Notkamin Nutzung

Hallo zusammen,

folgender natürlich fitktiver Fall würde mich mal interessieren :

Wohnungseigentümer A hat in seiner Wohnung einen Notkamin.
Der Kamin endet in seiner Wohnung und läuft nur noch durch die Wohnung von Eigentümer B.
Der Notkamin ist oben verschlossen, da er bisher nicht genutzt wurde.

Eigentümer A möchte den Notkamin öffnen lassen damit er einen mit Holz befeuerten Kachelofen daran anschließen kann, wofür der Kamin ja auch konstruiert und ausgebaut ist.

Eigentümer B wäre damit einverstanden.

A fragt sich nun folgendes :

-Kann die Hausverwaltung sein Vorhaben ablehnen ?
-Muss trotz das keine anderen Wohnungen davon betroffen sind die Eigentümerversammlung zustimmen ( Kamin nur in Wohnung von A und B )?

-Welchen Sinn macht ein verschlossener Notkamin der dafür gedacht ist, dass man wenn einmal die Zentralheizung ausfällt trotzdem noch heizen kann ?!? Mal ganz ehrlich bis das Ding geöffnet ist und man sich einen Kamin drangebaut hat und bis dieser abgenommen und genehmigt wurde ist man doch längst erfroren oder ?!?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Hallo zusammen,

Moin,

-Kann die Hausverwaltung sein Vorhaben ablehnen ?

Nein, da sie nicht Entscheidungsbefugt ist.

-Muss trotz das keine anderen Wohnungen davon betroffen sind
die Eigentümerversammlung zustimmen ( Kamin nur in Wohnung von
A und B )?

Es ist davon auszugehen, dass es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Dieser Kamin muss in regelmäßigen Abständen gereinigt werden. Diese Kosten trägt die Gemeinschaft. Also ist jeder Eigentümer davon betroffen.
Vorab ein Blick in Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt Klarheit. Ist die Eigentümergemeinschaft betroffen hilft ein Angebot auf Übernahme sämtlicher, auch zukünftiger, Kosten.

-Welchen Sinn macht ein verschlossener Notkamin der dafür
gedacht ist, dass man wenn einmal die Zentralheizung ausfällt
trotzdem noch heizen kann ?!? Mal ganz ehrlich bis das Ding
geöffnet ist und man sich einen Kamin drangebaut hat und bis
dieser abgenommen und genehmigt wurde ist man doch längst
erfroren oder ?!?

Mag sein. Aber wenn Russland den Gashahn oder die saudies den Ölhahn schließen, wirst du dankbar sein, wenn du halb erfroren den Holzofen in Betrieb nehmen kannst (Wo gibt es dann Holz?).

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

vnA

Hi,

kein rechtlicher Rat aber ein praktischer.
Bevor man Pläne macht an einen stillgelegten Kamin einen Ofen anzuschliesen - unbedingt vorher den Kaminkehrer draufschauen lassen.
Eventuell muss der Kamin innen saniert werden und das kann einiges kosten. Ausserdem muss der Kaminkehrer die Anlage abnehmen - wenn ihm was nicht passt…zum Beispiel dass der Abzug nicht reicht oder in dem Raum in dem der Ofen stehen soll keine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleistet ist - dann hat man einen teuren, dekorotiven aber nicht betriegsfähigen Ofen rumstehen.

viele Grüße
Susanne