. Bei Teenagern könnte ich mir ja sowas noch vorstellen, aber alleine so eine Drohung gegen Kinder und hier sag ich noch nicht mal Minderjährige auszusprechen, spricht wohl sehr für die Reife dieses Elternteils.
Da stellt sich doch glat die Frage, ob man den nicht mal psychologisch beurteilen sollte und ggf in eine geschlossene Anstalt einweisen.

Hallo,

die Bedrohung ist das empfindliche Übel aus § 240 StGB - Nötigung - dejure.org

https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn du meine Tochter noch einmal anfasst = Unterlassung („Lass die Finger von meiner Tochter“)
oder
ich schlag dich zum Krüppel = Bedrohung = empfindliches Übel

IMHO/IANAL somit eine Nötigung.

Gruß
vdmaster

damit gemeint sein dürften nur unrechtmäßig eingeforderte Unterlassungen.

Ansonsten würde das den Notwehrparagraph § 32 StGB nur aushebeln.

Jeder müssste sich außerdem drei mal überlegen, ob er einer von Gewalt betroffenen Person noch zur Hilfe kommt.

Gruß mki

ist also bereits berücksichtigt.

mach dich mal schlau:

bei deiner interpretation (die durchaus richtig sein kann) fehlt noch das eine oder andere.

An so was hatte ich eigentlich beim Verfassen meiner ersten Antwort auch schon gedacht, weil ich mit meinem Sohn schon mal was ähnliches erlebt habe (als er noch klein war). Manche Kinder finden es anscheinend faszinierend, was für eine Macht sie ausüben können, und mit welch geringen Mitteln sie jemanden so Übermächtigen wie den Vater dazu bewegen können, andere Kinder zur Schnecke zu machen.

Nachträglich ärgere ich mich, dass ich damals nicht einfach eine Anzeige gegen den entsprechenden Vater aufgegeben und/oder das Jugendamt informiert habe. - Viel passiert wäre da vermutlich nicht, aber der Vater hätte vielleicht mal über sein Verhalten nachgedacht.

Ich sehe den Hauptfehler hier nicht bei dem Mädchen, sondern bei dem Vater (oder beiden Eltern?), deswegen würde ich mich nur an den wenden. -

Wenn das so ein ähnlicher Typ war wie der aus meiner Geschichte, hätte eine Unterhaltung von Elternteil zu Elternteil wenig Sinn.

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Die Möglichkeit hat der Fragesteller sicherlich nicht.

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Falscher geht es kaum. Er darf einen unmittelbar stattfindenden Angriff auf jemanden abwenden (Notwehr, §32 StGB), aber „Gewalt anwenden um den Täter abzuschrecken“ mündet ganz sicher in § 223 bzw. 224 StGB. Und nebenbei: Täter ist jemand auch erst wer eine Tat wirklich begeht.

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Ja sicher, so ein Typ von der Sorte „wir haben zu fünft schon kleinere geschlagen“, käm mir gerade recht.